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Stellplatzpflicht – Deutschland streicht, Wien kassiert

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Rotes Auto steht in einer dunklen garage
© cavanimages

In Deutschland fällt die Pflicht, Pkw-Stellplätze zu bauen, in einem Bundesland nach dem anderen. Hamburg setzt auf einen Mobilitätsnachweis, Bayern überlässt die Frage den Gemeinden. In Wien gilt weiterhin ein Stellplatz je 100 m² Wohnnutzfläche. Wer ihn nicht baut, zahlt.

Der Pflichtstellplatz ist ein altes Wiener Problem. Er kostet ProjektentwicklerInnen viel Geld, ob er gebaut wird oder nicht. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass es auch anders geht. Viele Städte haben ihre starren Stellplatzschlüssel gelockert oder abgeschafft (z. B. durch Mobilitätskonzepte), um den Wohnungsbau zu entlasten und Flächenversiegelung zu reduzieren.

Hamburg rechnet anders

Hamburg war früh dran. Der Hamburger Senat hat die Stellplatzpflicht im Wohnungsbau bereits am 29. Oktober 2013 abgeschafft. Seitdem entscheiden Bauherrinnen und Bauherren im Wohnungsbau in eigener Verantwortung, wie viele Parkplätze sie realisieren. Inzwischen ist die Stadt einen Schritt weiter: Die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wurde durch einen Mobilitätsnachweis ersetzt. Eine pauschale Quote gibt es dort nicht mehr, jedes Grundstück wird einzeln betrachtet. Geprüft werden die Lage, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die Verkehrsverhältnisse vor Ort und der tatsächliche Bedarf der künftigen NutzerInnen. Die Ausgleichszahlungen sind entfallen.

In Bayern müssen Stellplätze nur noch errichtet werden, wenn die Gemeinde das per Satzung anordnet. Diese Satzung darf die staatliche Zahl seither nur unterschreiten. Berlin und Brandenburg kennen eine allgemeine Kfz-Stellplatzpflicht seit Jahren nicht mehr, Niedersachsen hat sie im Wohnungsbau gestrichen. Verschärft hat sie kein einziges Land.

Dabei bekommt der Parkplatz immer mehr Aufgaben: Ladepunkte, Solardächer, Bäume, Anwohnerparken. Nur die Pflicht, ihn zu bauen, fällt.

Wien bleibt beim Schlüssel

In Österreich ist das Baurecht Ländersache, eine bundesweite Kennzahl gibt es daher nicht. Eine gesetzliche Stellplatzpflicht bei Neu- und Umbauten besteht aber nach wie vor in allen Bundesländern. In Wien regelt sie das Wiener Garagengesetz 2008: Für je 100 m² Wohnnutzfläche ist ein Stellplatz zu schaffen. Das Stadtgebiet ist nach der Erreichbarkeit mit Öffis und der Nähe zum Zentrum in Zonen gegliedert. In gut erschlossenen Lagen kann der Bebauungsplan die Pflicht teils deutlich reduzieren.

Grundsätzlich sind die Pflichtstellplätze auf dem Bauplatz zu errichten. Geht sich das nicht aus, dürfen sie im Umkreis von rund 500 Metern liegen. Sie müssen dann vertraglich abgesichert sein, und zwar unbefristet für die gesamte Bestandsdauer des Gebäudes. Eine Verpflichtung, die man nicht so schnell wieder los wird.

Der Preis des Nicht-Bauens

Wer die Stellplätze nicht errichtet, zahlt eine Ausgleichsabgabe. Dasselbe gilt, wenn Pflichtstellplätze später wegfallen. Der gesetzliche Höchstrahmen liegt bei 25.000 Euro pro Platz. Laut Durchführungsverordnung der Wiener Landesregierung beträgt der Einheitssatz 16.320 Euro pro nicht errichtetem Pflichtstellplatz. Die Baupolizei setzt die Abgabe per Bescheid fest, zu zahlen ist sie binnen eines Monats. Eine nachvollziehbare Berechnung der Stellplatzverpflichtung samt Nachweis der Erfüllung gehört ohnehin zu den Einreichunterlagen.

Ein Rechenbeispiel: Ein Wohnprojekt mit 10.000 m² Wohnnutzfläche löst ohne Reduktion 100 Pflichtstellplätze aus. Werden sie nicht gebaut, sind das 1,632 Millionen Euro. Werden sie gebaut, ist es meist eine Tiefgarage, deren Kosten ebenfalls in die Kalkulation müssen. Das gilt unabhängig davon, ob die künftigen BewohnerInnen überhaupt ein Auto besitzen.

Überhang wird Fläche

In Deutschland verändert der Wegfall der Quote nicht nur die Rechnung im Neubau. Für BestandshalterInnen wird ein vorhandener Stellplatzüberhang disponibel. Er kann geteilt, elektrifiziert, überbaut oder anders genutzt werden. Welche Option trägt, hängt davon ab, wie die Fläche tatsächlich ausgelastet ist, und nicht davon, wie viele Plätze auf dem Bauplan stehen.

In Wien bleibt der Pflichtstellplatz ein Pflichtstellplatz, ob er gebraucht wird oder nicht. Hamburg hat das vor 13 Jahren anders entschieden. Da könnte sich auch Wien etwas abschauen.

Dieser Inhalt enthält KI-generierte Elemente.

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