Energieausweis: Jetzt wird’s ernst
Mit 1. Dezember 2012 tritt die Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) in Kraft. Für Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen wird es damit ernst: Wer bei Verkauf bzw. Vermietung keinen Energieausweis vorweisen kann, dem droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro. Auch bei der Bewerbung des Objektes müssen ab 1. Dezember 2012 Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (FGEE) angeführt werden.
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