Offener Brief an die Mitglieder des Bautenausschusses

Den Medien ist zu entnehmen, dass derzeit über eine Aussetzung oder Abänderung der Wertsicherung im Mietrecht bei Hauptmietzinsen verhandelt wird. Diese Verhandlungen finden zwischen den politischen Parteien im Parlament, derzeit im Bautenauschuss, statt.

© envato elements

Im mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) wurde mit den Stimmen der ÖVP, der Grünen, der SPÖ und der FPÖ ausdrücklich festgehalten, dass bei Kategoriemieten eine Valorisierung um ein Jahr verschoben wird und daher mit 1. April 2022 erfolgt. In Artikel 2 wurde bezogen auf den Richtwert mit den Stimmen der oben genannten Parteien ausdrücklich beschlossen, dass am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 und danach wieder jedes 2. Jahr die Mietzinse sich vermindern oder erhöhen auf Grundlage des VPI. 

Während der Covid-Krise wurden private Eigentümer finanziell erheblich belastet - nicht nur durch diese Verschiebungen in der Wertsicherung, sondern auch bei Mietausfällen durch Mietzinsminderung u.ä, ohne jegliche staatliche Unterstützung erhalten zu haben. 

Eigentümer und Vermieter müssen sich insbesondere nach dieser Durststrecke auf die Zusagen des Gesetzgebers verlassen können. Das so wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt.  

Die Parteien, die damals die Verschiebung im MPFLG beschlossen haben, diskutieren nun offensichtlich untereinander darüber, - unter Bruch der Zusagen des Bundesgesetzes – weitere Verschlechterungen für private Vermieter bei der Wertanpassung einzuführen. Also einmal mehr, Geschenke auf Kosten der Vermieter zu verteilen. 

Ein derartiges Verhalten von Seiten der politischen Parteien ist in hohem Maße eigentumsfeindlich.  

Ein Aussetzen der reinen Wertsicherung ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, sondern reiner ideologischer Populismus, da im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022 

  • der Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ gesamt um 20,9 % anstieg und davon

  • „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“, 54,1 % und

  • „Instandhaltung und Reparatur“ der Wohnungen 25,9 %,

  • „Wasserversorgung oder sonstige Dienstleistungen“ 6,9 %

an Anhebung ausweisen,

  • die Untergruppe „bezahlte Wohnungsmieten“ ist in diesem Zeitraum hingegen nur um 3 % gestiegen! 

Die Kostenexplosion liegt daher nicht bei den Mieten.  

Gerade dort anzusetzen und zu meinen, man könne bei einer Steigerung von 3 % bei bezahlten Wohnungsmieten durch die Nichtwertsicherung oder Wertsicherung nach einem anderen Index etwas erreichen, ist nicht nachvollziehbar. Dies umso mehr, da die Politik in ihrem direkten Einflussbereich bei den Gebühren sehr wohl wertsichert, beispielsweise in Wien mit dem Valorisierungsgesetz. In der Bundeshauptstadt wird regelmäßig und bereits ab einem Schwellenwert von 3 % erhöht. Ebenso bedenklich ist, dass 60 % der Bestandverhältnisse bundesweit im Bereich der öffentlichen Hand liegen, ohne dass dort dafür Sorge getragen wird, dass entweder entsprechende Erträge für Subjektförderungen erzielt werden oder tatsächlich nur Förderwürdige wohnen.  

In einer Gesetzesmaterie, bei der uns die OECD bestätigt, dass wir das am strengsten regulierte Mietrecht haben bei Privaten weitere Einschränkungen vorzunehmen, schadet dem Mietmarkt und damit natürlich auch den Mietern. 

Der mehrfach herangezogene Vergleich zu anderen Ländern ist schon aus diesen Gründen unzulässig, dort gibt es ganz andere Systeme, die mit unserem Mietrechtssystem nicht vergleichbar sind. 

Der Gesetzgeber kann nicht erhebliche Forderungen an die Eigentümer und Vermieter stellen, teilweise sogar solche, die gar nicht zu erfüllen sind und gleichzeitig nicht einmal zugestehen, dass die ohnehin stark regulierten Mieten auch nur wertgesichert werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder Logik, ist reiner Populismus und das zu Lasten Dritter, nämlich der Vermieter.  

Die Abgeordneten von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ sind aufgefordert sich selbst an das von ihnen beschlossene MPFLG, das ohnehin schon zu Lasten der Vermieter erfolgt ist, zu halten. Zusagen zu brechen und damit Rechtssicherheit zu missachten, somit das Vertrauen auf Zusicherungen des Gesetzgebers zu beschädigen, wäre verantwortungslos. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Martin Prunbauer

Präsident des ÖHGB

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  • Erschienen am:
    23.02.2023
  • um:
    13:00
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