Regierungsvorlage für eine Grundbuchsgebührennovelle– GGN
Werden bestimmte Rechte im Grundbuch eingetragen, muss dafür eine Eintragungsgebühr entrichtet werden. Die Eintragungsgebühr für die Eintragung des Eigentums- oder Baurechts beträgt 1,1% des einzutragenden Rechts und richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs war diese Bemessungsgrundlage neu zu regeln.
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