Projektpräsentation für Bauträger und Architekten
Marketing, PR & Medien

Projektpräsentation für Bauträger und Architekten

Angeboten von OfficeTalk Verifiziert

Projektvideo aus Wien für Bauträger, Architekten, Projektentwickler und Investoren. Drei Varianten ab 1.805 Euro netto. Produktion plus Verteilung über immobilien-redaktion.com und LinkedIn.

Ihre Auswahl

Projektpräsentation Büro

Interview im Büro des Projektverantwortlichen, redaktionell vorbereitet. Zwei Stunden Drehzeit am Bürostandort, Hauptfilm 3 bis 5 Minuten, drei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Geeignet für Projekt-Vermarktungsstart, Investoren-Kurzpräsentation und LinkedIn-Asset eines einzelnen Bauprojekts. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion).

2.198,74 EUR

Exkl. MwSt.

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Projektpräsentation Büro

Interview im Büro des Projektverantwortlichen, redaktionell vorbereitet. Zwei Stunden Drehzeit am Bürostandort, Hauptfilm 3 bis 5 Minuten, drei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Geeignet für Projekt-Vermarktungsstart, Investoren-Kurzpräsentation und LinkedIn-Asset eines einzelnen Bauprojekts. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion).

2.198,74 EUR

Projektpräsentation mit Projekt-Aufnahmen

Interview im Büro plus B-Roll-Aufnahmen am Projektstandort. Zwei Drehorte, fünf Stunden Drehzeit gesamt, Hauptfilm 4 bis 6 Minuten mit Bauplatz-Sequenzen, Architekturdetails und Visualisierungs-Schwenks, drei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Eine Korrekturschleife. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Geeignet für Bauträger und Investoren mit konkret sichtbarem Bauprojekt – Rohbau, Dachgleiche, Schlüsselübergabe oder fertiges Quartier. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung und LinkedIn-Distribution über drei Profile.

3.496,93 EUR

Projektpräsentation Vor-Ort-Reportage

Vor-Ort-Reportage mit Walter Senk oder Gerhard Popp als Moderator direkt am Projektstandort. Sechs Stunden Drehzeit mit Zwei-Kamera-Setup, Hauptfilm 5 bis 8 Minuten, vier Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1, zwei Korrekturschleifen. Geeignet für Leuchtturmprojekte und Quartiersentwicklungen, bei denen die journalistische Einordnung das Projekt überdauert. Drohnen-Add-on optional buchbar (1.190 Euro netto). Inklusive redaktioneller Veröffentlichung und LinkedIn-Distribution über drei Profile.

4.943,30 EUR

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OfficeTalk produziert das Projektvideo und übernimmt die Veröffentlichung. Wer bei einer Wiener Filmproduktion ein Bauträger-Video bucht, zahlt ähnliche Preise – aber für reine Produktion. Bei OfficeTalk wird der fertige Beitrag redaktionell auf immobilien-redaktion.com publiziert und über drei LinkedIn-Profile ausgespielt: Gerhard Popp (13.000 Branchenfollower), Walter Senk und Die unabhängige Immobilien Redaktion. Mediabudget zusätzlich: keines.

Was Sie bekommen

Sie erhalten ein Bewegtbild-Asset, das Ihr Wohn-, Büro- oder Quartiersprojekt sichtbar macht – auf LinkedIn, in Verkaufsunterlagen, im Investor-Pitchdeck und am Empfang. Drei Tiefen, je nach Kommunikationsziel: Das Bürointerview ist die effiziente Variante – der Geschäftsführer oder Projektleiter erklärt das Projekt aus dem eigenen Büro, mit professioneller Kamera und redaktionell vorbereitetem Fragenkatalog. Die Variante mit Projekt-Aufnahmen ergänzt das Interview um B-Roll vom Bauplatz oder fertigen Objekt – Visualisierungen, Gewerke in Aktion, Architekturdetails. Die Vor-Ort-Reportage ist die journalistische Vollvariante – Walter Senk oder Gerhard Popp moderiert direkt am Projektstandort, geht durch Räume, befragt Beteiligte, dokumentiert Bauphasen.

Geliefert wird ein Hauptfilm in 16:9 plus drei bis vier Social-Cuts in 9:16 und 1:1. Aus einer Vor-Ort-Reportage entstehen erfahrungsgemäß sechs bis acht weiterverwendbare Sequenzen für LinkedIn-Kampagnen über mehrere Wochen.

Das Material gehört Ihnen. Verwendung auf Website, in Verkaufsunterlagen, in Investor Relations und im internen Vertrieb. Keine zeitliche oder kanalbezogene Nutzungsbeschränkung.

Wie produziert wird

Vor dem Drehtag stimmen wir mit Ihrem Marketing- oder Projektteam ab, welche Botschaft das Video tragen soll und welche Phase des Projekts sichtbar gemacht wird – Spatenstich, Rohbau, Dachgleichenfeier, Schlüsselübergabe oder fertiges Quartier. Für die Variante mit Projekt-Aufnahmen kommt ein Locationscouting am Bauplatz dazu. Bei der Vor-Ort-Reportage entwickelt OfficeTalk in redaktioneller Recherche ein Storyboard, das die Moderation strukturiert, ohne sie ins Skript zu zwingen.

Am Drehtag arbeitet das Kamerateam mit professioneller Ausrüstung – Funkmikrofonierung, Stativ und Schulterkamera, bei der Vor-Ort-Reportage mit Zwei-Kamera-Setup für Schnitt-Flexibilität. Drohnenaufnahmen sind als Add-on buchbar und werden bei Drehs im Wiener Stadtgebiet inklusive der notwendigen Austro-Control-Bewilligung kalkuliert.

Auf-, Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens werden nicht verrechnet. Bei Drehs außerhalb Wiens kommt nur das amtliche Kilometergeld dazu, keine Pauschale. Equipmentpauschalen für Sonderausrüstung sind transparent im Angebot ausgewiesen, bevor Sie zusagen.

Der Schnitt erfolgt innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen nach dem Dreh. Sie erhalten den Rohschnitt zur Korrektur, eine Schleife ist Standard. Bei der Vor-Ort-Reportage sind zwei Schleifen enthalten.

Für wen das passt

Bauträger und Projektentwickler bei Vermarktungsstart von Wohn-, Büro- oder Mixed-Use-Projekten. Investmenthäuser bei Investorenkommunikation für Fonds-Ankäufe. Architekten und Planer bei Projektreferenzen für die eigene Webseite und Wettbewerbseinreichungen. Banken bei Kommunikation kreditfinanzierter Großprojekte. Kommunen und gemeinnützige Bauträger bei Quartiersprojekten und Gemeindebau-Dokumentation.

Die Vor-Ort-Reportage eignet sich besonders für Leuchtturmprojekte – Stadtteilentwicklungen, Quartiers-Großprojekte, sanierte Gründerzeithäuser, ESG-zertifizierte Bürohäuser. Wenn das Projekt eine Geschichte hat, die über die reine Produktbeschreibung hinausgeht, trägt das Format diese Geschichte auch in der Branche – nicht nur am eigenen Verkaufsstand.

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1.  Gegenstand

1.1      Der Auftraggeber beauftragt den Produzenten zu den nachstehenden Bedingun-gen sowie den beigefügten Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs mit der Herstel-lung eines Videos.

1.2      Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Produzenten akzeptierten Konzeptes hergestellt. Das Konzept wird dieser Vereinbarung beigefügt und ist Bestandteil der Vereinbarung.

2.  Rechtsübertragung

2.1      Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und Verwertungsrecht (§ 7 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft) in der beiliegenden Fassung sinngemäß.

2.2      Gemäß 7.2 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachver-bandes der Film- und Musikwirtschaft in der geltenden Fassung, überträgt der Produzent dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligun-gen an dem Film.

2.2.1  Das Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt

2.2.2  Das Nutzungsrecht umfasst:

Das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung, einschließlich der Aufführung in Kinos, auf Filmfestivals, das Messerecht, closed circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, Hotels, und das Zurverfügungstellungsrecht (z.B. Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden, Onlinerechte).

2.2.3  Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst

2.2.4  Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die in 7.3 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Mu-sikwirtschaft genannten Rechte, also jedenfalls die Rechte zur Vervielfälti-gung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation sowie der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht gesondert abge-golten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist je-denfalls der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.

2.2.5  Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Aus-gangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und das Restmaterial, beim Produzenten.

3.  Haftung

3.1      Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton-und Bildqualität aufweist.

3.2      Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstel-lung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertig-stellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertre-ten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher er-brachten Leistungen zzgl.HU werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.

3.3      Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseiti-gen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produ-zent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

3.4      Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Her-stellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.

4.  Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

4.1      Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

4.2      Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stel-len.

4.3      Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

5.  Sonstige Bestimmungen

5.1      Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzu-führen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits den Filmausschnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

5.2      Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk ertei-len, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwort-lich zeichnet.

5.3      Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte ein Punkt des Produktionsvertrages den Herstellungs- und Lieferbedingungen widersprechen, so geht der Produkti-onsvertrag vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht be-rührt. .

5.4      Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.

5.5      Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Pro-duzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich öster-reichisches Recht anzuwenden.

5.6      Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, für ihre Geschäftsbeziehung die Schrift-form; Fax und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabre-den bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen eben-falls strikt der Schriftform.

5.7      Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbe-stimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Ver-tragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetz-baren Teilen aufrecht.

5.8      Die Anlagen, insbesondere die Kalkulation, das Konzept gem. Zi. 1.2 sowie die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film-und Musikwirtschaft in der beiliegenden Fassung sind Bestandteil dieser Verein-barung.

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