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Omnibusverordnung: Entlastung oder Rückschritt? Ein Experteninterview mit Michael Dessulemoustier-Bovekercke

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Michael Dessulemoustier-Bovekercke ist Partner bei Forvis Mazars im Bereich Audit und Sustainability in Wien. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat er sich als ausgewiesener Experte in den Bereichen Abschlussprüfung, Förderprüfung, IT-Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsthemen etabliert Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierter ESG & Sustainability Professional verfügt er über umfassende Qualifikationen, die seine führende Position in der Branche untermauern.

Expertenprofil: Michael Dessulemoustier-Bovekercke

Michael Dessulemoustier-Bovekercke ist Partner bei Forvis Mazars im Bereich Audit und Sustainability in Wien. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat er sich als ausgewiesener Experte in den Bereichen Abschlussprüfung, Förderprüfung, IT-Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsthemen etabliert. Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierter ESG & Sustainability Professional verfügt er über umfassende Qualifikationen, die seine führende Position in der Branche untermauern.

Zu seinen Kernkompetenzen zählen Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, die Bewertung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie die Durchführung von IT- und Compliance-Audits. Im Bereich Nachhaltigkeit ist er spezialisiert auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, die Beratung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD sowie die Durchführung von Materialitätsanalysen und ESRS/GAP-Analysen.

Seine Fachkompetenz bringt er auch in verschiedenen Berufsorganisationen ein, unter anderem als Mitglied des Vorstands des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und als Mitglied des Fachausschusses für Wirtschaftsprüfer der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW).

Die EU-Omnibusverordnung: Ein Versuch der Deregulierung

In einem exklusiven Interview erläuterte Michael Dessulemoustier-Bovekercke die Hintergründe und Auswirkungen der EU-Omnibusverordnung, insbesondere für die Immobilienbranche.

„Die Omnibusverordnung ist der Versuch der Europäischen Kommission, die bestehende Kritik der letzten Jahre an der sehr starken Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entkräften", erklärt Dessulemoustier-Bovekercke. „Es ist ein erster Vorschlag, der im Februar 2025 lanciert worden ist. Es sollen hier Vereinfachungen in der Berichterstattung stattfinden und Vereinfachungen auch beim Adressatenkreis."

Die am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte Omnibus-Gesetzgebung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen erheblich zu reduzieren, die derzeit unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie (EUT) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) fallen.

Wesentliche Änderungen und Zeitplan

Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Mitarbeiterschwelle für berichtspflichtige Unternehmen. „Die Größenkriterien steigen von 250 Beschäftigten auf 1000 beschäftigte Personen. Das ist doch schon eine sehr hohe Schwelle, die man hier beschreiten muss, um berichtspflichtig zu werden", erläutert Dessulemoustier-Bovekercke. „Man geht davon aus, dass damit rund 80% der Gesellschaften hier wegfallen werden."

Die Verschiebung der Berichtspflicht ist bereits beschlossen: „Greifen tut derzeit eigentlich ausschließlich die Verschiebung jener Unternehmen, die ursprünglich im Jahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären. Das ist verschoben auf 2027, das ist das Einzige, was fix ist."

Für die weitere zeitliche Entwicklung prognostiziert der Experte: „Man geht davon aus, dass die ersten Ergebnisse und die ersten Maßnahmen im Jahr 2026 lanciert werden und damit auch in Kraft treten. Das heißt, frühestens ab dem Jahr 2027 werden diese Vereinfachungen greifen."

Gemäß dem aktuellen Stand der Diskussion auf EU-Ebene würde der Rat der EU eine noch weitreichendere Einschränkung des Anwendungsbereichs vorschlagen. Für in der EU ansässige Unternehmen sollen die Schwellenwerte bei 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz liegen. Für nicht in der EU ansässige Unternehmen würde ein in der EU generierter Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro als Schwellenwert gelten.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Auf die Frage, ob Unternehmen, die sich bereits auf die Berichterstattung vorbereitet haben, nun eine Pause einlegen können, antwortet Dessulemoustier-Bovekercke entschieden: „Pause machen ist ganz schlecht. Das ist wie bei einem Marathon. Die leisten auch nicht in einer Stunde, sondern Entlastung auch im mindestens drei, vier, wenn nicht sogar noch mehr Stunden."

Er rät Unternehmen zu einem strukturierten Vorgehen: „Ich kann ein bisschen die Hektik herausnehmen. Ich kann ein bisschen konstruktiver und strukturierter mich der Thematik widmen. Aber es macht keinen Sinn, jetzt Pause zu machen, die Sachen liegen zu lassen und erst in zwei Jahren wieder aufzugreifen."

Stattdessen empfiehlt er: „Vorteilhaft ist es einfach, sich weiterzuentwickeln. Das heißt ganz konkret zu überlegen, welche Maßnahmen kann ich implementieren im Unternehmen? Wie kann ich eigentlich einen Beitrag leisten, der vielleicht auch wirtschaftlich verkraftbar ist, aber auch in Zukunft wieder deutlichere Vorteile bringt – und mich jetzt viel später, nämlich in zwei Jahren, dann mit der Berichterstattung beschäftigen?"

Kritische Betrachtung der Omnibusverordnung

Auf die Frage nach seiner persönlichen Einschätzung der Omnibusverordnung äußert sich Dessulemoustier-Bovekercke differenziert kritisch: „Meine höchst persönliche Meinung zu Omnibus: Es kam zu spät. Es ist eine unglaubliche Unsicherheit derzeit vorhanden in einer Phase, wo sehr viele Unternehmen schon sehr, sehr weit waren. Das führt einfach zu Unzufriedenheit, zu noch mehr Unzufriedenheit aus meiner Wahrnehmung."

Dennoch sieht er auch positive Aspekte: „Es ist gut, in dem es ein bisschen Ruhe hineinkommt, wenn es um das Verschieben der Berichtspflichten geht."

Kritisch steht er der starken Anhebung der Schwellenwerte gegenüber: „Sie ist für mich nicht vorteilhaft, wird doch für den Kontinent nicht vorteilhaft sein, wenn die Grenze der Berichtspflicht so hochgeschraubt wird, dass nur ganz wenige Unternehmen davon betroffen sind und andere Unternehmen dann damit gar nicht adressiert werden."

Zudem weist er auf die mögliche Reaktion der Märkte hin: „Man wird sehen, was der Markt hier verlangt. Es kann durchaus sein, dass der Finanzmarkt sehr wohl Daten und Informationen verlangen wird. Dann ist die Omnibusverordnung in Wahrheit eigentlich umsonst gewesen."

Fazit: Balanced Approach für die Immobilienbranche notwendig

Die EU-Omnibusverordnung stellt insbesondere für die Immobilienbranche, die sich ohnehin in einer herausfordernden strukturellen Phase befindet, eine bedeutende regulatorische Änderung dar. „Gerade in der Immobilienbranche sind strukturelle Themen vorrangig, die jetzt wichtiger zu behandeln sind als die Nachhaltigkeitsberichterstattung", betont Dessulemoustier-Bovekercke.

Die Verschiebung der Berichtspflichten kann einerseits als Entlastung für den Sektor gesehen werden, andererseits führt die aktuelle Unsicherheit bezüglich der endgültigen Ausgestaltung zu zusätzlichen Herausforderungen für Unternehmen, die bereits erhebliche Ressourcen in die Vorbereitung investiert haben.

Für die Immobilienbranche empfiehlt sich daher ein ausgewogener Ansatz: Nachhaltigkeitsthemen sollten weiterhin strategisch verfolgt werden, während die Berichterstattung mit dem notwendigen Augenmaß und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen vorbereitet wird. Nur so können Unternehmen sowohl den regulatorischen Anforderungen gerecht werden als auch ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.

Die endgültige Ausgestaltung der Omnibusverordnung bleibt abzuwarten, doch Unternehmen der Immobilienbranche sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verfeinern und schrittweise umzusetzen – unabhängig davon, ob sie letztendlich berichtspflichtig sein werden oder nicht.

Quellen

  1. Forvis Mazars Österreich: Profil von Michael Dessulemoustier-Bovekercke, Partner im Bereich Audit und Sustainability
  2. Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP): Mitgliederverzeichnis des Vorstands
  3. Europäische Kommission: Pressemitteilung zur Omnibus-Gesetzgebung vom 26. Februar 2025
  4. Transkript des Interviews mit Michael Dessulemoustier-Bovekercke vom 20. Juli 2025


Transkript

0:29 Mein Name ist Michael de Sûde-Musty. Ich bin Audit- Sustainability-Partner bei Forest Massa hier in Österreich. Ich beschäftige mich seit über 25 Jahren mit Unternehmen und begleite sie im Rechnungswesen. Seit gut drei vier Jahren begleite ich sie daher auch ganz stark im Reporting zur Nachhaltigkeitsberichtestattung. Warum mache ich das Weil es ein spannender Job ist, weil man Unternehmen begleiten kann, weil man ihnen helfen kann, und weil man einfach einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft leisten kann. Ich schwere jede Woche durch drei vier Immobilien-Events. In letzter Zeit hört man immer öfter Omnibus-Verordnungen,

1:00 haben noch so gut wie keine Ahnung, was ist die Omnibus-Verordnung. Omnibus ist der Versuch der Europäischen Kommission, die doch bestehende Kritik der letzten Jahre an der sehr starken Regulatorektur zur Nachhaltigkeitsberichtestattung zu entkräften. Es ist ein erster Vorschlag, der im Februar lanciert worden ist. Es sollen hier Vereinfachungen in der Berichtestattung stattfinden. Es sollen Vereinfachungen auch sein beim Adressatenkreis. Unternehmen die kleiner sind, sollen nicht mehr davon betroffen sein von dieser Berichtestattung, und man erhofft sich damit eine Deregulierung auf europäischer Ebene, damit eine Entlastung der Unternehmen,

Vollständiges Transkript anzeigen

1:37 in einer Zeit, wo halt die wirtschaftliche Entwicklung nicht gerade besonders rosig und vorteilhaft ist, und wo gerade in der Immobilienbranche strukturelle Themen vorrangig sind, die also jetzt wichtiger zu behandeln sind als die Nachhaltigkeitsberichtestattung. Das heißt, Laie kann sagen, sie schwächt die CSRD ab? Ja, in einem ersten Schritt schwächt sie die CSRD ab, nämlich dahingehend, dass insbesondere die Größenordnung der Mitarbeiteranzahl schon fix vereinbart wurde. Das heißt, die Größenkriterien steigen von 250 beschäftigten Personen auf 1000 beschäftigte Personen. Das ist doch schon eine sehr hohe Schwelle,

2:13 die man hier überschreiten muss, um berichtspflichtig zu werden. Man geht davon aus, dass damit rund 80 Prozent der Gesellschaften hier wegfallen werden. Das ist also in Diskussion, ob das tatsächlich so kommt oder nicht, hängt von den nächsten Entwicklungen ab. Aber genau dieser Punkt ist etwas kritisch, weil wenn das so kommt, dann wird ein sehr hoher Anteil der Unternehmen nicht mehr berichtspflichtig, ob das vorteilhaft für den Kontinent ist, ob das vorteilhaft für die Entwicklung in Europa ist, und damit auch fürs Klima, wird meist in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren sein. Das heißt, ab wann greift diese Verordnung?

2:46 Greifen tut derzeit eigentlich ausschließlich einmal die Verschiebung jener Unternehmen, die ursprünglich im Jahr 25 berichtspflichtig gewesen wären. Das ist verschoben worden auf 27. Das ist Einzige, fix ist. Alles andere ist noch in Diskussion. Man geht davon aus, dass die ersten Ergebnisse und die ersten Maßnahmen im Jahr 26 lossiert werden, und Jahr 26 damit auch in Kraft treten. Das heißt, frühestens ab dem Jahr 27 werden diese vereinfacher angreifen. Vorher ist es auch nicht notwendig, weil ja auch die Berichtspflicht bis dahin verschoben worden ist. Das heißt, alle, die sich schon ganz hektisch auf CSAD und Berichterstattung

3:20 vorbereitet haben, können jetzt erst einmal Pause machen und ein bisschen durchschnaufen? Pause machen ist ganz schlecht. Das ist wie bei einem Marathon, den läuft man auch nicht in einer Stunde durch, sondern läuft man auch in mindestens drei vier wenn nicht sogar noch mehr Stunden. Wenn ich jetzt schon ein paar Stunden unterwegs bin, aber noch in der Hälfte der Strecke, dann macht es keinen Sinn, Pause zu machen. Ja ich kann langsamer laufen, das heißt ich kann ein bisschen die Hektik herausnehmen, ich kann ein bisschen konstruktiv und struktureller mich der Thematik widmen, aber es macht keinen Sinn, Pause zu machen,

3:47 die Sachen liegen zu lassen und erst in zwei Jahren wieder aufzugreifen, sondern durchaus vorteilhaft ist es einfach, sich weiterzuentwickeln. Das heißt, ganz konkret zu überlegen, welche Maßnahmen kann ich implementieren im Unternehmen, wie kann ich einen echten Beitrag leisten, der vielleicht auch wirtschaftlich verkrafteter ist, aber auch in Zukunft wirtschaftlich einen Vorteil bringt. Und mich erst viel später, nämlich in zwei Jahren, dann mit der Berichterstattung beschäftigen. Also eher jetzt die Maßnahmen, Strategien überlegen und die Berichterstattung erst dann angehen, wenn sie auch wirklich fix

4:14 Ist.. Final noch der Elevator-Pitch, wie könnt ihr bei Forbes-Massar mit CSAD und Omnibus-Verordnung helfen? Wir bei Forbes-Massar können allen Unternehmen helfen, die in der Nachhaltigkeitsberichtestattung und auch in der Nachhaltigkeitsstrategie sich weiterentwickeln wollen. Wir sind ein Team von über 400 Menschen in ganz Europa mit sehr vielen Spezialisten und können hier zum Beispiel bei der Klimabilanzaktivierung, bei der Entwicklung von Strategien im Nachhaltigkeitsbereich, sowohl im sozialen als auch im Umweltbereich auch jetzt helfen und unterstützen. können auch bei Wesentlichkeitsüberlegern unterstützen,

4:44 bei der Stakeholder-Betrachtung und natürlich auch bei der Berichterstattung, weil die Berichterstattung ist nur ein Teil von den Nachhaltigkeitsaktivitäten und in allen Bereichen können Forbes-Massar Personen und Mitarbeitenden unterstützen. Das heißt, um bei deiner Metapher zu bleiben, beim Marathon seid ihr die die mit Getränken und Banane am Straßenrand Steht? Genau, so ist es. Wenn man es mit dem Marathon vergleicht, dann sind wir sozusagen die Pausen und die Außenstationen, die alle paar Kilometer am Land dabei sind und wir schauen, dass einfach die Unternehmen noch wirklich gut ins Ziel

5:11 kommen und im Ziel dann auch nicht am Boden liegen, sondern weitergehen können. Wirklich allerletzte Frage, deine persönliche Meinung zur Omnibus-Verordnung, ist sie gut, ist sie schlecht, brauchen wir sie, brauchen wir sie nicht? Meine höchstpersönliche Meinung zur Omnibus, es kam zu spät. Es ist eine unglaubliche Unsicherheit derzeit vorhanden in einer Phase, wo sehr viele Unternehmen schon sehr, weit waren. Das führt einfach zu unzufrieden, zu noch mehr unzufrieden aus meiner Wahrnehmung. Sie ist insofern gut in dem es ein bisschen Ruhe hineinkommt, wenn es um das Verschieben der Berichtspflichten geht.

5:41 Sie ist für mich nicht vorteilhaft, oder es wird auch für den Kontinent nicht vorteilhaft sein, wenn die Grenze der Berichtspflicht so hoch geschraubt wird, dass nur ganz wenige Unternehmen davon betroffen sind und dass andere Unternehmen dann damit gar nicht mehr interessiert werden. Man wird sehen, was der Markt hier verlangt. Es kann durchaus sein, dass der Markt, gerade der Finanzmarkt, sehr wohl Daten und Informationen verlangen wird, dann ist die Omnibus-Verordnung überhaupt eigentlich umsonst gewesen.

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