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Stellungnahme zur Wiener Bauordnungsnovelle

vor 2 Jahren

2 Minuten

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© envato elements

Die im Juli 2023 veröffentlichte Wiener Bauordnungsnovelle lässt in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungskriterien einige Fragen offen. Zu diesem Ergebnis sind sechs Verbände und Institutionen gekommen, die eine gemeinsame Stellungnahme an die Wiener Stadtverwaltung übergeben haben.

Bereits im Juni wurde ein 6-Punkte-Plan veröffentlicht, bei welchem die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen in Punkto Nachhaltigkeit und Digitalisierung eingefordert wurde. 

„Mit einer gemeinsamen Stellungnahme betonen wir die zentrale Bedeutung, die nachhaltiges und digitales Planen, Errichten und Betreiben für unsere Branche hat. Das abgestimmte Vorgehen soll Politik und Behörden ermöglichen, die zentralen Punkte auf einen Blick zu erfassen,“ betont Wolfgang Kradischnig, Sprecher der gemeinsamen Aktion.

In einem gemeinsamen Beurteilungsprozess wurden folgende Kritikpunkte in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungskriterien in der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 festgestellt:

Fragen der Dekarbonisierung, des Klimawandels und der Kreislaufwirtschaft werden offengelassen 

Bei Neubauten entfallen rund zwei Drittel der CO₂-Emissionen auf die Herstellung der Gebäude. Um den Zielpfad der CO₂-Neutralität am Gebäudesektor 2040 gemäß dem Wiener Klimafahrplan zu erreichen, ist es unumgänglich, auch die Bauordnung an diese Herausforderung unverzüglich anzupassen. 

Unvollständige Rahmenbedingungen für Bestandssanierungen durch neuen Stadtbildschutz 

Die derzeitigen Vorschläge in der Bauordnungsnovelle greifen zu kurz, um Bestandssanierungen in jenem Umfang anzugehen, der angebracht wäre. Eine Weiterentwicklung des Bestandes wäre nicht nur aus Gründen der Ressourcenschonung wünschenswert, sondern ermöglicht in vielen Fällen erst den wirtschaftlichen Erhalt der historischen Bauwerke. 

Die Bauordnungsnovelle ist als Grundlage für ein nachvollziehbares und widerspruchsfreies Genehmigungsverfahren ungeeignet 

Die mit der Bauordnungsnovelle neu geschaffenen Regelungen erhöhen den Planungs- und Verwaltungsaufwand. Außerdem sind vermehrt Zielkonflikte zu erkennen. Durch die Anforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, finden sich durch die gewachsene Struktur der Bauordnung Widersprüchlichkeiten und Redundanzen. Damit wird die Rechtssicherheit geschwächt. Sie ist in der vorliegenden Form auch für ein auf weitgehende Digitalisierung ausgelegtes Verfahren ungeeignet.

Die Bauordnung braucht daher eine grundsätzliche Neukonzeption im Sinne einer Vereinfachung, einer eindeutigen Bestimmungen ohne Interpretationsspielraum und der Festlegung klarer Grenzwerte. 

Die detaillierte Stellungnahme ist auf der Website jedes Verbandes abrufbar.


Die Verbände und Institutionen

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