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Avoris: Ein Plan gescheitert, der zweite muss halten

9 Minuten Lesezeit

Der Sanierungsplan der AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH ist vom Tisch. Am 20. August zog die Gesellschaft den Antrag beim Handelsgericht Wien zurück, elf Tage vor der verlegten Tagsatzung. Statt Fortführung steht nun die Verwertung. Am selben Tag beantragte die Holding AVORIS GmbH ihr eigenes Sanierungsverfahren. Geschäftsführer Dominik Peherstorfer hat der Redaktion beide Vorgänge schriftlich erläutert. Wir dokumentieren seine Stellungnahme im vollen Wortlaut.

Das Verfahren über die AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH (FN 410947i) wurde am 7. April 2026 am Handelsgericht Wien eröffnet, Geschäftszahl 4 S 51/26s, als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Passiva: 11,38 Millionen Euro. 54 Gläubiger, keine Dienstnehmer. Angeboten waren 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren, finanziert aus dem Fortbetrieb und, bei Unterdeckung, aus Zuschüssen der Gesellschafter. Zur Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Dr. Romana Weber-Wilfert.

Aus diesem Plan wird nichts. Wir haben Avoris drei Fragen gestellt: zum Ausgang der Tagsatzung, zur Quote der Holding und zur Zahl der fortführbaren Projektgesellschaften. Die Antwort kam schriftlich und ist ungewöhnlich offen — sie benennt auch, was die Entwicklung für die Gläubiger bedeutet.

Die Stellungnahme im Wortlaut

Dominik Peherstorfer, Geschäftsführer der AVORIS GmbH, gegenüber immobilien-redaktion.com, 22. August 2026. Ungekürzt und unverändert wiedergegeben:

1. Sanierungsverfahren der AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH

Die Sanierungsplantagsatzung war zunächst für den 13. Juli vorgesehen, wurde jedoch auf den 31. August 2026 verlegt. Zwischenzeitlich wurde der Sanierungsplanantrag am 20. August beim Handelsgericht zurückgezogen. Hintergrund ist, dass mit einer maßgeblichen Gläubigerin keine Einigung über die Parameter des Sanierungsplans erzielt werden konnte.

Angesichts der im Verfahren geltend gemachten erheblichen Forderungen war eine Nachschusslösung unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr darstellbar. Die Gesellschaft wird daher nicht auf Basis des ursprünglich vorgesehenen Sanierungsplans fortgeführt werden können, was wir sehr bedauern.

Damit verschiebt sich die Perspektive von einer Fortführung im Rahmen des Sanierungsplans hin zu einer Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte. Das ist aus unserer Sicht für die Gläubiger die wirtschaftlich schwierigere Ausgangslage.

2. Sanierungsplan der AVORIS GmbH

Für die AVORIS GmbH liegt derzeit noch kein finaler Sanierungsplan vor. Welche Quote über die gesetzlich vorgesehene Mindestquote von 20 Prozent hinaus angeboten werden kann, ist derzeit noch Gegenstand der laufenden Ausarbeitung und wird sich voraussichtlich in den kommenden zwei Monaten konkretisieren.

Die Finanzierung der Quote soll im Wesentlichen aus der Verwertung von Immobilienvermögen innerhalb der Tochtergesellschaften erfolgen. Die erste entsprechende Transaktion ist bereits fixiert, bei weiteren sind die Gespräche weit fortgeschritten. Hinzu kommen Verkäufe von Einheiten aus bereits fertiggestellten Projekten sowie Rückführungen aus gesicherten Finanzierungen. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten zur Mobilisierung von Vermögenswerten geprüft und genutzt.

Unabhängig davon ist klar: Wir wollen den Sanierungsplan erfüllen und setzen alles daran, die Sanierung der AVORIS GmbH erfolgreich umzusetzen.

3. Fortführung der Projektgesellschaften

Von den bestehenden Projektgesellschaften werden nach aktuellem Stand 18 Gesellschaften weitergeführt. Diese Projekte sind aus heutiger Sicht stabil; für ihre Umsetzung bzw. Fertigstellung bestehen konkrete und realistische Perspektiven.

Bei zwei Gesellschaften werden bis Mitte September Insolvenzverfahren eingeleitet; bei einer weiteren Gesellschaft ist ein Sanierungsverfahren vorgesehen. Darüber hinaus gibt es ein bis zwei Gesellschaften, bei denen wir derzeit intensiv an Lösungen für eine Fortführung arbeiten. Ob diese Lösungen umgesetzt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen.

Wir haben in den vergangenen Monaten, eigentlich fast Jahren, daran gearbeitet, für unsere Projekte neue Perspektiven zu schaffen. Bei einem Großteil der Projekte ist uns das gelungen. Darauf bauen wir jetzt auf.

Was die Rückziehung bedeutet

Verfahrensrechtlich läuft die Zurückziehung des Sanierungsplanantrags auf die Fortführung als Konkursverfahren hinaus. Das Insolvenzverfahren endet also nicht, es wechselt das Ziel: von der Quote zur Masse.

Der entscheidende Satz der Stellungnahme ist jener über die Nachschusslösung. Die 20-Prozent-Quote sollte, wo der Fortbetrieb nicht reichte, aus Zuschüssen der Gesellschafter kommen. Fallen die geltend gemachten Forderungen höher aus als bei Planerstellung angenommen, steigt der Betrag, den die Eigentümer aufbringen müssten — bis er nicht mehr vertretbar ist. Genau darin liegt die strukturelle Schwäche jeder Nachschusszusage: Sie wird abgegeben, bevor feststeht, wofür man einsteht. Die Höhe der Forderungen klärt sich erst im Verfahren.

Dass die Verwertung für die Gläubiger die schwierigere Ausgangslage ist, wie Peherstorfer schreibt, trifft zu. Statt 20 Prozent aller anerkannten Forderungen binnen zwei Jahren gibt es nun, was die Masse hergibt. Und die besteht in dieser Gesellschaft aus Liegenschaftseigentum und Beteiligungen an Tochterfirmen, deren Werthaltigkeit der Alpenländische Kreditorenverband schon bei Verfahrenseröffnung als prüfungsbedürftig bezeichnet hatte. Beteiligungen an Gesellschaften, die selbst saniert werden, sind schwer zu Geld zu machen.

Ein Detail bleibt offen: Wer die maßgebliche Gläubigerin ist, sagt die Stellungnahme nicht. Bei Passiva von 11,38 Millionen Euro und 54 Gläubigern muss es sich um eine Forderung handeln, die groß genug war, um die Rechnung allein zu kippen.

Arbeitsplätze kostet das Verfahren keine. Die Gesellschaft hatte keine Dienstnehmer, machte seit 2019 kein Neugeschäft mehr, die Bauträger-Gewerbeberechtigung war im April 2024 gelöscht worden. Der Schaden liegt vollständig auf der Gläubigerseite.

Die Rechnung hinter der zweiten Quote

Für die Holding ist die Konstruktion eine andere — und das ist der bemerkenswerteste Teil der Stellungnahme. Nach dem gescheiterten Nachschussmodell setzt Avoris nicht mehr auf Zusagen der Eigentümer, sondern auf Verwertung im eigenen Haus: Immobilienvermögen in den Tochtergesellschaften, Verkäufe von Einheiten aus fertiggestellten Projekten, Rückführungen aus gesicherten Finanzierungen. Eine Transaktion ist nach Unternehmensangaben fixiert.

Das ist die belastbarere Basis. Sie hängt nicht an der Zahlungsbereitschaft Dritter, sondern an Vermögen, das existiert — und an Käufern, die zugreifen. Sie hat aber eine eingebaute Spannung: Dieselben 18 Gesellschaften, die als stabil und fortführbar beschrieben werden, sind jene, aus deren Vermögen die Quote finanziert werden soll. Fortführen und Verkaufen schließen einander nicht aus, konkurrieren aber um dieselben Objekte. Je mehr verwertet wird, desto weniger bleibt für die Fortführung — und umgekehrt.

Rechnet man die Aufstellung zusammen, geht es um mindestens 21, eher 23 Projektgesellschaften. Drei fallen sicher heraus, ein bis zwei stehen auf der Kippe. Für eine Gruppe, die seit zwei Jahren gegen den Markt arbeitet, ist das keine schlechte Bilanz.

Gericht, Geschäftszahl, Verwalter und Tagsatzungstermine für das Holding-Verfahren waren zum Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. Die Quote soll sich laut Stellungnahme binnen zwei Monaten konkretisieren.

Zwei Projekte und eine Widmung, die zu lange dauerte

Die Ursachen benannte das Unternehmen bereits bei Verfahrenseröffnung im April: gestiegene Zinsen, restriktive Finanzierungsbedingungen der Kreditinstitute, ein deutlicher Rückgang der Transaktionsvolumina, verzögerte Projektrealisierungen, Bewertungsabschläge im Bestand.

Konkreter wird es an einer Stelle. Ausschlaggebend waren nach Unternehmensangaben insbesondere zwei Projekte, deren Verluste sich nicht mehr kompensieren ließen. Bei einem davon führte die überlange Bewilligungsphase dazu, dass der Investor absprang — die Anlauf- und Planungskosten blieben in der Gesellschaft hängen. Das ist der klassische österreichische Entwicklerschaden: Nicht eine Fehlkalkulation bringt das Projekt um, sondern die Zeit, die das Verfahren braucht, bis der Markt ein anderer ist.

Für die Holding kommt ein struktureller Punkt dazu: Sie lebt von Erträgen und Liquiditätsrückflüssen ihrer Projektgesellschaften. Bleiben die Verkaufserlöse aus, versiegen die Rückflüsse. Ein eigenes operatives Polster hat sie nicht — sie ist so liquide wie ihre Töchter.

Wer hinter Avoris steht

Avoris entwickelt seit 2014 Wohn-, Gewerbe- und gemischt genutzte Immobilien, Schwerpunkt Großraum Wien, Steiermark und Oberösterreich, Sitz in der Karlsgasse 15 im vierten Wiener Gemeindebezirk. Zum Portfolio zählen Wohnanlagen, Ärzte- und Stadtteilzentren sowie Quartiersentwicklungen.

Die Holding wurde 2018 eingetragen, Stammkapital 35.000 Euro. Gesellschafter sind zu je 25 Prozent die WFH GmbH, die Parzival Holding GmbH, die Campo BHB GmbH und die FSH GmbH. Geschäftsführer sind Dominik Peherstorfer und Christian Sageder; Peter Wiesinger ist am 25. März 2026 ausgeschieden.

Der Jahresabschluss 2024 der Holding las sich unauffällig: 11,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 6,3 Millionen Eigenkapital, eine Eigenkapitalquote von 55,1 Prozent, ein Jahresfehlbetrag von rund 900.800 Euro. Über 55 Prozent Eigenkapital gelten gemeinhin als solide. Was fehlte, war nicht Substanz, sondern Liquidität.

Wo die Grenze zwischen Sanierung und Verwertung verläuft

Die Zahlen des KSV1870 zeigen, in welcher Kurve dieser Fall steht. 2025 meldeten in Österreich 6.857 Unternehmen Insolvenz an, ein Plus von 4,1 Prozent, bei gleichzeitig um 55,2 Prozent gesunkenen Passiva von 8,48 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es 3.449 Verfahren, ein Minus von einem Prozent, mit Passiva von rund 4,4 Milliarden Euro; das Baugewerbe lag mit 485 Fällen an zweiter Stelle hinter dem Handel mit 559.

Die Passiva sinken deutlich, die Fallzahlen kaum. Die Phase der ganz großen Beträge ist vorbei, was jetzt kommt, sind die mittleren Häuser. In dieser Gruppe entscheidet sich, was für die Branche mehr zählt als jede Einzelmeldung: wie viele den Weg über den Sanierungsplan schaffen — und woran die anderen scheitern.

Avoris liefert dazu einen lehrreichen Befund. Die Grenze zwischen Sanierung und Verwertung verläuft nicht an der Substanz und nicht am guten Willen der Eigentümer. Sie verläuft an der Höhe der angemeldeten Forderungen und daran, ob ein einzelner großer Gläubiger mitgeht. Eine Quote ist eine Rechnung mit einer Unbekannten, und die Unbekannte steht erst nach der Prüfung fest.

Woran sich das messen lässt

Für die Immobilienentwicklungs GmbH ist die Frage entschieden; offen ist nur noch, was die Verwertung für die 54 Gläubiger bringt. Bei Beteiligungen an Schwestergesellschaften, die selbst in Verfahren stehen, sollte man mit wenig rechnen.

Für die Holding sind es drei Punkte. Erstens: Welche Quote kommt, wenn sie in den nächsten zwei Monaten feststeht — und liegt sie über den gesetzlichen 20 Prozent? Zweitens: Halten die angekündigten Transaktionen, insbesondere die bereits fixierte? Drittens: Bleiben die 18 Gesellschaften stabil, während aus ihrem Vermögen die Quote finanziert wird?

Der Maßstab ist am Ende schlicht. Ein Sanierungsplan ist eine Ankündigung, bis die Raten fließen. Der erste Plan der Gruppe ist vor der Abstimmung gescheitert. Der zweite hat den Vorteil, dass er aus vorhandenem Vermögen bedient werden soll statt aus Zusagen. Ob das reicht, wird man in zwei Monaten wissen.

Chronologie

Datum

Ereignis

2014

Eintragung der späteren AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH (vormals NPSW Projektentwicklungs GesmbH)

2018

Eintragung der Holding AVORIS GmbH, Stammkapital 35.000 Euro

seit 2019

Kein Neugeschäft mehr in der Immobilienentwicklungs GmbH

30. April 2024

Löschung der Bauträger-Gewerbeberechtigung

31. Dezember 2024

Holding: Bilanzsumme 11,5 Mio. Euro, EK-Quote 55,1 %, Jahresfehlbetrag rd. 900.800 Euro

25. März 2026

Peter Wiesinger scheidet als Geschäftsführer der AVORIS GmbH aus

7. April 2026

Eröffnung Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, HG Wien, 4 S 51/26s, Passiva 11,38 Mio. Euro, 54 Gläubiger, Quote 20 %

25. Mai 2026

Ende der Anmeldefrist

8. Juni 2026

Prüfungs- und Berichtstagsatzung

13. Juli 2026

Geplante Sanierungsplantagsatzung, verlegt auf 31. August

20. August 2026

Rückziehung des Sanierungsplanantrags — Perspektive Verwertung; am selben Tag beantragt die Holding AVORIS GmbH ihr Sanierungsverfahren

bis Mitte September 2026

Angekündigte Insolvenzverfahren über zwei Projektgesellschaften, Sanierungsverfahren über eine weitere

offen

Finaler Sanierungsplan der AVORIS GmbH, Konkretisierung laut Unternehmen binnen zwei Monaten

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Sanierungsplanantrag zurückgezogen wird?

Das Insolvenzverfahren endet nicht, es wird als Konkursverfahren fortgeführt. Statt einer Quote aus Fortbetrieb und Zuschüssen erhalten die Gläubiger anteilig, was die Verwertung des Vermögens einbringt. Ein neuerlicher Sanierungsplan ist grundsätzlich möglich, im vorliegenden Fall aber nicht angekündigt.

Sanierungsverfahren oder Konkurs — was ist der Unterschied?

Beides sind Insolvenzverfahren nach der österreichischen Insolvenzordnung. Im Sanierungsverfahren legt das Unternehmen einen Sanierungsplan vor und bleibt am Markt. Im Konkursverfahren steht die Verwertung im Vordergrund. Bei Avoris sind derzeit beide Wege vertreten: Verwertung bei der Immobilienentwicklungs GmbH, Sanierung bei der Holding.

Was heißt „ohne Eigenverwaltung"?

Mit Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters die Kontrolle und muss mindestens 30 Prozent binnen zwei Jahren anbieten. Ohne Eigenverwaltung übernimmt eine gerichtlich bestellte Verwalterin, die Mindestquote sinkt auf 20 Prozent binnen zwei Jahren. Beide Avoris-Verfahren laufen ohne Eigenverwaltung.

Sind Wohnungskäufer betroffen?

Für Bauträgerverträge greifen die Sicherungsmechanismen des Bauträgervertragsgesetzes — Ratenplan-, Sicherungs- oder Grundbuchmodell samt Grundbuchsperre. Diese Sicherungen bleiben auch im Insolvenzfall aufrecht. Betroffene sollten den konkreten Vertrag und das gewählte Sicherungsmodell prüfen lassen.

Wie melde ich eine Forderung an?

Über den KSV1870 oder den AKV, jeweils innerhalb der im Edikt genannten Frist. Für die Immobilienentwicklungs GmbH endete sie am 25. Mai 2026. Für das Holding-Verfahren ist die Frist zum Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.

Gibt es einen Zusammenhang mit dem Reisekonzern Ávoris?

Nein. Die Ávoris Corporación Empresarial S.L. auf Mallorca ist die Reisesparte der Barceló-Gruppe (Halcón Viajes, Iberojet) und hat mit der Wiener Immobiliengruppe nichts zu tun außer dem Namen.

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