ÖHGB: Rasch weitere Schritte bei KIM-Verordnung!

Die Vergabe von Krediten ist an die geänderten Umstände anzupassen. Dafür gibt es ausreichend Möglichkeiten nachzubessern. Auf der Tagesordnung der Oktober-Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) befindet sich auch die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO). Diese muss dringend modifiziert werden.

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Die Vergabe von Wohnbaudarlehen ist seit Erlassung der KIM-VO massiv eingebrochen. „Angesichts der schwierigen Lage am Immobilienmarkt, speziell beim Neubau und dem Erwerb von Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, müssen bestehende Spielräume optimal genützt werden“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer, der schon seit längerer Zeit die starren Vorgaben der Verordnung kritisiert.  

Prunbauer begrüßt daher den Vorschlag von Wifo-Chef Prof. Dr. Gabriel Felbermayr, anstelle der 60 Prozent des Haushaltseinkommens, die nicht für Kredite verwendet werden können, einen Betrag heranzuziehen.  Es macht doch keinen Sinn, die Schuldendienstquote mit einem fixen Prozentsatz zu versehen, weil man nicht alle Haushaltseinkommen über einen Kamm scheren kann. „Haushalte, die über ein gutes Einkommen verfügen, können und wollen höhere Kreditraten zahlen“ so Prunbauer.  

„Um speziell jungen Familien bei der Anschaffung eines Eigenheims unter die Arme zu greifen, könnten für diese Fälle weitere rasch umsetzbare Möglichkeiten mit Kredit-Kontingenten geschaffen werden.“ Schließlich gibt es auch noch neben der KIM-VO viele weitere Einzelmaßnahmen, wie etwa Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer, die im Interesse des ersten Eigentumserwerbes Anwendung finden sollten. 

„Die KIM-Verordnung hatte möglicherweise zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens eine Berechtigung. Durch die geänderten Zinsbedingungen haben sich aber die Umstände gravierend geändert. Es ist höchste Zeit, eine dynamische Anpassung vorzunehmen anstelle im Anachronismus zu verharren“, betont Prunbauer. 

20.09.2024

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  • Erschienen am:
    02.10.2023
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