Zinshausmarkt Wien mittlerweile in ruhigem Fahrwasser

ÖVI lehnt Panikmache von Seiten AK ab. In einer heute veröffentlichten Studie der TU im Auftrag der AK werden die überproportionalen Steigerungen der Kaufpreise am Wiener Zinshausmarkt bis zum Jahr 2022 thematisiert. Die AK leitet daraus weitere Restriktionen des Mietrechtes ab.

ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel

© PicMyPlace

Mittlerweile hat sich diese außergewöhnliche Marktsituation deutlich entspannt. Das historisch höchste Preisniveau des Jahres 2022 ist in den beiden vergangenen Jahren um gut ein Drittel gesunken, was geflissentlich unerwähnt bleibt. 

Gerade Mieter in Altbauten vor 1945, dem klassische Zinshausbestand in Wien, sind durch das Mietrechtsgesetz umfassend geschützt. Im Regelfall denken Zinshausinvestoren langfristig. „Die Rechtsunsicherheit, ausgelöst von unzähligen, oftmals überschießenden Verbandsklageverfahren der AK – macht es mittlerweile auch erfahrenen Juristen und Vertragserrichtern schwer, Mietverträge so zu formulieren, dass sie auch in einigen Jahren noch Bestand haben“, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel. Kurzfristigere Verträge sind die logische Konsequenz einer solchen Entwicklung.

Der ÖVI fordert daher die rasche Umsetzung von Maßnahmen, die im Regierungsprogramm angekündigt sind und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen bringen sollen:

  • Klarstellung und Reparatur der rechtlichen Rahmenbedingungen für Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen.
  • Entwicklung eines gesetzlichen Mustermietvertrages für die verschiedenen mietrechtlichen Anwendungsbereiche (ABGB; MRG)
  • Evaluierung des Richtwertsystems

Wichtig ist es, hier in den Dialog zu gehen und nicht durch einseitige Verbandsklageverfahren das große Ganze aus dem Blick zu verlieren, so Holzapfel abschließend.

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)

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  • Erschienen am:
    06.05.2025
  • um:
    11:00
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