Das Bauwerksbuch: Was Sie wissen müssen – und warum es eilt
Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (WBO), die bereits am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, kommt auf Hausverwaltungen und Immobilien-Eigentümer*innen eine umfassende neue Verpflichtung zu: Das Bauwerksbuch gemäß § 128a WBO. Diese Umsetzungspflichten kommen nicht irgendwann – sie laufen bereits jetzt!
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