AK stellt zu Miet-Wertsicherung klar: Keine automatische Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln!
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien berichtet, dass aufgrund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses hunderttausende Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen rechtswidrig seien und Mieter:innen daher Erhöhungen zurückfordern könnten – insbesondere, wenn kein ausdrücklicher Hinweis auf eine zweimonatige Wartefrist enthalten sei. Das ist irreführend.
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