Wohnungsmieten: Zahlen der Statistik Austria lesen!

Im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022 ist der Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ zwar um 20,9 Prozent gestiegen; sieht man sich die einzelnen Untergruppen genauer an, ergibt sich, dass „Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 %, „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ um 6,9 % und „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ um 54,1% gestiegen sind. Die Untergruppe „bezahlte Wohnungsmieten“ ist in diesem Zeitraum jedoch nur um 3 % gestiegen.

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 „Die Indexierung nach dem Verbraucherpreisindex war jahrelang kein Thema, solange die Preissteigerungen nach dem Baupreisindex höher waren. Dass die Arbeiterkammer ohne Grundlage Behauptungen aufstellt und mit nicht nachvollziehbaren Berechnungen der Regierung Druck und den Menschen Angst macht, kann doch nicht ausreichen, um eine Gesetzesänderung zu beschließen!“, zeigt sich ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer entrüstet.

Als im März 2021 das Mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz beschlossen wurde, welches eine Aussetzung der Richtwertanpassung im Jahr 2021 normierte und stattdessen eine Anpassung für die kommenden zwei Jahre vorsah, vertrauten tausende Vermieter auf den Bestand dieser Gesetzesbestimmung. „Gesetze dürfen das Vertrauen der Rechtsunterworfenen nicht beschädigen. Eine derartige Vorgangsweise ist zudem klar eigentumsfeindlich“, so Prunbauer.

Weniger zimperlich zeigt sich laut Prunbauer die SPÖ-geführte Stadt Wien im Umgang mit dem Wr. ValorisierungsG: „Ich kann mich nicht erinnern, dass hier die SPÖ jemals auf eine Valorisierung bei Erreichen eines Schwellenwertes von 3 % verzichtet hat.“

Das Richtwertsystem betrifft eine streng regulierte Mietpreisbildung. In Wien beträgt der Richtwert gerade einmal 6,15 Euro. Die Kategoriemieten betreffen Mietverträge, die vor dem Jahr 1994 abgeschlossen wurden und Mieten zwischen einem und vier Euro (!) pro Quadratmeter ausmachen. Seit 2018 waren diese Mieten in den letzten vier Jahren unverändert. Private Zinshäuser mit Altmietverträgen und MieterInnen, die in solche Verträge eingetreten sind, können unter diesen Bedingungen nicht einmal ordentlich erhalten werden.  „Hier einen Deckel einzufordern ist absurd“, so Prunbauer und fasst die Situation zusammen: „Die Vermieter trifft keine Schuld an den hohen Energiekosten. Die Mieten sind erwiesenermaßen nicht für die Inflation verantwortlich. Doch sollte endlich die Wohnpolitik ihre Aufgaben im öffentlichen Mietsektor machen und dort für faire Verhältnisse sorgen.“ Die Vorschläge des ÖHGB liegen seit Jahren ungehört auf dem Tisch: „Wer im sozialen Wohnbau wohnt und gut verdient, soll angemessen Miete zahlen. Damit sollen die unterstützt werden, die eine Unterstützung benötigen.“

„Jeder weitere Deckel auf die Mieten, die in Österreich so streng wie nirgendwo anders reguliert sind, käme das letztlich einer Beschädigung des Eigentums gleich. Mit sozialer Treffsicherheit hat dies gar nichts zu tun.“, so ÖHGB-Präsident Prunbauer.

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  • Erschienen am:
    09.02.2023
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