Einführungsangebot Jetzt mit dem Gutscheincode FIRST10 -50% Buchung ihrer ersten Newsletterplatzierung sparen.

 

Rechtssicherheit muss auch durch die Anpassung des Mietzinses gewährleistet bleiben

Das Aussetzen der Anpassung von Richtwerten und Kategoriebeträgen an den Verbraucherpreisindex (VPI) während der Covid-Krise hat private Eigentümer finanziell erheblich belastet. Von staatlicher Seite waren keinerlei Unterstützungsmaßnahmen für private Vermieter vorgesehen.

Fotocredit: envato elements

Rechtssicherheit

Dateien zu dieser Pressemeldung Keine Dateien vorhanden

Werbung

Im Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und ÖVP ausdrücklich festgehalten, dass bei Kategoriemieten eine Valorisierung um ein Jahr verschoben wird und daher mit 1. April 2022 erfolgt. In Artikel 2 wurde bezogen auf den Richtwert mit den Stimmen der oben genannten Parteien ausdrücklich beschlossen, dass am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 und danach wieder jedes 2. Jahr die Mietzinse sich vermindern oder erhöhen auf Grund des VPI.

„Vermieter müssen sich gerade nach dieser Durststrecke auf die Zusagen des Gesetzgebers verlassen können. Das so wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt“ so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Die Preise für Investitionen und Erhaltungsarbeiten sind inflationsbedingt spürbar gestiegen – die Geldentwertung trifft also nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter.

Ein Aussetzen der reinen Wertsicherung ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, sondern reiner ideologischer Populismus, da laut Statistik Austria im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022

  • der Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ gesamt um 20,9 % anstieg und davon

  • „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“, 54,1 % und

  • „Instandhaltung und Reparatur“ der Wohnungen 25,9 %,

  • „Wasserversorgung oder sonstige Dienstleistungen“ 6,9 %

an Anhebung ausweisen,

  • die Untergruppe „bezahlte Wohnungsmieten“ ist in diesem Zeitraum hingegen nur um 3 % gestiegen!

Die Kostenexplosion liegt daher nicht an den Mieten.

„Eingriffe in die Privatautonomie und in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit durch Deckelungen oder Bremsen auf Kosten der Vermieter sind unredliche Verletzungen der Rechtssicherheit und zudem eigentums- und wirtschaftsfeindlich“, bekräftigt Prunbauer.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Wir freuen uns auf Ihre Bewertung und Ihren Kommentar.

Am besten schreibt es sich doch in einem Wiener Kaffeehaus bei einer Melange!

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

29.09.2023 06:00

Matzanetz Peter

Wohnbauentwickler geraten unter Druck

Heimische Projektentwickler warnen vor einem gravierenden Geschäftseinbruch im Wohnbau. Damit gehen schwerwiegende Folgen für die Branche einher – und darüber hinaus.

JETZT LESEN
Views: 2894
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

03.10.2023 06:00

Benedikt Stockert

Reduzierung der Mehrwertsteuer für Wohnbau

Es ist ein offenes Geheimnis in der Branche, dass auch die Baufirmen stark unter dem derzeitigen massiven Auftragsrückgang leiden. Die einst prall gefüllten Auftragsbücher leeren sich zunehmend. Die Folge ist ein sich anbahnender Mitarbeiterabbau großen Ausmaßes – mit erheblichen, von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten.

JETZT LESEN
Views: 2732
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

28.09.2023 06:00

Matzanetz Peter

Willkommen in der KI-Immobilienwirtschaft

Was auch immer man unter KI versteht, sie holt alle Wirtschaftsteilnehmer ein. Auch die Immobilienwirtschaft. Diese sucht derzeit nach den geeigneten Strategien.

JETZT LESEN
Views: 2295
Lesezeit: 4 min
0

Veröffentlicht von:

Rückfragekontakt

Bitte erst um die Kontaktdaten zu sehen.

Zu dieser Pressemappe wurden keine Dateien hoch geladen.

Marie-Theres Ehrendorff

Keine Position angegeben

Adelheid Szauerzopf

Keine Position angegeben