KIM-Verordnung vorbei – Bevormundung bleibt!

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer: Haus- und Grundbesitzer sehen keine Berechtigung für eine künstliche Verlängerung der Kriterien der auslaufenden KIM-Verordnung.

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer

© Schedl

Mit dem bevorstehenden Auslaufen der KIM-Verordnung will die Finanzmarktaufsicht ein starres Regelwerk durch „Empfehlungen“ künstlich am Leben erhalten. Dies ist aus Sicht des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) entschieden abzulehnen. ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer: „Eine Kreditvergabe braucht klare Rahmenbedingungen – aber keine versteckte Regulierung durch die Hintertür.“

Die KIM-Verordnung war von Anfang an zu starr, zu lebensfern und hat trotz nachträglicher Lockerungen vielen Menschen den Zugang zu Wohneigentum verwehrt bzw. erschwert. Prunbauer zieht Resümee: „Sie hat junge Familien entmutigt, Banken entmündigt und leistbares Eigentum blockiert. Ihr endgültiges Auslaufen ist nicht nur richtig, sondern überfällig.“

Die aktuell vorherrschenden Bedingungen am Wohnungsmarkt verlangen Flexibilität: Banken brauchen keine fixen Quoten und keine bevormundenden Empfehlungen, sondern Spielraum für verantwortungsvolle Kreditvergabe und die Möglichkeit kundenspezifisch zu entscheiden. „Wer Eigentum ermöglichen will, muss Vertrauen in die Menschen haben und den Banken Verantwortung zugestehen“, so Prunbauer. 

Eigentum zu schaffen ist ein gesellschaftlicher Wert und ein zentraler Pfeiler der Altersvorsorge. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ermöglichen Unabhängigkeit und Freiheit. Die Politik hat mit dem Auslaufenlassen der KIM-Verordnung ein wichtiges Signal gesetzt. 

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  • Erschienen am:
    01.07.2025
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    09:00
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