Was der FATF-Bericht konkret kritisiert
Der Bericht analysiert 6.304 Immobilienmakler, 7.138 Rechtsanwälte, 540 Notare und über 9.000 Steuerberater in Österreich. Das Fazit ist für alle Berufsgruppen ähnlich: Sorgfaltspflichten werden unzureichend umgesetzt, Meldepflichten werden kaum wahrgenommen, und das Risikobewusstsein ist in weiten Teilen nicht vorhanden.
Immobilienmakler: Höchste Risikoklasse, geringste Compliance
Der FATF-Bericht stuft Immobilienmakler als die höchste DNFBP-Risikoklasse in Österreich ein. Der Sektor erzielt 9,1 Milliarden Euro Jahresumsatz und ist laut FATF besonders anfällig für Geldwäsche – durch Käufe von Hochpreisimmobilien durch PEPs und ausländische Gesellschaften, durch komplexe Eigentumsstrukturen und durch Barzahlungen.
Die nüchterne Bilanz aus dem Bericht: In den Jahren 2019 und 2020 meldeten österreichische Immobilienmakler insgesamt null verdächtige Transaktionen. 2024 waren es drei – bei 6.304 Maklern, die einen Markt von 9 Milliarden Euro bewegen. Casinos mit 13 Standorten meldeten im selben Jahr 19 Verdachtsmeldungen.
Besonders gravierend: Die Aufsicht über Makler ist auf 94 lokale Bezirksbehörden verteilt – ohne einheitlichen Standard, ohne risikobasierte Methodik und mit unzureichenden Personalressourcen. Die FATF empfiehlt ausdrücklich eine Zentralisierung dieser Aufsichtsstruktur.
Immobilienmakler verneinten in Gesprächen mit dem FATF-Team konsistent, dass ihr Sektor einem Geldwäscherisiko ausgesetzt sei. Dies ist angesichts der eindeutigen NRA-Befunde besonders besorgniserregend.
– FATF Mutual Evaluation Report Austria 2026
Was der FATF-Bericht von allen Verpflichteten fordert
Unabhängig vom Berufsstand formuliert der FATF-Bericht klare Mindestanforderungen für alle Verpflichteten:
Risikobasierte Kundenidentifikation (KYC) bei Geschäftsanbahnung und laufend
Identifikation und Verifikation des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) – auch bei komplex verschachtelten Strukturen
PEP-Screening und Sanktionslistenprüfung bei Hochrisikokunden
Schriftliche interne Risikoanalyse auf Kanzlei- oder Unternehmensebene
Meldung verdächtiger Transaktionen an die A-FIU über die GoAML-Plattform
Lückenlose Dokumentation und Aufbewahrung aller Prüfergebnisse
Sanktionen: Der Rechtsrahmen ist schärfer als er wirkt
Für Immobilienmakler, Händler mit Hochwertwaren und Unternehmensberater gilt: Verstöße gegen die AML-Pflichten nach GewO können mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Verdachtsmeldung kann eine Strafe von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Der FATF-Bericht kritisiert ausdrücklich, dass diese Sanktionen bislang kaum angewandt wurden. Das wird sich ändern: Österreich steht unter internationalem Druck, Fortschritte nachzuweisen. Die Aufsichtsbehörden werden handeln müssen.
Das Drei-Jahres-Fenster: Warum jetzt handeln?
Mit dem Enhanced Follow-up-Status beginnt eine klar definierte Frist. Österreich muss der FATF regelmäßig Fortschritte berichten. Die Aufsichtsbehörden – BMWET, Bezirksbehörden, Rechtsanwaltskammern, Notariatskammern – stehen unter Druck, Verbesserungen zu belegen. Das bedeutet: mehr Prüfungen, mehr Sanktionen, mehr Durchsetzung.
Wer jetzt dokumentierbare Compliance-Prozesse einführt, ist vorbereitet. Wer wartet, riskiert, bei der nächsten Prüfwelle als Negativbeispiel zu landen.
Compliance ist nicht delegierbar – aber die Arbeit dahinter schon
AML-Sorgfaltspflichten sind persönliche Berufspflichten. Kein Klient, keine Kanzlei, kein Verband übernimmt die Haftung, wenn die Prüfung ausbleibt. Aber die operative Arbeit – KYC-Prüfung, PEP-Screening, UBO-Recherche, Dokumentation – lässt sich automatisieren.
Autracon, entwickelt in Österreich, liefert automatisierte AML-Prüfberichte für Immobilienmakler, direkt in die Mailbox, innerhalb weniger Minuten, dokumentationssicher nach FM-GwG, GewO und EU AMLAR. Eine österreichische Lösung und die Erste ihrer Art im deutschsprachigen Raum. Kein Papierformular, kein manuelles Nachschlagen, kein Haftungsrisiko durch vergessene Prüfschritte.