Eventvideo (Aftermovie) – Produktion und Verteilung
Eventvideo (Aftermovie) – Produktion und Verteilung
Eventvideo (Aftermovie) – Produktion und Verteilung
Marketing, PR & Medien

Eventvideo (Aftermovie) – Produktion und Verteilung

Angeboten von OfficeTalk Verifiziert

Für Branchenveranstaltungen, Messen, Awards, Produkt-Launches Spatenstiche, Firstfeiern, Pressekonferenzen und Tagungen im Wiener Veranstaltungskalender. Die Dokumentation erfasst nicht nur die Atmosphäre, sondern auch die inhaltlichen Kernaussagen – Keynote-Ausschnitte, Gespräche auf der Fläche, O-Töne von Teilnehmenden.

Ihre Auswahl

Networking Event

Eventclip für Empfänge, Eröffnungen und Abendveranstaltungen. Zwei Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm 60 bis 90 Sekunden, zwei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion). Mediabudget zusätzlich: keines.

1.388,77 EUR

Exkl. MwSt.

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Networking Event

Eventclip für Empfänge, Eröffnungen und Abendveranstaltungen. Zwei Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm 60 bis 90 Sekunden, zwei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion). Mediabudget zusätzlich: keines.

1.388,77 EUR

Halbtags-Event

Eventclip für halbtägige Tagungen, Symposien und Branchentreffen mit mehreren Programmpunkten. Fünf Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm zwei bis drei Minuten, drei Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion). Eine Korrekturschleife. Lieferung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Freigabe.

2.545,87 EUR

Kongress / Messe

Eventclip für Fachkongresse, Messeauftritte und vollständige Veranstaltungstage. Acht Stunden Drehzeit am Veranstaltungsort, Hauptfilm vier bis sechs Minuten, fünf Social-Zuschnitte in 9:16 und 1:1, zwei Korrekturschleifen. Auf-/Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens nicht extra. Inklusive redaktioneller Veröffentlichung auf immobilien-redaktion.com und Distribution über drei LinkedIn-Profile (Gerhard Popp, Walter Senk, Die unabhängige Immobilien Redaktion). Geeignet für Aussteller auf Expo Real, MIPIM, Wiener Immobilien Messe und vergleichbare Branchenformate.

3.979,05 EUR

Angaben zum Auftrag

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OfficeTalk produziert das Video und übernimmt die Veröffentlichung. Wer bei einem Verlagshaus ein Eventvideo bucht, zahlt für Produktion plus eine einmalige Mediaschaltung. Bei OfficeTalk wird der fertige Beitrag redaktionell auf immobilien-redaktion.com publiziert und über drei LinkedIn-Profile ausgespielt: Gerhard Popp (13.000 Branchenfollower), Walter Senk und Die unabhängige Immobilien Redaktion. Mediabudget zusätzlich: keines.

Was Sie bekommen

Sie erhalten dokumentarisches Bewegtbild Ihrer Veranstaltung in zwei bis sechs Minuten – Atmosphäre, O-Töne, Kernaussagen, abgestimmt auf den jeweiligen Anlass. Ein Hauptfilm in 16:9 plus zwei bis fünf Social-Cuts in 9:16 und 1:1, fertig für LinkedIn, Website und interne Distribution.

Das Format passt für Networking-Empfänge, halbtägige Tagungen, Pressekonferenzen mit Statement-Schnitt, Fachkongresse und Messeauftritte. Bei Pressekonferenzen werden die Statements der Hauptsprecher als eigenständige O-Ton-Cuts ausgespielt – verwendbar für Newsletter, Investor Relations und LinkedIn.

Das Material gehört Ihnen. Verwendung auf Website, in Recruiting-Anzeigen, im Investoren-Pitchdeck und in der internen Kommunikation. Keine zeitliche oder kanalbezogene Nutzungsbeschränkung.

Wie produziert wird

Vor dem Drehtag stimmen wir mit Ihrem Eventteam ab, welche Programmpunkte gefilmt werden, welche Sprecherinnen und Sprecher relevant sind und wo die O-Töne entstehen sollen. Beim Pre-Event-Check klären wir Lichtverhältnisse, Kamerapositionen und akustische Bedingungen am Veranstaltungsort. Am Drehtag arbeitet das Kamerateam mit professioneller Ausrüstung – Funkmikrofonierung, Stativ und Schulterkamera, je nach Format zusätzlich Drohne oder zweite Kameraperspektive.

Auf-, Abbau und Anfahrt innerhalb Wiens werden nicht verrechnet. Bei Drehs außerhalb Wiens kommt nur das amtliche Kilometergeld dazu, keine Pauschale. Equipmentpauschalen für Drohne oder größeres Lichtsetup sind transparent im Angebot ausgewiesen, bevor Sie zusagen.

Der Schnitt erfolgt innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen nach dem Dreh. Sie erhalten den Rohschnitt zur Korrektur, eine Schleife ist Standard. Bei der Variante Kongress/Messe sind zwei Schleifen enthalten.

Wo der Beitrag erscheint

Nach Freigabe wird der fertige Eventclip auf vier Strecken ausgespielt:

immobilien-redaktion.com veröffentlicht einen redaktionellen Beitrag mit eingebettetem Video. Die Plattform von Walter Senk gilt in der Wiener Immobilienbranche als Insider-Briefing und wird von Bauträgern, Konzernkommunikation und Investoren gelesen. Der Beitrag ist dauerhaft indexiert und liefert SEO-Backlinks auf Ihre Unternehmensseite.

LinkedIn Gerhard Popp mit 13.000 Fachfollowern aus dem österreichischen Immobilien-, Bau- und PropTech-Umfeld. Organische Reichweiten zwischen 8.000 und 30.000 Impressionen pro Beitrag sind dokumentiert. Das ist die direkte Sichtbarkeit auf Entscheiderebene.

LinkedIn Walter Senk trägt den Beitrag in jenes Netzwerk, in dem journalistische Glaubwürdigkeit den Algorithmus schlägt. Diese Reichweite ist in keinem Verlags-Mediakit verkäuflich.

LinkedIn Die unabhängige Immobilien Redaktion verstärkt die Distribution als Verlagskanal mit aktiver Branchen-Followerschaft.

Cross-Posting auf Ihrem Unternehmensprofil ist erwünscht und erlaubt. Sie können den Beitrag spiegeln, einbetten, archivieren und in eigenen Kampagnen weiterverwenden.

Was das im Vergleich kostet

Wer ein vergleichbares Bundle aus Eventvideo-Produktion, redaktionellem Advertorial und einer Pre-Roll-Video-Woche bei Wiener Fachverlagen zusammenstellt, landet bei rund 7.900 Euro netto – und besitzt am Ende keines der Distributionsassets dauerhaft. Die Veröffentlichungen erscheinen einmal, der Newsletter wird gelesen oder nicht, das Asset selbst lebt im Verlagsfunnel weiter.

Für wen das passt

Bauträger und Projektentwickler bei Spatenstichen, Gleichenfeiern, Schlüsselübergaben und Tagen der offenen Tür. Banken und Investmenthäuser bei Kapitalmarkttagen, Pressekonferenzen und Investorenveranstaltungen. Kanzleien und Steuerberatungen bei Mandantenveranstaltungen und Networking-Events. Verbände und Branchenpublikationen bei Fachkongressen, Awards und Mitgliederversammlungen. PropTech-Unternehmen bei Produkt-Launches und Demo-Days.

Wer regelmäßig bei Cäsar, Ball der Immobilienwirtschaft, Real Circle oder #TheREAL100 als Sponsor erscheint, sollte rechnen, was eigene Bewegtbild-Assets gegenüber wiederkehrenden Mediabuchungen leisten. Drei Eventclips pro Jahr ergeben einen Asset-Bestand, der die Sichtbarkeit eines einzelnen Sponsoring-Auftritts deutlich überdauert.

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1.  Gegenstand

1.1      Der Auftraggeber beauftragt den Produzenten zu den nachstehenden Bedingun-gen sowie den beigefügten Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs mit der Herstel-lung eines Videos.

1.2      Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Produzenten akzeptierten Konzeptes hergestellt. Das Konzept wird dieser Vereinbarung beigefügt und ist Bestandteil der Vereinbarung.

2.  Rechtsübertragung

2.1      Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und Verwertungsrecht (§ 7 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft) in der beiliegenden Fassung sinngemäß.

2.2      Gemäß 7.2 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachver-bandes der Film- und Musikwirtschaft in der geltenden Fassung, überträgt der Produzent dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligun-gen an dem Film.

2.2.1  Das Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt

2.2.2  Das Nutzungsrecht umfasst:

Das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung, einschließlich der Aufführung in Kinos, auf Filmfestivals, das Messerecht, closed circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, Hotels, und das Zurverfügungstellungsrecht (z.B. Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden, Onlinerechte).

2.2.3  Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst

2.2.4  Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die in 7.3 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Mu-sikwirtschaft genannten Rechte, also jedenfalls die Rechte zur Vervielfälti-gung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation sowie der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht gesondert abge-golten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist je-denfalls der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.

2.2.5  Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Aus-gangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und das Restmaterial, beim Produzenten.

3.  Haftung

3.1      Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton-und Bildqualität aufweist.

3.2      Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstel-lung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertig-stellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertre-ten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher er-brachten Leistungen zzgl.HU werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.

3.3      Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseiti-gen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produ-zent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

3.4      Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Her-stellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.

4.  Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

4.1      Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

4.2      Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stel-len.

4.3      Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

5.  Sonstige Bestimmungen

5.1      Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzu-führen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits den Filmausschnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

5.2      Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk ertei-len, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwort-lich zeichnet.

5.3      Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte ein Punkt des Produktionsvertrages den Herstellungs- und Lieferbedingungen widersprechen, so geht der Produkti-onsvertrag vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht be-rührt. .

5.4      Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.

5.5      Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Pro-duzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich öster-reichisches Recht anzuwenden.

5.6      Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, für ihre Geschäftsbeziehung die Schrift-form; Fax und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabre-den bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen eben-falls strikt der Schriftform.

5.7      Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbe-stimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Ver-tragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetz-baren Teilen aufrecht.

5.8      Die Anlagen, insbesondere die Kalkulation, das Konzept gem. Zi. 1.2 sowie die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film-und Musikwirtschaft in der beiliegenden Fassung sind Bestandteil dieser Verein-barung.

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