Fachinterview-Video (Themeninterview) – Produktion und Verteilung
Marketing, PR & Medien

Fachinterview-Video (Themeninterview) – Produktion und Verteilung

Angeboten von OfficeTalk Verifiziert

Fachinterview aus Wien für Vorstand, Geschäftsführung und Fachexperten. Drei Varianten ab 1.330 Euro netto. Produktion plus Verteilung über immobilien-redaktion.com und LinkedIn.

Ihre Auswahl

Statement-Clip

Solo-Auftritt vor der Kamera, ein bis drei Minuten, Teleprompter optional. Geeignet für Quartalskommentare, Markteinschätzungen, Stellungnahmen zu regulatorischen Entwicklungen oder Personal-Branding-Botschaften. Zwei Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm 1–3 Minuten, zwei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion).

1.620,19 EUR

Exkl. MwSt.

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Statement-Clip

Solo-Auftritt vor der Kamera, ein bis drei Minuten, Teleprompter optional. Geeignet für Quartalskommentare, Markteinschätzungen, Stellungnahmen zu regulatorischen Entwicklungen oder Personal-Branding-Botschaften. Zwei Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm 1–3 Minuten, zwei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion).

1.620,19 EUR

Themeninterview

Acht- bis zehnminütiges Fachinterview, redaktionell geführt von Walter Senk oder Gerhard Popp. Fragenkatalog wird in redaktioneller Recherche entwickelt und vor dem Dreh mit dem Sprecher abgestimmt. Drei Stunden Drehzeit am gescouteten Drehort, Hauptfilm 8–10 Minuten, drei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Eine Korrekturschleife. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion).

3.207,65 EUR

Doppelinterview

Zwanzig- bis dreißigminütiges Doppelinterview mit einem zweiten Gesprächspartner aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik. OfficeTalk übernimmt die Akquise und Terminkoordination des externen Gastes, die redaktionelle Recherche zum Thema, die Vorbereitungsgespräche mit beiden Sprechern und das Storyboard. Vier Stunden Drehzeit mit Zwei-Kamera-Setup, Hauptfilm 20–30 Minuten, vier Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Zwei Korrekturschleifen, weil zwei Sprecher abnehmen. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung und LinkedIn-Distribution über drei Profile.

5.714,70 EUR

Angaben zum Auftrag

Thema des Interviews
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Ich akzeptiere die  AGB  des Anbieters.

Was Sie bekommen

Sie erhalten ein redaktionell geführtes Fachgespräch in drei Tiefen, je nach Kommunikationsziel. Der Statement-Clip ist eine gerade Botschaft des Geschäftsführers oder Vorstands, ein bis drei Minuten, Solo vor der Kamera, mit oder ohne Teleprompter. Das Themeninterview ist ein acht- bis zehnminütiger redaktionell geführter Dialog, in dem Walter Senk oder Gerhard Popp die Fragen stellen – mit der journalistischen Distanz, die ein Fachpublikum unterscheidet. Das Doppelinterview ist ein zwanzig- bis dreißigminütiges Format, in dem ein zweiter Gesprächspartner aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik das Thema in der Tiefe verhandelt.

Das Material gehört Ihnen. Verwendung auf Website, in Recruiting-Anzeigen, im Investoren-Pitchdeck und in der internen Kommunikation. Keine zeitliche oder kanalbezogene Nutzungsbeschränkung.

Wie produziert wird

Vor dem Drehtag stimmen wir mit Ihnen ab, welches Thema journalistisch trägt und welcher Sprecher die Botschaft am stärksten vertritt. Beim Themeninterview entwickelt OfficeTalk in redaktioneller Recherche einen Fragenkatalog, der vor dem Dreh mit dem Sprecher abgestimmt wird – keine Überraschungsfragen, keine Skript-Lektüre. Beim Doppelinterview kommt die Akquise und Terminkoordination des externen Gasts dazu, was den größten Aufwand der drei Varianten bedeutet.

Am Drehtag arbeitet das Kamerateam mit professioneller Ausrüstung – Funkmikrofonierung, Stativ und Schulterkamera, beim Doppelinterview mit Zwei-Kamera-Setup für Schnitt-Flexibilität. Bei Statement-Clips mit Teleprompter wird der Skript vor dem Dreh inhaltlich abgenommen, aber sprachlich nicht überfeilt – die natürliche Diktion bleibt.

Auf-, Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens werden nicht verrechnet. Bei Drehs außerhalb Wiens kommt nur das amtliche Kilometergeld dazu, keine Pauschale. Equipmentpauschalen für Sonderausrüstung sind transparent im Angebot ausgewiesen, bevor Sie zusagen.

Der Schnitt erfolgt innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen nach dem Dreh. Sie erhalten den Rohschnitt zur Korrektur, eine Schleife ist Standard. Beim Doppelinterview sind zwei Schleifen enthalten, weil zwei Sprecher abnehmen.

Wo der Beitrag erscheint

Nach Freigabe wird der fertige Beitrag auf vier Strecken ausgespielt:

immobilien-redaktion.com veröffentlicht einen redaktionellen Beitrag mit eingebettetem Video. Die Plattform von Walter Senk gilt in der Wiener Immobilienbranche als Insider-Briefing und wird von Bauträgern, Konzernkommunikation und Investoren gelesen. Der Beitrag ist dauerhaft indexiert und liefert SEO-Backlinks auf Ihre Unternehmensseite.

LinkedIn Gerhard Popp mit 13.000 Fachfollowern aus dem österreichischen Immobilien-, Bau- und PropTech-Umfeld. Organische Reichweiten zwischen 8.000 und 30.000 Impressionen pro Beitrag sind dokumentiert. Das ist die direkte Sichtbarkeit auf Entscheiderebene.

LinkedIn Walter Senk trägt den Beitrag in jenes Netzwerk, in dem journalistische Glaubwürdigkeit den Algorithmus schlägt. Diese Reichweite ist in keinem Verlags-Mediakit verkäuflich.

LinkedIn Die unabhängige Immobilien Redaktion verstärkt die Distribution als Verlagskanal mit aktiver Branchen-Followerschaft.

Cross-Posting auf Ihrem Unternehmensprofil ist erwünscht und erlaubt. Sie können den Beitrag spiegeln, einbetten, archivieren und in eigenen Kampagnen weiterverwenden.

Für wen das passt

Bauträger und Projektentwickler bei Markteinschätzungen, Quartalskommentaren und Stellungnahmen zu regulatorischen Änderungen – KIM-Verordnung, Bauordnungsnovelle, ESG-Anforderungen. Banken und Investmenthäuser bei Fondskommentaren, Marktausblicken und Investor-Relations-Statements. Kanzleien und Steuerberatungen bei Personal-Branding einzelner Partner und Legal-Insights-Serien zu KIM-VO, AI Act, Whistleblower-Richtlinie. Verbände und Branchenpublikationen bei thematischen Auftaktinterviews vor Branchenevents. PropTech-Unternehmen bei Gründer-Statements, Produkt-Positionierung und Funding-Kommunikation.

Das Doppelinterview eignet sich besonders, wenn ein Branchenthema politische oder wissenschaftliche Einordnung verlangt – etwa Klimaanpassung im Bauwesen mit einem Universitätsforscher, Wohnbaufinanzierung mit einem Politiker, Dekarbonisierung mit einem Branchen-Pionier. Die Akquise des externen Gastes übernimmt OfficeTalk, der redaktionelle Anstrich der unabhängigen Immobilien Redaktion macht die Einladung wirksamer als jede PR-Anfrage.

Eigene Frage stellen

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1.  Gegenstand

1.1      Der Auftraggeber beauftragt den Produzenten zu den nachstehenden Bedingun-gen sowie den beigefügten Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs mit der Herstel-lung eines Videos.

1.2      Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Produzenten akzeptierten Konzeptes hergestellt. Das Konzept wird dieser Vereinbarung beigefügt und ist Bestandteil der Vereinbarung.

2.  Rechtsübertragung

2.1      Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und Verwertungsrecht (§ 7 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft) in der beiliegenden Fassung sinngemäß.

2.2      Gemäß 7.2 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachver-bandes der Film- und Musikwirtschaft in der geltenden Fassung, überträgt der Produzent dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligun-gen an dem Film.

2.2.1  Das Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt

2.2.2  Das Nutzungsrecht umfasst:

Das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung, einschließlich der Aufführung in Kinos, auf Filmfestivals, das Messerecht, closed circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, Hotels, und das Zurverfügungstellungsrecht (z.B. Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden, Onlinerechte).

2.2.3  Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst

2.2.4  Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die in 7.3 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Mu-sikwirtschaft genannten Rechte, also jedenfalls die Rechte zur Vervielfälti-gung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation sowie der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht gesondert abge-golten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist je-denfalls der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.

2.2.5  Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Aus-gangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und das Restmaterial, beim Produzenten.

3.  Haftung

3.1      Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton-und Bildqualität aufweist.

3.2      Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstel-lung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertig-stellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertre-ten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher er-brachten Leistungen zzgl.HU werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.

3.3      Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseiti-gen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produ-zent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

3.4      Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Her-stellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.

4.  Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

4.1      Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

4.2      Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stel-len.

4.3      Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

5.  Sonstige Bestimmungen

5.1      Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzu-führen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits den Filmausschnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

5.2      Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk ertei-len, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwort-lich zeichnet.

5.3      Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte ein Punkt des Produktionsvertrages den Herstellungs- und Lieferbedingungen widersprechen, so geht der Produkti-onsvertrag vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht be-rührt. .

5.4      Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.

5.5      Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Pro-duzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich öster-reichisches Recht anzuwenden.

5.6      Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, für ihre Geschäftsbeziehung die Schrift-form; Fax und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabre-den bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen eben-falls strikt der Schriftform.

5.7      Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbe-stimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Ver-tragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetz-baren Teilen aufrecht.

5.8      Die Anlagen, insbesondere die Kalkulation, das Konzept gem. Zi. 1.2 sowie die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film-und Musikwirtschaft in der beiliegenden Fassung sind Bestandteil dieser Verein-barung.

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