Rechtssicherheit ausbauen - statt Vermietung unattraktiv machen

Befristungsverbot löst Probleme am Wohnungsmarkt nicht.Die von der AK als Auftakt zum heurigen Superwahljahr präsentierte Forderung nach einem Verbot von Befristungen im Mietrecht wird vom österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI rundweg abgelehnt. Vermieter werden seit Jahren durch fehlende Rechtssicherheit veranlasst, Verträge zu befristen, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel.

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Nicht nur gesetzliche Eingriffe wie beispielsweise die Erhaltungspflicht für Thermen und die Einführung des Bestellerprinzips sind hier zu nennen: vor allem ist es die Unsicherheit bei der Vereinbarung von Richtwert-Mietzinsen, ausgelöst durch eine Änderung der Rechtsprechung des OGH im Jahr 2017. Seither können weder Mieter noch Vermieter im Vorhinein mit Sicherheit voraussagen, wie hoch die gesetzlich limitierte Miete wirklich sein darf. Die Vereinbarung des Lagezuschlags ist zu einem Lotteriespiel verkommen, der Vermieter trägt hier das volle Risiko. Ist es schon sachlich unverständlich, warum der Gesetzgeber den Richtwert in Wien mit mit 6,67 € um 30 % geringer angesetzt hat als etwa in der Steiermark mit 9,21 €, so wundert es nicht, warum die Vereinbarung von Lagezuschlägen gerade in Wien eine massive ökonomische Relevanz hat.

Auch die von der AK angezettelte Diskussion um die Wertsicherungsvereinbarungen, die mittlerweile in Verbandsklageverfahren vor dem OGH ausgetragen wird, ist ein weiterer Anlass für Vermieter ihre Vermietungspraxis zu überdenken. Wenn im Extremfall der Ungültigkeit einer Klausel eine Rückzahlung von bis zu 30 Jahren droht, ist es dem Vermieter nicht zu verdenken, wenn er befristete Verträge bevorzugt. Hinzu kommt, dass die Lebenswelten der Mieterinnen und Mieter heute ganz andere geworden sind: Die Mobilität ist stark gestiegen, Jobwechsel, Studien- und Auslandsaufenthalte bewirken oft, dass nicht einmal die für den Vermieter geltende Mindestbefristung von drei Jahren mieterseitig ausgenutzt wird.

Vermieter haben ein vitales Interesse an langfristigen Kunden Beziehungen. Ein häufiger Mieterwechsel ist nicht in ihrem Interesse. Es ist Sache des Gesetzgebers, durch eine klare Wohnrecht Politik faire Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter gleichermaßen zu schaffen . Ein Befristungsverbot ist keine Lösung.

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft setzt sich als unabhängige und freiwillige Vereinigung seit 1979 erfolgreich für seine Mitglieder und die standespolitischen Interessen der Immobilienwirtschaft ein.Makler, Verwalter, Bauträger, Sachverständige - unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten Österreichs. ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Standesregeln hinausgeht und erfahren in ihrem Berufsalltag Unterstützung vom Verband.Kompetenz, wirksame Medienarbeit und aktives Marketing sorgen dafür, dass der ÖVI als Stimme der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt. Das Lobbying des Verbandes erstreckt sich sowohl auf nationale wie internationale Ebenen. Das Fachwissen der ÖVI Experten ist in diversen Arbeitsgruppen, Entscheidungsgremien und Ausschüssen gefragt und anerkannt.Der Verband wird in allen Fragen der Interessenvertretung, der politischen Meinungsbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Politik, Branche und den Medien wahrgenommen.Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Vernetzung mit anderen Vereinigungen der Branche steigern die Effizienz unserer Arbeit.Mit der Tätigkeit des Verbandes und seinen Tochterunternehmen, der ÖVI Immobilienakademie - mit den Schwerpunkten Seminare und Edition - und der ImmoZert - der Zertifizierungsstelle für Immobilienbewerter - ist der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft aus dem Sektor Immobilien nicht mehr wegzudenken.

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  • Erschienen am:
    01.02.2024
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
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