Die Koalitionspartner seien in dieser Frage weiter in Abstimmung für eine Lösung, berichtete Nina Tomaselli (Grüne) und bat um Geduld.
Auch weitere Initiativen der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. So forderte die SPÖ, die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) wieder einzuführen. Die FPÖ wiederum setzte eine Initiative, damit Lücken für den Verkauf von Sozialwohnungen an Investor:innen geschlossen werden. Die NEOS traten für eine Erweiterung der Duldungspflichten von Mieter:innen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger ein.
SPÖ fordert mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz
Ein mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz fordern die SPÖ-Abgeordneten Jörg Leichtfried und Ruth Becher mittels Antrag (3090/A). Demnach soll die am 1. April 2023 gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge bis 31. März 2026 ausgesetzt werden. Dies soll die Bevölkerung hinsichtlich der derzeit hohen Inflationsraten entlasten. Zudem soll die Erhöhung langfristig auf einen Maximalwert von 2 % begrenzt werden. Der Antrag wurde vertagt.
Eine Deckelung der Erhöhung würde Investitionen in qualitativ hochwertigen Wohnraum für Klimaschutz und Energieeffizienz gefährden, argumentierte Andreas Ottenschläger (ÖVP) und verwies auf die bereits zahlreich gesetzten Maßnahmen zur Unterstützung "sehr betroffener" Menschen.
Angesichts der "dramatischen" Situation aufgrund der im europäischen Vergleich hohen Inflation sei es das Gebot der Stunde, die Menschen zu entlasten, appellierte Maximilian Köllner (SPÖ).
Enttäuscht zeigte sich FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl, dass die Regierung nicht wie medial kolportiert eine Lösung vorgelegt hat, und plädierte für eine moderatere Erhöhung. Um Investitionen angesichts einer viel zu niedrigen Sanierungsrate sicherzustellen, brauche es kürzere Abschreibungsfristen.
Die Mietpreise seien im Vergleich zu anderen Preisen wesentlich stärker gestiegen, argumentierte Nina Tomaselli (Grüne). Die Wohnkosten seien für die meisten Menschen die größten Ausgabeposten und die momentane Situation bringe sie daher in Bedrängnis. Die Politik müsse daher Lösungen finden, berichtete Tomaselli von der laufenden koalitionsinternen Abstimmung.
Es sei ungerecht, immer die privaten Vermieter:innen "im Sinne eines planwirtschaftlichen Vorgehens" zur Kasse zu bitten, meinte Johannes Margreiter (NEOS) und forderte vielmehr eine Abfederung durch die öffentliche Hand mittels Beihilfen.
SPÖ: Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB)
Die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) fordern die SPÖ-Abgeordneten Andreas Kollross und Ruth Becher mittels Entschließungsantrag (3094/A(E)), der ebenfalls vertagt wurde. Diese sei im Rahmen eines Konjunkturpakets 2015 der damaligen SPÖ-ÖVP-Regierung zur Schaffung von leistbarem Wohnraum eingerichtet und unter der ÖVP-FPÖ-Regierung liquidiert worden. Angesichts steigender Zinsen fehle diese Einrichtung aktuell, kritisieren die Sozialdemokrat:innen. So manche Wohnbaugenossenschaft müsste die aktuell hohen Zinsen direkt an ihre Mieter:innen weitergeben. Mit fixen Zinsen der WBIB könnte dies verhindert werden und die Mieten leistbar bleiben, so Kollross.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) meinte zwar, den Argumenten zum Teil folgen zu können. Aber auch eine WBIB könne sich nicht völlig von den Zinsentwicklungen loskoppeln. Er wies etwa auf die Möglichkeit der Bundesländer hin, sich bei der Europäischen Investitionsbank Gelder zu holen und diese weiterzugeben. Philipp Schrangl (FPÖ) bezeichnete es als "Sündenfall", dass die WBIB abgeschafft wurde. Aus seiner Sicht wäre es wichtig, dass dieses Projekt wieder aufgesetzt würde.
FPÖ: Keine Anlegerwohnungen im sozialen Wohnbau
Gegen eine Aufweichung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Interesse von Investor:innen stemmt sich FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl mittels Entschließungsantrag (3097/A(E)). Aufgrund legistischer Mängel in der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2022 gebe es Rechtsinterpretationen, wonach damit die Veräußerung von bis zu drei Wohnungen und/oder Geschäftsräumlichkeiten in Neubauten einer Baulichkeit an eine natürliche oder juristische Person - und damit an Investor:innen - sondergenehmigungsfrei als Hauptgeschäft zulässig sei. Diese "verheerende" Interpretation würde dem "schleichenden Ausverkauf" des gemeinnützigen Wohnbaus an Investor:innen Tür und Tor öffnen. Schrangl fordert daher eine entsprechende Klarstellung hinsichtlich eines Ausschlusses von Anlegerwohnungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Bereits in der Diskussion zu vorigen Themen warf Schrangl im Ausschuss dem Wirtschaftsminister vor, dass er in dieser Sache mit "Neoliberalismus nicht hinter dem Berg" halte und witterte "Klientelpolitik für Superreiche, Spekulanten, Banken und Versicherungen". Schrangl zufolge widersprechen die Erläuterungen dem Gesetz, was zu einem "bitteren Erwachen" führen könne.
Maximilian Lercher (SPÖ) sowie Johannes Margreiter (NEOS) sprachen sich für Aufklärung aus, ob an der Sache etwas dran sei. Wenn hier versucht werde, die Gemeinnützigkeit auszuhöhlen, gelte es sehr hellhörig zu sein, so Margreiter. Die Sozialdemokratie werde sich gegen eine solche Aushöhlung jedenfalls wehren, so Lercher.
Der gemeinnützige Wohnbau habe in Österreich einen sehr hohen Stellenwert, betonte Johann Singer (ÖVP). Er kenne niemanden, der es befürworte, dass in größerem Rahmen Wohnungen verkauft werden und damit die Gemeinnützigkeit in Frage stellen würde. Es gelte aus seiner Sicht, die Interpretation der Gesetzeserläuterungen auf Expert:innenebene auszudiskutieren, meinte Singer. Er bedankte sich bei Wirtschaftsminister Martin Kocher für die von ihm zuvor ausgesprochene Einladung an die Bautensprecher:innen, um das Thema in diesem Kreis zu erörtern. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, von welcher Anzahl von Wohnungen überhaupt die Rede sei oder ob es sich um ein Thema "pro futuro" handle, so Singer.
Wirtschaftsminister Kocher meinte dazu, seit 2019 habe sich was Anlegerwohnungen betrifft im Gesetz nichts geändert. Ihm seien auch keine Beispiele bekannt, wo das Thema problematisch wäre bzw. wo die vorgeworfene Aushöhlung der Gemeinnützigkeit stattfinde. Wenn es eine Lücke im Gesetz gebe, müsse man sich diese ansehen. Bisher habe er keine Hinweise darauf. Unterschiedliche Rechtsmeinungen könne es wohl geben, im Moment sehe er aber keine Gefährdung des gemeinnützigen Wohnbaus, so Kocher.
NEOS fordern Erweiterung der Duldungspflichten von Mieter:innen bei Umstieg auf erneuerbare Energieträger
Beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger, insbesondere "zentrale, nachhaltige Wärmeversorgungssysteme", sollen einzelne Mieter:innen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen nicht mehr blockieren können, fordern die NEOS eine Erweiterung der Duldungspflichten (1303/A(E)). Der wieder aufgenommene Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.
Während Johannes Margreiter (NEOS) diesen legistischen Handlungsbedarf vor allem vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaziele ortet, betonte etwa Martin Litschauer (Grüne), dass noch einige Gesetze wie etwa das Erneuerbare-Wärme-Gesetz abzuwarten seien, um dann zu überlegen, wo es Nachbesserungen brauche. Auch Michaela Steinacker (ÖVP) wertete die Intention des Antrags grundsätzlich als richtig, sprach sich aber ähnlich wie Litschauer für eine ganzheitliche Betrachtung aus, um dann erst "zur Tat zu schreiten". (Fortsetzung Bautenausschuss) mbu/pst