D.A.S.: Bestellerprinzip ändert Maklerprovisionen
Am 1. Juli tritt mit der Einführung des Bestellerprinzips eine bedeutende Änderung im Maklergesetz in Kraft: Bei Wohnungsmietverträgen hat der erste Auftraggeber für die gesamte Vermittlerprovision aufzukommen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Als mögliche Konsequenz erwartet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung ein Informationsdefizit auf Mieterseite.
Zum ArtikelNoch keine Diskussion.
Melde dich an, um die erste Diskussion zu starten.