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Das neue Regierungsprogramm Wohnen

07.Mar.2025

3 Minuten

Wohnen, Bauen, Dekarbonisierung, Boden
Wohnen, Bauen, Dekarbonisierung, Boden
Petra Rautenstrauch

Ich habe mir erlaubt, die im Kontext Wohnen, Bauen, Dekarbonisierung, Boden relevanten Inhalte zusammenzufassen. Die hier genannten Themen haben bevorzugte Chancen, in den kommenden Jahren politisch und legistisch abgehandelt zu werden.

a)   Wohnungsneubau

§  Allgemeines Bekenntnis zur Stärkung der Baukonjunktur (S. 57)

§  Deregulierung (S. 57)

§  Vereinfachung und Beschleunigung von Bauverfahren (S. 57)

 

b)   Wohnungssanierung / Ökologie

§  Bekenntnis zu EU-Vorgaben, z.B. Green Deal (S. 153) 

§  Schaffung Governance-Strukturen, Überarbeitung NEKP, Ökologisierung klimaschädlicher Subventionen, Evaluierung Klimaförderungen, netto-null Emissionen (S. 153/154)

§  Bekenntnis zu Kreislaufwirtschaft und Renaturierung (S. 157 ff.)

§  „Faire Lösungen“ für Mieter:innen / Vermieter:innen, Wohnungseigentümer:innen und Eigentümergemeinschaften = teilweise Umlegung von Sanierungskosten auf Nutzerkosten (S. 58)

§  Änderung Mietzinsbildung in Bezug auf die energetische Qualität der Bauten (Bonus-Malus-System) = Heraussanieren aus dem RichtWG; Einpendeln in RichtWG bei unterlassenen Sanierungen von Nachkriegsbauten (S. 62)

§  Forcierung Dekarbonisierung in MRG, WEG, WGG, Vereinfachung § 18-Verfahren (S. 62)

§  Evaluierung und Fortführung von Förderprogrammen und treffsichere steuerliche Anreize (S. 58)

§  Reform HeizKG (S. 62)

§  Prüfung einer neuen Sanierungsoffensive (S. 58)

§  Ausbau Fernwärme / Wärmeplanung (S. 58)

§  Definition Sanierungsrate (S. 58)

§  “Regeln der Technik” vs. ”Stand der Technik” (S. 57)

§  Umsetzung EED III für Kommunen (S. 58)

§  E-Ladeinfrastruktur in GBV-Bestandsbauten (S. 61)

 

c)   Finanzierung / Förderung

§  Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung
Evaluierung Wohnbaupaket (S. 58)

§  Bessere Koordination von Förderungen (S. 59) 

§  Neue Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen (=Förderbank) (S. 58)

 

d)   Leistbarkeit / Wohnungseigentum

§  Mietendeckel gesamt 3% + halbe Inflationsrate; für billige Mieten (Kat./RichtW/GBV) 2025 Mietenstopp, 2026 1%, 2027 2% (S. 63)

§  „Faire mietrechtliche Bestimmungen“, „Verbesserung der Rechtssicherheit“ u.a. bei Dekarbonisierungsmaßnahmen (S. 61)

§  Ausnahme vom MRG-Vollanwendungsbereich für Dienst-, Natural- und Ferienwohnungen, Einkaufszentren (S. 62)

§  Mindestschutz bei Ein- und Zweifamilienhäusern (S. 62)

§  Schutz der Bürger:innen vor unerwarteten Preissteigerungen (S. 7)

§  Verlängerung Mindestbefristung auf 5 Jahre (S. 62)

§  Evaluierung System des Lagezuschlages (S. 62)

§  Verbesserte Rahmenbedingungen für Eigentumserwerb, ggf. mit bundeseinheitlichem Wohnbaukreditprogramm (S. 60)

§  Bausparen, Reform Baurechtsgesetz (S. 60)

§  Transparenz WGG-Kaufoption, neues Ansparmodell für WGG-Wohneigentum (S. 60)

§  Anhebung Grenzwert zwingende Kaufoption (S. 60)

§  Verbesserter Zugang zu ausfinanzierten GBV-Mietwohnungen für vulnerable Haushalte (S. 61)

§  GBV-Wohnungen vorzugsweise an Selbstnutzer (S. 61)

 

e)   Bauen ohne Boden

§  Bekenntnis zum Bodenschutz (S. 160), „Ausgewogene und nachhaltige Bodenpolitik“, Dämpfung Grundkosten (S. 59, 139, 152)

§  Neuversiegelung eindämmen, 2,5 ha-Grenze bleibt, Bündelung von Widmungskompetenzen bei Ländern (S. 59, 152)

§  Vertragsraumordnung (S. 59)

§  Bezugnahme auf die Bodenstrategie der Länder = und nicht die des Bundes (S. 152) 

§  Nutzung von öffentlichen Grundstücksreserven für leistbaren Wohnbau und soziale Infrastruktur; vorzugsweise Baurechte (S. 59)

§  Vorrang von Flächenrecycling vor Neuwidmung und von Sanierung vor Neuerrichtung (S. 59)

§  Stärkung Ortskerne, Erhöhung Bebauungsdichte, rechtliche Rahmenbedingungen für die Aktivierung von Leerstand (S. 59)

§  Modelle zur Unterstützung von Gemeinden bei Grundstücksbevorratung und Baulandmobilisierung = Bodenfonds? (S. 59)

 

f)     Sonstiges

§  Ressortzuordnung Wohnen bei Vizekanzler Babler!

§  Reparatur Wertsicherungsklauseln, Rückforderung max. 5 Jahre (S. 63)

§  Bekenntnis zu „Housing First“ (S. 60)

§  Keine Vorhaben im Bereich Grundsteuer

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