Erste Marktanalyse nach Einführung des Bestellerprinzips bestätigt die Nachteile am Immobilienmarkt
Seit Juli 2023 gibt es für Mieter: innen keine Provisionszahlungen an Makler: innen bei Mietobjekten mehr. Nur wer Makler: innen tatsächlich beauftragt, also bestellt, bezahlt.
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