Am 15. Juli hat die Europäische Kommission gegen alle 27 Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) eingeleitet. Kein Staat hat sie fristgerecht bis zum 29. Mai 2026 vollständig in nationales Recht umgesetzt. Für Eigentümer, Entwickler und die Bauwirtschaft in der DACH-Region ist das jedoch nicht die eigentliche Nachricht. Die lautet: Das nationale Gesetz fehlt, die wirtschaftlichen Folgen der Richtlinie greifen trotzdem.
Genau an dieser Lücke setzt ein neues Whitepaper an, das OPTIMUSE gemeinsam mit der sh+ GmbH und den Österreichischen Bundesforsten veröffentlicht. Es trennt belegbare Pflichten von verbreiteten Fehlinterpretationen. Einen pauschalen Sanierungszwang für Wohngebäude gibt es nicht, wohl aber feste Schwellen im Gewerbe: Die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude müssen bis 2030 verbessert sein, die schlechtesten 26 Prozent bis 2033. Für Neubauten gilt ab 2030 der Nullemissionsstandard, entschieden im Vorentwurf.
Der eigentliche Hebel sind nicht die Bußgelder, sondern der Markt: Finanzierungskonditionen, Vermietbarkeit und Bewertungsabschläge in der Ankaufsprüfung treffen ineffiziente Objekte bereits heute. Das Whitepaper übersetzt die Richtlinie in Checklisten für vier Rollen, von Bestandshalter bis Geschäftsführung, und ergänzt sie um zwei Praxisperspektiven: aus der Projekt- und Nachhaltigkeitsberatung (sh+) und aus dem Bestandsmanagement (Österreichische Bundesforste).
Das Whitepaper „Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275" steht kostenfrei zum Download bereit unter optimuse.com/lp/epbd-whitepaper. Es umfasst 20 Seiten mit vier rollenspezifischen Checklisten, dem Stand der Umsetzung in Deutschland und Österreich sowie einem Begriffsregister. Quellenbasis sind die Richtlinie (EU) 2024/1275, § 108 des Gebäudeenergiegesetzes und die Dokumente des Österreichischen Instituts für Bautechnik.