„Anlegerwohnungen haben ohne Zweifel ihre Berechtigung und eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Allerdings nicht im Bereich des sozialen Wohnbaus“, konkretisiert Pisecky. „Die Wohnungsgemeinnützigkeit hat einen direkten Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung“, kritisiert Pisecky die zunehmende Verwischung der Geschäftsfelder gemeinnütziger bzw. gewerblicher Bauträger. „Insbesondere steuerliche Vorteile machen gemeinnützigen Wohnraum günstig. Wenn dieser Vorteil jetzt auf Anleger umgelenkt wird, dann haben wir hier eine Benachteiligung gewerblicher Bauträger“, wünscht sich Pisecky die Rückkehr zur klaren Rollenverteilung und Abgrenzung zwischen Genossenschaften und gewerblichen Bauträgern.
„Es ist mehr als zu hinterfragen, wenn unsere Mitglieder hier mit steuerprivilegierten Unternehmen konkurrieren müssen. Letztlich wird dadurch die Grundlage des gemeinnützigen Steuerprivilegs relativiert. Wir bekennen uns zur Rolle einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, die klar auf ihren Daseinszweck im Sinne des sozialen Wohnbaus fokussiert ist. Eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gegen Anlegerwohnungen im sozialen Wohnbau ist hier erforderlich“, schließt Pisecky.