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Das Bauwerksbuch: Was Sie wissen müssen – und warum es eilt

vor 18 Stunden

2 Minuten

Architektur entlang der Straßen von Wien, Österreich an einem sonnigen Tag
Architektur entlang der Straßen von Wien, Österreich an einem sonnigen Tag
© StructuredVision

Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (WBO), die bereits am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, kommt auf Hausverwaltungen und Immobilien-Eigentümer*innen eine umfassende neue Verpflichtung zu: Das Bauwerksbuch gemäß § 128a WBO. Diese Umsetzungspflichten kommen nicht irgendwann – sie laufen bereits jetzt!

Bis 2030 müssen alle Gebäude mit einem Baujahr vor 1945 vollständig erfasst und dokumentiert sein – eine Verpflichtung, die bereits jetzt erheblichen organisatorischen und technischen Aufwand verursacht. Die Dokumentationspflicht verlangt, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen eines Gebäudes – von historischen Unterlagen über bautechnische Nachweise bis hin zu Zustandsprüfungen und festgestellten Baumängeln – lückenlos, nachvollziehbar und stets aktuell im Bauwerksbuch abgebildet werden. Wer in der Immobilienpraxis tätig ist, weiß jedoch: Viele Bestandsdaten liegen verstreut vor, sind unvollständig oder noch nicht digital erfasst. Es besteht akuter Handlungsbedarf!

Wer ist davon betroffen?

Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß §60 Abs. 1 lit. a der Wiener Bauordnung sind Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen verpflichtet, ein Bauwerksbuch bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellen zu lassen.

  • Gebäude, errichtet vor dem 1. Jänner 1919 => Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027 erstellen und registrieren!
  • Gebäude, errichtet ab dem 1. Jänner 1919 => Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2030 erstellen und registrieren!

Was passiert, wenn man das Bauwerksbuch nicht vorweisen kann?

Wird das Bauwerksbuch nicht erstellt oder nicht fristgerecht digital bei der Behörde registriert, gilt dies als Verwaltungsübertretung gemäß Wiener Bauordnung – und kann entsprechend verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die verpflichtende digitale Registrierung kann die Behörde zudem auf Knopfdruck feststellen, für welche Objekte kein Bauwerksbuch vorliegt. Darüber hinaus bergen fehlende oder versäumte Überprüfungen erhebliche haftungsrechtliche Risiken: Kommt es zu Schäden oder sicherheitsrelevanten Vorfällen, kann das Fehlen eines ordnungsgemäß geführten Bauwerksbuchs zu zusätzlichen rechtlichen Folgen führen

Neue Fristen und Dokumentationspflichten und technische Prüfungen

Für viele Verwaltungsteams bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand im laufenden Betrieb. Gleichzeitig steigt der Druck: Wer zu spät beginnt, riskiert Engpässe, Verzögerungen und am Ende unnötige Kosten. Doch niemand muss diese Aufgabe alleine bewältigen. Als erfahrene Partner unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Bauwerksbuchs – kompetent, effizient und unkompliziert. Wir übernehmen die vollständige Ausarbeitung gemäß den gesetzlichen Vorgaben, damit Sie: Zeit sparen, Rechtssicherheit gewinnen & Fristen zuverlässig einhalten!

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