Im Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und ÖVP ausdrücklich festgehalten, dass bei Kategoriemieten eine Valorisierung um ein Jahr verschoben wird und daher mit 1. April 2022 erfolgt. In Artikel 2 wurde bezogen auf den Richtwert mit den Stimmen der oben genannten Parteien ausdrücklich beschlossen, dass am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 und danach wieder jedes 2. Jahr die Mietzinse sich vermindern oder erhöhen auf Grund des VPI.
„Vermieter müssen sich gerade nach dieser Durststrecke auf die Zusagen des Gesetzgebers verlassen können. Das so wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt“ so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Die Preise für Investitionen und Erhaltungsarbeiten sind inflationsbedingt spürbar gestiegen – die Geldentwertung trifft also nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter.
Ein Aussetzen der reinen Wertsicherung ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, sondern reiner ideologischer Populismus, da laut Statistik Austria im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022
der Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ gesamt um 20,9 % anstieg und davon
„Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“, 54,1 % und
„Instandhaltung und Reparatur“ der Wohnungen 25,9 %,
„Wasserversorgung oder sonstige Dienstleistungen“ 6,9 %
an Anhebung ausweisen,
die Untergruppe „bezahlte Wohnungsmieten“ ist in diesem Zeitraum hingegen nur um 3 % gestiegen!
Die Kostenexplosion liegt daher nicht an den Mieten.
„Eingriffe in die Privatautonomie und in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit durch Deckelungen oder Bremsen auf Kosten der Vermieter sind unredliche Verletzungen der Rechtssicherheit und zudem eigentums- und wirtschaftsfeindlich“, bekräftigt Prunbauer.