Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten?
 
Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. 
 
Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). 
 
Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer.
 
Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent.
 
Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird.
 
Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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  • 07.02.2023
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