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durchblicker: Trotz Ende der KIM-Verordnung und sinkender Zinsen bleibt Eigenheim für viele ein Traum

vor 7 Monaten

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Ende der KIM-Verordnung und sinkende Zinsen
Ende der KIM-Verordnung und sinkende Zinsen
© Sebastian Freiler
Martin Spona, Geschäftsführer von durchblicker

durchblicker Immo-Leistbarkeitsindex: Zinsrückgang und Einkommensanstieg verbessern Finanzierbarkeit, hohe Immobilienpreise bremsen die Euphorie. Strenge Vergaberichtlinien für Wohnbaukredite bleiben auch nach dem Ende der KIM-Verordnung bestehen. Durchschnittshaushalt muss derzeit rund 53 Prozent seines Einkommens zur Kredittilgung aufwenden, nur Besserverdiener kommen an bisher geltende 40-Prozent-Regelung heran. Objektive Beratung ist wichtig, um mögliche Ausnahmen der Banken zu erkennen.

Acht Leitzinssenkungen in Folge und das Auslaufen der KIM-Verordnung rücken den Wunsch nach den eigenen vier Wänden für viele Jungfamilien wieder in den Mittelpunkt. Allerdings bleiben die strengen Vergabekriterien gemäß Finanzmarktaufsicht (FMA) als verbindliche Leitlinien für die Banken bestehen. Zudem ist bei Immobilienpreisen kein Abwärtstrend in Sicht, weshalb das Ergebnis des aktuellen Immo-Leistbarkeitsindex‘[1] durchwachsen ausfällt. durchblicker Geschäftsführer Martin Spona erklärt: „Ein durchschnittlicher Doppelverdienerhaushalt[2] muss für eine 90 m²-Neubauwohnung in Wien 53 Prozent seines Nettoeinkommens zur Kredittilgung aufwenden. Lediglich Besserverdienende[3] erreichen erstmals seit dem Zinsrückgang die bisher gültige maximale Schuldendienstquote von 40 Prozent. Somit ist und bleibt das Eigenheim für viele Österreicher:innen unleistbar“.

Eigenheim bleibt trotz Lockerungen für die meisten unleistbar

Im Jahresschnitt 2024 lag die Schuldentilgungsquote von Durchschnittsverdienenden noch bei 61 Prozent, das ergibt im Vergleich zum Juni 2025 eine Verbesserung um 8 Prozentpunkte. Auch wenn der Trend seit einem Jahr rückläufig ist, gibt Spona zu bedenken: „Die Zinssenkungen der EZB neigen sich dem Ende zu, damit bleiben vor allem die hohen Immobilienpreise ein Knackpunkt für die Finanzierbarkeit. Bei der Kreditvergabe selbst hat sich mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung Ende Juni de facto nur auf dem Papier etwas geändert. Die FMA empfiehlt weiterhin einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent und eine Schuldendienstquote von 40 Prozent und rückt damit für junge Familien, die nicht das Glück haben, geerbt zu haben, in weite Ferne“.

Unabhängige Beratung zeigt Möglichkeiten für Ausnahmen

Das Ausnahmekontingent, also jener Anteil an Neukrediten, der diese Richtlinien nicht erfüllen muss, lag im Rahmen der KIM-Verordnung bei maximal 20 Prozent. „Wie die Banken mit dieser Vorgabe und den Ausnahmekontingenten umgehen, wird sich in den kommenden Wochen erst zeigen. Manche werden den Spielraum mehr nutzen als andere“, meint Spona. Wichtig sei daher in jedem Fall, verschiedene Angebote und Konditionen zu vergleichen und sich unabhängig beraten zu lassen. „Auch wenn die eigene Hausbank einen Kreditantrag ablehnt, weil nicht alle Richtlinien erfüllt sind, ist das keine endgültige Absage. Andere Banken haben möglicherweise ihr Ausnahmekontingent nicht ausgeschöpft und könnten den Kredit bewilligen“, ergänzt Spona.

Top-Konditionen für Wohnbaukredite

Fix verzinste Kredite sind variablen in den meisten Fällen weiterhin vorzuziehen. Aktuell liegen die besten Konditionen für einen variablen Kredit bei 3,24 % p. a., für einen fünfjährigen fix verzinsten Kredit bei 2,65 % p. a. und für einen zehnjährigen Fixzins bei 2,95 % p.a. Ab 15 Jahren Laufzeit zahlt man für einen fix verzinsten Kredit 3,25 % p.a. „Obwohl die variablen Zinssätze aktuell auf demselben Niveau wie langfristige Fixzinssätze liegen, sollte das Zinsänderungsrisiko nach Möglichkeit ausgeschaltet werden. Fixzinssätze stellen deshalb die sicherste Variante dar“, ergänzt Spona.

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