Maklerprovisionen, Mental Health Jugendvolksbegehren, UVP-Verfahren, Medizinprodukte, Teuerungsausgleich für Flüchtlingsquartiere.

Der Nationalrat wird in seiner nächsten Sitzung am 1. März unter anderem über eine UVP-Novelle zur Beschleunigung der Energiewende sowie eine Novelle zum Maklergesetz beraten. Nur, wer einen Makler beauftragt, soll demnach künftig eine Provision für die Wohnungsvermittlung zahlen müssen.

An der Spitze der Tagesordnung steht das Mental Health Jugendvolksbegehren, wobei der Familienausschuss unter anderem den Ausbau von Psychotherapie-Angeboten für Kinder und Jugendliche empfiehlt. Eine Novelle zum Medizinproduktegesetz betrifft etwa schadhafte Medizinprodukte. Mit Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz soll unter anderem der geschützte Kundenkreis auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet werden. Außerdem geht es um die Gewährung eines befristeten Teuerungsausgleichs für Quartiergeber von Flüchtlingen, eine Erweiterung der Transparenzdatenbank und Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz.

Die Opposition könnte sich mit mehreren Entschließungsanträgen durchsetzen. So sprechen sich die zuständigen Ausschüsse etwa für eine umfassende Erhebung der Angebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge, die Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen und die verpflichtende Erstellung von "Spending Reviews" aus. Weiters werden sich die Abgeordneten mit der Lebensqualität älterer Frauen, der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und mit klimaschädlichen Subventionen befassen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt traditionell mit einer Aktuellen Stunde, in der die NEOS mit Arbeitsminister Martin Kocher über das Thema Vollzeitarbeit diskuieren wollen. "Der Beitrag der arbeitenden Menschen in Österreich muss sich wieder lohnen - Vollzeitbonus und Entlastung umsetzen, Herr Arbeistminister", so der genaue Titel.

Aktuelle Europastunde

In der anschließenden Aktuellen Europastunde wird sich der Nationalrat auf Wunsch der Grünen mit "Grüner Energie und Technologie für einen modernen Industriestandort Europa" befassen.

Mental Health Jugendvolksbegehren

Das "Mental Health Jugendvolksbegehren" setzt sich für Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein. In den vergangenen Jahren habe sich die Situation massiv zugespitzt und durch COVID-19 einen alarmierenden Höhepunkt erreicht, machen die Unterzeichner:innen der Initiative geltend. Vor diesem Hintergrund werden unter anderem leicht zugängliche, unbürokratische und flächendeckende Angebote zur Prävention und zur Früherkennung psychischer Belastungen gefordert, und zwar sowohl für Lehrer:innen und Erziehungsberechtigte als auch für Kinder und Jugendliche.

Im Familienausschuss fassten die Abgeordneten dazu einstimmig eine Entschließung für Maßnahmen zur Soforthilfe sowie für mehr Angebote zur Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Im Austausch mit der Sozialversicherung soll demnach etwa auf die Erhöhung der Kontingentierung der Psychotherapie und klinisch-psychologischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen dem Bedarf entsprechend hingewirkt werden.

Erweiterte Informationspflichten über schadhafte Medizinprodukte

Eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Medizinproduktegesetz hat unter anderem erweiterte Informationspflichten über schadhafte Medizinprodukte zum Inhalt. Liegen behördliche Informationen über gesundheitliche Gefährdungen durch Implantate vor, so müssen die Patient:innen in Hinkunft "nachweislich" und "ohne unnötigen Aufschub" von den behandelnden Ärzt:innen oder den Krankenanstalten benachrichtigt werden. Damit reagiert man nicht zuletzt auf schadhafte Verhütungsspiralen eines spanischen Herstellers, die auch in Österreich vielen Frauen eingesetzt wurden, wie die Grünen im Ausschuss erklärten. Außerdem wird mit der Novelle einer seit Mai 2022 geltenden EU-Verordnung Rechnung getragen, die unter anderem In-vitro-Diagnostika betrifft. Weiters werden Anpassungen, die sich aus der bisherigen Vollzugspraxis ergeben haben, vorgenommen.

Im Gesundheitsausschuss erhielt die Regierungsvorlage die Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Die FPÖ verwies auf im Begutachtungsverfahren vorgebrachte datenschutzrechtliche Bedenken.

Angebote zur Gesundheitsprävention

Einstimmig angenommen wurde vom Gesundheitsausschuss ein Antrag der NEOS, der auf eine umfassende Erhebung der Angebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge abzielt. Durch eine detaillierte Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers gebe es zwar schon einen ersten Überblick, zweifellos sei es aber sinnvoll, diesen noch zu erweitern sowie bestehende Lücken im Vorsorgeangebot zu schließen, hielten die Grünen bei den Ausschussberatungen dazu fest.

Begründet wird der Antrag von den NEOS damit, dass der Prävention im heimischen Gesundheitswesen noch immer zu wenig Beachtung geschenkt werde. Zudem verweisen sie auf einen Rechnungshofbericht, dem zufolge es Ineffizienzen im System sowie unklare Zuständigkeiten gibt.

Maklerprovisionen: Erleichterungen für Wohnungssuchende

Ab 1. Juli 2023 sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur noch dann die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen müssen, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. In den meisten Fällen werden aufgrund des eingeführten "Erstauftraggeberprinzips" aber die Vermieter:innen als Auftraggeber:innen für die Provision aufkommen müssen. Umgehungsgeschäfte sollen weitestgehend unterbunden und das Nichteinhalten mit Sanktionen versehen werden. Die Regierungsvorlage wurde im Bautenausschuss mit einer breiten Stimmenmehrheit von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen.

Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz

Ein Antrag der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sieht Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz vor. Damit soll die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile normiert werden. Auf Wunsch der Abnehmer:innen müssen die Abgeber:innen künftig die Abrechnungsinformationen (samt der darin enthaltenen bisherigen Verbrauchs- oder Ablesewerte) auch an Dritte übermitteln. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Richtigstellungen vorsieht, im Ausschuss mit breiter Mehrheit, ohne die Stimmen der FPÖ, angenommen.

Lebenssituation älterer Frauen

Der Lebenssituation von älteren Frauen in Österreich soll mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, halten ÖVP und Grüne in einem gemeinsamen Antrag an die Frauenministerin und den Sozialminister fest. Hervorgehoben werden von den Koalitionsparteien die Leistungen dieser Gruppe - etwa die Pflege von Familienangehörigen oder die Betreuung von Kleinkindern. Vor diesem Hintergrund brauche es besonders für armutsgefährdete ältere Frauen mehr Angebote zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und Hebung der Lebensqualität. Wichtig sei zudem, Beratung zur Frauengesundheit und bei Gewalterfahrungen verfügbar zu machen. Den Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats passierte dieser Antrag nur mit den Stimmen von ÖVP und Grünen, da die Oppositionsparteien darin konkrete Lösungsansätze vermissen.

Qualitätsvolle Sexualbildung

Die SPÖ setzt sich mit einem Entschließungsantrag für eine qualitätsvolle Sexualbildung im Schulunterricht ein, erhielt im Gleichbehandlungsausschuss aber keine ausreichende Mehrheit dafür. Laut Koalitionsparteien hat das Bildungsministerium bereits eine entsprechende Verordnung erlassen.

Die SPÖ fordert in ihrem Antrag ein dauerhaftes Akkreditierungsverfahren zur Sicherstellung zeitgemäßer und wissenschaftlich fundierter sexueller Bildung sowie einen Aktionsplan für die Gewährleistung flächendeckender Bildungsangebote in diesem Bereich, samt entsprechender finanzieller Ausstattung.

Teuerungsausgleich für Quartiergeber von Flüchtlingen

Aufgrund einer Fristsetzung steht eine Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien zur Grundversorgung von Flüchtlingen auf der Tagesordnung. Um vor allem gestiegenen Gebäude- und Energiekosten Rechnung zu tragen, treten ÖVP und Grüne dafür ein, Quartiergebern von Flüchtlingen einen befristeten Teuerungsausgleich zu gewähren. Verantwortlich für die Auszahlung wären laut Antrag die Länder, der Bund will bis zu einer bestimmten Höhe Kostenersatz leisten.

Konkret sollen für individuelle Privatunterkünfte monatlich bis zu 50 € bei der Unterbringung einer Einzelperson bzw. 100 € bei der Unterbringung einer Familie (ab zwei Personen) zur Verfügung gestellt werden, und zwar befristet für den Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023. Für organisierte Unterkünfte ist ein Kostenersatz von maximal 2 € pro Tag bzw. 4 €, wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, vorgesehen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Bereitstellung von Unterkünften aufrechtzuerhalten bzw. die notwendige Schaffung neuer Quartiere zu unterstützen, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Die Kosten für den Teuerungsausgleich werden von den Koalitionsparteien auf knapp über 26 Mio. € geschätzt, wobei 11,5 Mio. € davon auf individuelle Quartiere entfallen.

Bericht zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus

Ebenfalls im Plenum zur Diskussion steht ein von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler vorgelegter Bericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS). Das Ziel der Strategie ist es, den Fortbestand des jüdischen Lebens in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und ein Bewusstsein für das Erkennen von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen.

Wie Edtstadler im Bericht festhält, konnten 26 der 38 im NSA definierten Maßnahmen bis Jänner 2023 bereits umgesetzt werden. So wurde etwa im Juni 2022 das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, in dessen Rahmen Vertreter:innen von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, Vereinen, Museen sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen einmal jährlich zusammenkommen sollen, um sich zu vernetzen, aktuelle Entwicklungen zu besprechen und sich über Best-Practice-Beispiele und Projekte auszutauschen. Insgesamt umfasst die Strategie sechs Säulen, zu denen etwa Bildung, der Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen sowie eine effektive Strafverfolgung antisemitischer Vorfälle zählen.

Im Zuge der Ausschussberatungen informierte Edtstadler die Abgeordneten unter anderem darüber, dass eine Novelle des Verbotsgesetzes demnächst in Begutachtung gehen wird. Erfreulich ist für sie auch, dass die Israelitische Kultusgemeinde im ersten Halbjahr 2022 einen Rückgang antisemitischer Vorfälle in Österreich im Vergleich zum Jahr davor verzeichnen konnte, das sei aber noch kein Grund zur Entwarnung.

Klimaschädliche Subventionen

Mit einer "Analyse klimakontraproduktiver Subventionen in Österreich" befasst sich der Nationalrat, nachdem er im Zuge des Klimavolksbegehrens einen Bericht darüber veranlasst hat. Diesem Bericht zufolge belief sich das jährliche Volumen an klimakontraproduktiven Förderungen in Österreich in den letzten Jahren auf bis zu 5,7 Mrd. €. Hauptprofiteure der Subventionen seien der Verkehr sowie die Energieerzeugung und -nutzung von Unternehmen. Eine Reform bzw. Reduktion dieser Subventionen sei nicht festzustellen, was eine klimakompatible Energiewende durch Umstellung der Ressourcen behindere.

Kritik äußerten die NEOS im Ausschuss an der ihrer Meinung nach unvollständigen Darstellung von klimaschädlichen Förderungen im Bericht. Klimaministerin Leonore Gewessler erklärte, mehrere Bundesländer verfügten über keine konsistente Förderberichterstattung. Derzeit arbeite ihr Ressort an einer Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), die auch eine Verbesserung der Datenlage inklusive einer Abschätzung der Treibhausgasemissionen beinhalte.

Reform der UVP-Verfahren

Nachdem eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz) vom Umweltausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit unterstützt worden ist, kommt der Reformentwurf nun ins Plenum. Die Reform soll die Umsetzung von Vorhaben der Energiewende und damit das Erreichen der Klimaziele beschleunigen. Während die Regierungsfraktionen die Chancen durch die Novelle hervorhoben, kritisierten SPÖ und NEOS trotz Zustimmung eine zu späte und zu wenig ambitionierte Umsetzung. Die Freiheitlichen sehen Nachteile für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz in der Regierungsvorlage.

Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz - vor allem hinsichtlich der Verfahrensstrukturierung - sollen etwa die Errichtung von Windkraftanlagen beschleunigen. Ziel der überarbeiteten Tatbestände ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist. So wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Ebenso erfolgen Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei Beschwerdevorbringen. Neben den Erfordernissen des Klimaschutzes wird auch der Reduzierung des Bodenverbrauchs durch detaillierter formulierte Bestimmungen Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang werden neue Tatbestände für große Parkplatzvorhaben, für großflächige Neuversiegelungen, für Bauvorhaben innerhalb von UNESCO-Welterbestätten oder für die Lagerung von Abfällen eingeführt.

Abschaffung der CO2-Bepreisung

Die FPÖ-Forderung nach einer Abschaffung der CO2-Bepreisung für einen Teuerungsstopp fand im Umweltausschuss keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen. In ihrer Initiative zur Änderung des Nationalen Emissionszertifikate-Handelsgesetzes warnen die Freiheitlichen, die "CO2-Steuer" werde die ohnedies bereits hohen Preise für Treibstoffe, Öl und Gas weiter erhöhen und viele Menschen vor enorme finanzielle Probleme stellen.

Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz

Einen neuerlichen Anlauf nimmt im Nationalrat ein Initiativantrag der Regierungsparteien auf Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes, der Ende Jänner vom Plenum zurück an den Budgetausschuss verwiesen worden war und dort nun erweitert wurde. Er zielt zum einen auf die Umsetzung von EU-Vorgaben ab: Gemäß unionsrechtlichen Bestimmungen müssen Betreiber von Gasspeicheranlagen in der EU eine Zertifizierung der zuständigen nationalen Behörden vorweisen. Mit der vorgeschlagenen Adaptierung des Gaswirtschaftsgesetzes sollen nun Speicherunternehmen in Österreich dazu verpflichtet werden, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Energieversorgung in der EU sicherzustellen.

Ergänzend dazu ist nun - gemäß einem gesamtändernden Abänderungsantrag - vorgesehen, den Kreis der in Krisenfällen geschützten Kunden auf Fernwärmeanlagen auszuweiten. Damit soll auch im Solidaritätsfall die Energieversorgung gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und damit eine Wärmeversorgung österreichischer Haushalte längstmöglich gewährleistet sein. Auswirkungen hat die Ausweitung des geschützten Kundenkreises auch auf den nachzuweisenden Speichervorrat.

Im Budgetausschuss erhielt der Initiativantrag die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS. Zur endgültigen Annahme im Nationalratsplenum ist wegen der Verfassungsbestimmungen allerdings eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die SPÖ machte im Ausschuss ihre Zustimmung vom Ergebnis weiterer Gespräche abhängig.

Erweiterung der Transparenzdatenbank

Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Budgetausschuss des Nationalrats einen Änderungsvorschlag zum Transparenzdatenbankgesetz, der nun in der Plenarsitzung diskutiert wird. Einzig die SPÖ verweigerte die Zustimmung zur Regierungsvorlage, deren Schwerpunkte eine Kategorisierung der Leistungen und Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden sind. Optimiert werden sollen die Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. So sollen künftig Mitteilungen spätestens innerhalb von 14 Tagen übermittelt und weitere Informationen eingespeist werden.

Zudem soll es mehr Transparenz bei den Energieleistungen des Bundes geben. In Anlehnung an die Veröffentlichung bestimmter COVID-19-Wirtschaftshilfen ist eine Rechtsgrundlage geplant, auf der die personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen des Bundes zur Abfederung der Preissteigerungen im Energiebereich für Unternehmen möglich ist. Mit einer Verpflichtung der leistenden Stellen, jährliche Vollständigkeitserklärungen zu übermitteln, soll einer Rechnungshofempfehlung nachgekommen werden.

Zur Erfüllung europäischer Transparenzpflichten wurde im Ausschuss zudem ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend die Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mitberücksichtigt.

Nachhaltigkeitsziele bei Gesetzesvorlagen

Mehrheitlich ohne die Stimmen der FPÖ angenommen wurde vom Budgetausschuss die SPÖ-Forderung, die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) künftig bereits im Gesetzwerdungsprozess verpflichtend zu berücksichtigen. Ergänzend zur bestehenden Wirkungsfolgenabschätzung soll die Umsetzung der SDGs ein integraler Bestandteil der Gesetzesvorlagen werden. Jährliche Berichte sollen zudem darüber informieren, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht werden konnten.

Spending Reviews öffentlicher Finanzen

Regelmäßig und verbindlich durchgeführte und veröffentlichte "Spending Reviews" könnten viel dazu beitragen, die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren und die Wirkungsorientierung von Staatsausgaben zu verbessern. Dieser Sichtweise der NEOS stimmten die übrigen Fraktionen im Budgetausschuss zu. Zwei diesbezügliche Entschließungsanträge der jüngsten Fraktion im Parlament wurden daher einstimmig angenommen. Zum einen wird damit gefordert, die regelmäßige Durchführung von Spending Reviews - strukturierte Haushaltsanalysen - im Bundeshaushaltsgesetz zu verankern. Zum anderen sollen die Ergebnisse aller Spending Reviews dem Budgetausschuss des Nationalrats übermittelt und veröffentlicht werden. Speziell die Veröffentlichung des "Spending Review Schulgesundheit" ist den Antragsteller:innen ein Anliegen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei

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  • Erschienen am:
    27.02.2023
  • um:
    19:00
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