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© 2026 Die unabhängige Immobilien Redaktion

IV

von ImmoLive VisaVi...

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ImmoLive VisaVis - Mietendeckel - Pro & Contra

vor 5 Tagen

2 Minuten

2026 bringt auch bei ImmoLive ein neues Format: Vis a Vis präsentiert unterschiedliche Perspektiven und Meinungen zu brennenden Themen auf der Bühne - mit dem klaren Ziel, durch das Beleuchten der kontroversen Standpunkte zu besseren Lösungen zu kommen!

Auf dem Podium:

Gerald Gollenz als Fachmann der Immobilienszene und langjähriger Vetreter der Immobilienbranche in der Wirtschaftskammer diskutiert mit

Leonard Jüngling vom momentum Institut, einer Vereinigung, die in Ihrer Forschung ebenfalls klare Positionen bezogen hat.

Kontroverse Positionen treffen aufeinander um die drängendsten Fragen der Wohnraumpolitik zu erörtern. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie weit staatliche Regulierung in den Immobilienmarkt eingreifen darf und ob ein Mietendeckel tatsächlich zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen kann. Die Positionen könnten konträrer kaum sein: Während die einen auf die Selbstregulierungskräfte des Marktes vertrauen, fordern andere weitreichende Eingriffe zum Schutz von Mietern.

Das tradierte österreichische Mietsystem gerät zunehmend unter Druck. Die zentrale Streitfrage lautet: Bedarf es grundlegender Reformen oder verschärft staatliche Intervention die Probleme? Befürworter eines freien Mietzinses argumentieren, dass nur Marktmechanismen für ausreichend Investitionsanreize sorgen und damit langfristig das Wohnungsangebot erhöhen. Kritiker wie Leonard Jüngling vom Momentum Institut kontern hingegen, dass die derzeitige Mietpreisbremse nicht ausreichend greife und weitergehende Maßnahmen erforderlich seien.

Ein besonders kontroverser Punkt betrifft die Gleichbehandlung von Altbau und Neubau vor dem Gesetz. Während Neubauwohnungen häufig deutlich höhere Mieten erzielen, unterliegen Altbauten strengeren Regelungen. Die Diskussion um einen umfassenden Mietendeckel wirft die Frage auf, ob eine einheitliche Regelung oder eine differenzierte Staffelung zielführender wäre – etwa nach zeitlichen, regionalen, sozialen oder größenbezogenen Kriterien.

Die Verfügbarkeit von Wohnraum stellt einen weiteren neuralgischen Punkt der Debatte dar. Die Frage, ob tatsächlich ein struktureller Mangel herrscht oder vorhandener Wohnraum ineffizient genutzt wird, spaltet die Gemüter. Eine Leerstandsabgabe könnte theoretisch Anreize schaffen, ungenutzte Gemeindewohnungen und private Immobilien auf den Markt zu bringen.

Die Kostenentwicklung im Wohnbereich umfasst mehr als reine Mietpreise. Energiekosten und Betriebskosten haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und belasten Mieter zusätzlich. Die Analyse, ob Mieten oder Nebenkosten schneller steigen, ist für die Bewertung verschiedener Regulierungsansätze von erheblicher Bedeutung.

Die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Mietendeckels sind vielschichtig und werden von beiden Seiten unterschiedlich bewertet.

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Kommentare (3)

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Walter Senk vor 3 Tagen

Danke für das Lob zum Format. Der Vorschlag einer Expertenkommission ist wirklich gut, denn wie sie sagen, gehören alle Aspekte betrachtet und ohne dem wird es nicht gehen.

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Das Format finde ich gut! Die beiden Diskutanten waren auch gut gewählt, beide mit profundem Wissen zum Thema, aus konträren Weltanschauungen, die wertschätzend ihre Meinungen austauschen und versuchen, Gemeinsamkeiten zu finden. Hut ab!

Zum Thema finde ich, dass es endlich eine wirkliche Expertenkommission geben sollte, die vom Mietrecht beginnend (Stufenmieten nach Zustand der Wohnung und des Hauses, einfach auf Basis des Energieausweises) über Steuerrecht (Investitionsanreize, Absetzbarkeit von Sanierungen und Wohnungskrediten) über Finanzen, ... (kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung) alle Aspekte betrachten sollte und als Ziel einerseits leistbares Wohnen über geförderte Genossenschaften, und andererseits Wohnbau als interessante Investitionsvariante (ich erinnere mich an die 3. Säule der privaten Pensionsvorsorge - lang, lang, ist´s her) verfolgen sollte.

Freue mich auf weitere VisaVis!

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Lieber Herr Senk,

den Leerstand wird man so nicht vermindern. Was ist Leerstand? Gibt es schon Zahlen? Wie gliedert sich der Leerstand? Ist der Eigentümer, in der Lage, das Objekt zu verwalten? Ist es real bewohnbar?

Ach ja - einen hab ich noch - will der Eigentümer investierem?

Die Projekte die ich kenne, haben leider immer einen negativen Impakt, auf eine Lösung!

Das Problem, alle denken nur auf sich, Ihre Sicht auf die Angelegenheit.

Lösungen bedingen, ein Wolllen! So lange es nur einen Profiteur gibt, kann keine Lösung stattfinden.

Stellen sie sich vor, wir schaffen ein System, in dem alle Profitieren!

Ja, das KANN man machen. Vor allem groß denken! So ab 100.000 Wohnungen, ist man dabei!

Eine Mischung aus National Trust https://www.nationaltrust.org.uk/ und der Marschallplan https://de.wikipedia.org/wiki/Marshallplan

Die Player:
Der Eigentümer oft Babyboomer, gibt seinen Leerstand temporär an A.N.T Stiftung für 20 plus 1 Jahre.
Die Stiftung veranlasst eine Termische Sanierung und zeitgemäßen Umbau. Eventuell auch Teilung
Die Baubranche in AT 100.000 finanzierte Aufträge
Die Mietpreise werden signifikant unter 10,- E/m² und Monat fallen. Die Spekulation, wird zumindest gebremst.

Finanzierunglevel von 100.000 €/100m²Wohnung
ANT verwaltet sowohl die Einlagen, als auch die Rückzahlungen aus den 20 Jahren der Vermietung.

Man kann entweder die Wohnung selbst mieten, Verwandter oder eine Firma legt die 100.000 € ein, und bekommt dafür ein Anrecht, auf eine geeignete Wohnung, für einen (Fach-)Mitarbeiter

Wichtig ist der Eigentümer hat in der Vertragszeit, weder Kosten noch Einahmen. Profitiert aber vom Wertgewinn der Immo.

Eine ideale Lösung von Leerstand für die Gemeinschaft. Ob für den Onkel seine Wohnung oder für der Tante Ihr Häuschen!

Aber man braucht eine Staatliche Stiftung, die im Klagsfall, auf der Seite des Eigentümers steht und an seinerstatt Verpflichtungen übernimmt. Die Wichtigste - und der größte Unterschied, zu allen anderen Lösungen - das meist bescheidene Eigentum, verbleibt beim Liegenschaftseigner! Nicht bei irgentwelchen Steuerflüchtlingen.

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