Experte: Novelle der Wiener Bauordnung bringt für Airbnb große Veränderungen

Um den Wohnungsmarkt zu schützen und die Wohnraumschaffung zu fördern, plant die Stadt Wien eine Novelle zur Wiener Bauordnung, die die gewerbliche Kurzzeitvermietung und die Auflassung von Wohnungen in Wohnzonen stark einschränken soll.

© envato elements

Mit der geplanten Neuregelung wird die "Kurzfristigkeit" entsprechend der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs definiert, wobei Beherbergungen von weniger als 30 Tagen als kurzfristig gelten. Mag. Markus Busta, Partner von HSP.law, kommentiert diese Entwicklung: "Die geplante Novelle zur Wiener Bauordnung berücksichtigt die immerwährende Debatte um die Kompatibilität von Kurzzeitvermietung und Sicherung von Wohnraum für die lokale Bevölkerung. Es ist essenziell, eine klare rechtliche Definition der Kurzfristigkeit zu schaffen, um eine angemessene und verhältnismäßige Regulierung zu gewährleisten."

Die geplante Novelle sieht vor, dass die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken künftig für maximal 90 Tage im Jahr zulässig ist, sofern der Wohnungsnutzer (Eigentümer oder Mieter) seinen Hauptwohnsitz in der betroffenen Wohnung nicht aufgibt. Diese Bestimmung zielt darauf ab, die kurzfristige Vermietung der eigenen Wohnung während einer Urlaubsreise zu ermöglichen, jedoch gewerbliche, gewinnorientierte Kurzzeitvermietungen faktisch zu verhindern.

„Die Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage pro Jahr ist ein Schritt, um die Balance zwischen dem Tourismussektor und dem Wohnungsmarkt herzustellen. Es ist wichtig, dass Eigentümer weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit zu vermieten, ohne den langfristigen Wohnungsmarkt zu beeinträchtigen," so Markus Busta abschließend.

Bereits nach der derzeit geltenden Rechtslage dürfen Wohnungen grundsätzlich nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die geplante Neuregelung unterscheidet nicht mehr zwischen Wohnungen innerhalb und außerhalb von Wohnzonen, sondern sieht eine gesonderte Bestimmung vor. Dabei fallen unter den Begriff "Wohnungen" alle Räumlichkeiten, die baurechtlich als Wohnung gewidmet sind.

Die Einhaltung dieser Regelung soll durch den Zugriff auf Daten im Zusammenhang mit der Ortstaxe sichergestellt werden. Zusätzlich wird das Anbieten von Kurzzeitvermietungen von Wohnungen im Internet mit Strafen belegt. Mag. Markus Busta betont dazu: "Die Einführung der Zugriffsmöglichkeit auf Ortstaxendaten ist ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen und die Transparenz im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen zu erhöhen."

Des weiteren erfolgt eine Verschärfung hinsichtlich der Auflassung von Wohnraum in Wohnzonen. Die sogenannte "Wohnzonenbestimmung" (§ 7a) soll bestehende Wohnungen zum Schutz der Wiener Bevölkerung erhalten. Demnach ist die Umwidmung von Wohnungen in Wohnzonen für Beherbergungsbetriebe grundsätzlich nicht erlaubt. Derzeit bestehen Ausnahmemöglichkeiten, wenn Ersatzwohnraum an anderer Stelle geschaffen wird. Diese Kompensationsmöglichkeit wird durch die geplante Neuregelung stark eingeschränkt.

"Die geplante Novelle sieht eine enge Begrenzung der Ausnahmemöglichkeiten bei der Auflassung von Wohnraum vor. Es ist entscheidend, einen angemessenen Kompromiss zu finden, der die Interessen der Wohnungseigentümer und der Wiener Bevölkerung gleichermaßen berücksichtigt", betont der Immobilienrechtsexperte Busta.

Künftig wird die Auflassung von Wohnungen in Wohnzonen nur noch zulässig sein, wenn gleichwertiger Wohnraum in räumlicher Nähe innerhalb des gleichen Bezirks geschaffen wird. Die Definition von "gleichwertig" wird anhand bestimmter gesetzlicher Parameter geprüft, darunter Größe, Ausstattung und die durchschnittlich fiktiv erzielbare Miete. Diese Maßnahme könnte die Schaffung von Ersatzwohnraum im Neubau für aufgelassene Wohnungen im Altbau nahezu unmöglich machen, da die Mietzinsbildung anderen Regeln unterliegt und die fiktiv erzielbare Miete somit nicht vergleichbar wäre.

Markus Busta merkt dazu an: "Die Definition von 'gleichwertigem' Wohnraum wird eine zentrale Rolle in der praktischen Umsetzung der Novelle spielen. Eine klare Normierung und einheitliche Bewertung der Kriterien ist essenziell, um Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen."

HSP Rechtsanwälte GmbH

Gonzagagasse 4, 1010 Wien

HSP Rechtsanwälte GmbH zählt zu den führenden international orientierten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs mit Sitz in Wien. Gegründet im September 1997 ist HSP. law seither stetig gewachsen. Die Stärke von HSP. law liegt unter anderem in der gedanklichen, örtlichen und zeitlichen Flexibilität, der engen Kooperation mit einem internationalen Netzwerk sowie der reaktionsschnellen, effektiven und engagierten Arbeitsweise.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

19.06.2025

Der Immobilienmarkt in Dubai: Ein vielversprechender Zeitpunkt für Investitionen

Dubai etabliert sich zunehmend als globaler Hotspot für Immobilieninvestitionen. Der Markt bietet aktuell vielversprechende Konditionen und zieht sowohl nationale als auch internationale Investoren an. Hier eine kurze Übersicht.

17.06.2025

Schwieriges Umfeld, große Veränderungen

Hausverwaltungen entwickeln sich von reinen Verwaltern zu umfassenden Dienstleistungsplattformen – und das in einem Markt, der ihnen viel abverlangt.

16.06.2025

Suche nach Büroflächen – alter Standort, neuer Standort

Durch den Mangel an Büroflächen müssen sich zahlreiche Unternehmen von einem Standortwechsel verabschieden, und andere Lösungen in den bestehenden Flächen finden. Die neuen Standorte jenseits der Donau müssen erst gelernt werden.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    28.07.2023
  • um:
    15:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 24/2025

Wir Gratulieren S+B Gruppe AG zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

ÖRAG Immobilien Gruppe

Herrengasse 17, 1010 Wien

Seit 1871 hat sich die ÖRAG stetig weiterentwickelt. Wir sind mit unserem engagierten Mitarbeiter*innen gewachsen und können uns seither als umfassender Immobiliendienstleister stolz am Markt präsentieren. Wir sind erfolgreich in der Vermittlung, der Verwaltung, der Bewertung, im Facility Management, und im Baumanagement. Bei uns geht es um weit mehr als nur um Immobilien - im Mittelpunkt stehen die Menschen, die mit ihnen in Verbindung stehen.   Werden Sie Teil dieser einzigartigen Erfolgsgeschichte!

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News