Hausverwaltungen müssen Beratungstätigkeiten übernehmen

Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023.

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten?
 
Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. 
 
Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). 
 
Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer.
 
Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent.
 
Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird.
 
Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Arno Wimmer

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Ingrid Neugebauer, MRICS

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  • Arno Wimmer

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

  • Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

    Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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07.02.2023 15:00

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07.02.2023 16:30

Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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  • 07.02.2023
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    01.02.2022 16:00

    bis

    01.02.2022 17:30

    Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt

    Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.

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    25.01.2022 16:00

    bis

    25.01.2022 17:30

    Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt

    Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. 

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    18.01.2022 16:00

    bis

    18.01.2022 17:30

    Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022

    2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!

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    15.12.2021 08:30

    bis

    15.12.2021 09:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis

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    24.11.2021 16:00

    bis

    24.11.2021 17:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis

    Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen.  Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“

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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 16/2024

Wir Gratulieren Raiffeisen WohnBau zu erreichten 99 Punkten!

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