Über die beiden, vom FMSG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anpassung der sogenannten KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) hinaus, verlangt Pisecky folgende, weitere Maßnahme: das Anheben der Schuldendienstquote auf 60 Prozent, so wie in Deutschland, zumindest bei Fixzinsen mit einer Vereinbarung über die Hälfte der Laufzeit.
Weitere Unterstützungen, die insbesondere Jungfamilien und Ersterwerbern helfen würden, sich Wohnen im Eigentum leisten zu können, sind für den Fachgruppenobmann:
Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum,
Streichen der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
KIM-Verordnung erschwert weiterhin Absicherung für leistbares Wohnen im Alter
Die beiden Vorschläge des FMSG – also Erleichterungen bei Zwischenfinanzierungen und bei Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften – sind, so Pisecky, Schritte in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus, um vor allem jungen Menschen mit Familie den Erwerb von Wohnungseigentum zu erleichtern. Auch ist die Schaffung von Wohnen im Eigentum während des Berufslebens die beste Vorsorge für leistbares Wohnen im Alter. Diese Vorsorge bleibt aber durch die KIM-Verordnung weiter höchst schwierig. „Wir appellieren daher erneut an das Finanzministerium und an die Finanzmarktaufsicht (FMA) um baldige, weitere Adaptionen dieser Vorgaben“, fordert Pisecky weitere Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum.