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ÖHGB: Mieten zwischen € 1,12 und € 4,46 pro m2!

01.Jun.2023

2 Minuten

Mieten in Österreich
Mieten in Österreich
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Die Anpassung der Kategoriebeträge betrifft Altmietverträge, deren Miete meilenweit von einem adäquaten Marktzins entfernt ist. Viele Mieter dieses Segments sind nicht bedürftig.

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer nimmt Bezug auf die bevorstehende Anpassung der Kategoriemieten: „Wir sprechen konkret von Beträgen, die nach Durchführung der Valorisierung je nach Kategorie zwischen € 1,12 und € 4,46 pro Quadratmeter liegen.“ Prunbauer stellt die Frage: „Wie soll ein Hauseigentümer mit Einnahmen in dieser Höhe seine Immobilie in Schuss halten? In kaum einem anderen Land in Europa findet man so günstige Mietbeträge pro Quadratmeter, die man für das Wohnen bezahlt.“

Davon betroffen sind auch finanziell gut gestellte Mieter, die von diesen strengen Mietzinsgrenzen profitieren. Prunbauer: „Warum soll diese Klientel besonderen Schutz genießen? Eine Mietzinsbremse für alle ist eine Gießkannenförderung. Das ist nicht nur wirtschafts- und eigentumsfeindlich, sondern vor allem verteilungspolitischer Unsinn!“

Der Inflationsexperte des WIFO Dr. Josef Baumgartner errechnete im März dieses Jahres anhand der Valorisierung der Richtwerte, dass der Einfluss auf den VPI und die gemessene Inflationsrate gerade einmal 0,1 Prozentpunkte betragen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Valorisierung von 135.000 Altmietverträgen auf die Inflation erweisen sich als noch marginaler, für den einzelnen Hauseigentümer sind sie jedoch entscheidend. Für Prunbauer steht fest, dass es sich hier nur um Showpolitik zum Schutz ohnehin privilegierter Mieter handelt.

Die Kategoriebeträge beziehen sich auf Altmietverträge, die vor rund 30 Jahren und länger abgeschlossen wurden und die vielfach aufgrund extensiver Eintrittsrechte innerhalb einer Familie wie eine Erbpacht zu nahezu unveränderten Bedingungen weitergegeben wurden und nach wie vor weitergegeben werden können.

Innerhalb der letzten knapp 15 Jahre (01.07.2008 bis 01.11.2022) wurden sieben Anpassungen der Kategoriebeträge von € 0,77 für Kategorie D bis € 3,08 für Kategorie A auf derzeit € 1,06 für Kat D bis € 4,23 für Kategorie A vorgenommen.

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