Die Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung der Immobilienertragsteuer für Grundstücke im Altbestand. Die pauschalen Anschaffungskosten sollen von 86 auf 80 Prozent des Verkaufserlöses sinken, bei umgewidmeten Grundstücken von 40 auf 30 Prozent. Damit steigt die effektive Besteuerung ab 2027 von derzeit 4,2 auf sechs Prozent beziehungsweise von 18 auf 21 Prozent des gesamten Verkaufserlöses. Der Bund erwartet sich dadurch jährlich bis zu 120 Millionen Euro zusätzlich. Im Budgetbericht wird das allen Ernstes als „geringfügige Inflationsanpassung“ bezeichnet. Geringfügig ist daran für die Betroffenen wenig.
Immobilienertragssteuer und Belastung
Und wenn ich „meinen“ Fachverband für die Erhöhung der Grundumlage kritisiere, dann darf ich auch die Bundesregierung bei der Immobilienertragsteuer-Erhöhung nicht außen vorlassen.
Die Immobilienertragsteuer beeinflusst natürlich in dieser hochsensiblen Phase zusätzlich den Markt. Je höher die Belastung eines Verkaufs ist, desto eher werden Eigentümer abwarten oder den zusätzlichen Aufwand in ihre Preisvorstellungen einrechnen. Wer Grundstücke mobilisieren und Wohnraum schaffen will – so wie aus allen Politikermündern gesagt wird –, muss aber eigentlich Transaktionen erleichtern und sollte sie nicht immer weiter verteuern.
Gestolpert über die eigene Ideologiebrille
Ich glaube ja, der Finanzminister ist da über seine eigene Ideologiebrille gestolpert und die anderen Politiker gleich mit. Die sind vermutlich beim Budgetverhandeln zusammengesessen und haben sich – wie so oft – gedacht, dass „Immobilienertrag“ sowieso nur „die Superreichen“ betrifft. Vollkommen vergessen wird aber, dass es sich dabei auch um zigtausende EFH und Wohnungen handelt, oft über Generationen im schmalen Familieneigentum. Es trifft natürlich wieder alle und vor allem die normalen Mitbürger.
Wohin diese Kurzsichtigkeiten, die auf zutiefst subjektiven „Eindrücken“ statt auf Expertenmeinungen basieren, führen können, beweisen jetzt die WU Wien und die Universität Cambridge.
Studie bestätigt Warnungen
Wovor wir seit Jahren gewarnt haben, wird in ihrer aktuellen Studie bestätigt. Das Bestellerprinzip verteuert die Mieten, statt die Wohnkosten zu senken. In Wien sind nach der Einführung die Angebotsmieten zwischen 3,8 und 5,2 Prozent gestiegen.
Wir haben diese Entwicklung von Anfang an vorhergesagt, weil wir als Experten sehr genau wissen, wie Rahmenbedingungen unseren Markt und damit unser Geschäft beeinflussen.
Ich bin sehr gespannt, wie der Fachverband gegen diese zusätzliche Belastung eingetreten ist, weil mich ganz besonders interessiert, welche Antwort zu diesem erneuten Eingriff in Eigentum und Markt diesmal von der Politik serviert wurde.