OGH-Urteil zu Wertsicherungsklauseln bringt Rechtsunsicherheit

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (LG ZRS Wien, 40 R 106/24w) sorgt für Aufsehen in der Immobilienbranche. . Das Urteil betrifft auch beendete Mietverträge.

Wilhelm Huck, Partner bei HSP.law

© HSP.law

Das Gericht hat klargestellt, dass Mieter zu Unrecht entrichtete Mietzinsanpassungen aufgrund unzulässiger Wertsicherungsklauseln bis zu 30 Jahre rückfordern können. Dies steht im Widerspruch zur bisher vertretenen Auffassung, wonach für derartige Ansprüche die dreijährige Verjährungsfrist gilt.

„Diese Entscheidung könnte eine Welle an Rückforderungsansprüchen gegen Vermieter auslösen. Sollte sich die 30-jährige Verjährungsfrist durchsetzen, würde dies nicht nur bestehende, sondern auch bereits beendete Mietverhältnisse betreffen. Das würde einen erheblichen Unsicherheitsfaktor für die Immobilienbranche darstellen“, erklärt Mag. Wilhelm Huck, Partner bei HSP.law.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte in mehreren Klauselentscheidungen bestimmte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern als unzulässig qualifiziert. Die nunmehrige Entscheidung des LG ZRS Wien könnte Vermieter erheblichen finanziellen Risiken aussetzen. Eine endgültige Klärung durch den OGH oder sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint möglich.

Die Thematik hat mittlerweile auch die Politik erreicht. Die neue Bundesregierung plant laut Regierungsprogramm 2025-2029 eine gesetzliche Klarstellung, um die Verjährungsfrist für Rückforderungen aus unzulässigen Wertsicherungsklauseln zu verkürzen. Demnach soll eine absolute Frist von fünf Jahren eingeführt werden, wobei der Anspruch innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit gerichtlich geltend gemacht werden müsste.

„Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form eine gesetzliche Regelung tatsächlich umgesetzt wird und wie sich die höchstgerichtliche Rechtsprechung in den kommenden Monaten entwickeln wird“, so Huck abschließend.

HSP Rechtsanwälte GmbH

Gonzagagasse 4, 1010 Wien

HSP Rechtsanwälte GmbH zählt zu den führenden international orientierten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs mit Sitz in Wien. Gegründet im September 1997 ist HSP. law seither stetig gewachsen. Die Stärke von HSP. law liegt unter anderem in der gedanklichen, örtlichen und zeitlichen Flexibilität, der engen Kooperation mit einem internationalen Netzwerk sowie der reaktionsschnellen, effektiven und engagierten Arbeitsweise.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

11.03.2025

Universität für Weiterbildung Krems: Einzigartiges Campusleben und professionelle Vernetzung an der

Die Universität für Weiterbildung Krems bietet nicht nur ein hochwertiges akademisches Programm, sondern auch ein außergewöhnliches Campuserlebnis.

10.03.2025

Mipim 2025: Große Unsicherheiten – viele Themen

Die MIPIM ist heuer von schwierigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt.

08.03.2025

Ist uns der Hausverstand abhandengekommen?

Nachhaltigkeit ist notwendig, allerdings nicht um jeden Preis. Vielmehr gehören Anreize gesetzt, findet Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI, und die Gebäuderichtlinien der EU sollten mit Blick auf Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden. Und über die Nachhaltigkeit kommen wir dann im Interview auch auf gesellschaftliche Themen zu sprechen …

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    11.03.2025
  • um:
    11:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung