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Bienen und die Imkerei stehen derzeit im Fokus des allgemeinen öffentlichen Interesses. Es befinden sich bereits auf einigen öffentlichen Gebäuden, beispielsweise auf der Wiener Secession, dem Bundeskanzleramt, auf dem Dach der Staatsoper und des Burgtheaters sowie auf dem Konzerthaus Bienenvölker. Die Aufzählung ist unvollständig, täglich werden es mehr. Zudem gibt es einen nicht kommerziell ausgerichteten Verein mit dem Hauptinteresse, die Stadtimkerei „nicht als modisches Hobby zu fördern, sondern so viele Wildbienen und Honigbienen wie möglich vor dem Sterben zu bewahren“. Der Rechtsprechung ist dieses Thema ebenfalls bekannt.
Mit Entscheidung vom 14.2.2013, 5 Ob 191/12t, hat der OGH klargestellt, dass die Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei Überschreitung des höchstzulässigen Haupmietzinses iSd §16 Abs.1 Zif.1 MRG auch im Falle eines befristeten Mietverhältnisses gilt.
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