SVS-Beitragsrückstände im Juni 2021 (coronabedingt) – was nun?
Zur besseren Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie hat die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für Ihre Versicherten zwei unterschiedliche Liquiditätssicherungsmaßnahmen zum Abbau coronabedingter Zahlungsrückstände implementiert. Grundsätzlich wird hier seit Juni 2021 der Weg der individuellen Lösung gewählt. Daher werden Sondermahnungen mit der Aufforderung zur schnellstmöglichen Kontaktaufnahme mit der SVS an die Versicherten versendet, um Eintreibungsmaßnahmen ab Juli 2021 hintanzuhalten.
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