WKW-Pisecky: Wohnpolitik und Sozialpolitik nicht vermengen

Anlässlich des morgen, Donnerstag, tagenden parlamentarischen Bautenausschusses erneuert der Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder und Wirtschaftstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky, seine Ablehnung einer Mietpreisbremse und einer künstlichen Deckelung bei der Anpassung des Mietwertes an die Inflation.

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Solche Maßnahmen sind mit einer ordentlichen und vorrausschauenden Wohnbaupolitik und Wohnungspolitik nicht vereinbar. Wenn es darum geht, notleidende Mieter finanziell zu unterstützen, so ist das mit punktgenauen Instrumenten der Sozialpolitik zu machen, aber nicht über Wohnpolitik mit der Gießkanne, verlangt Pisecky. Mit der Gießkanne alle Mieter auf Kosten der Vermieter zu begünstigen, ist nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Wohnbau- und Wohnpolitik.  

Pisecky begründet die Ablehnung solcher Maßnahmen mit der Gießkanne auch mit den ohnehin niedrigen Mieten in Österreich: „Die zuletzt oft angestellten Vergleiche mit dem Ausland hinken, denn in Österreich sind 80 Prozent aller Wohnungsmieten gesetzlich geregelt und dadurch niedrig gehalten. Das gibt es sonst nirgends in Europa.“  

Der Fachgruppenobmann lehnt daher weitere gesetzliche Eingriffe ab. Wenn jetzt sogar die Anpassung der Mieten nach dem Wertverlust durch die Inflation verhindert werden solle, würde das auf dem Rücken der zukünftigen Wohnbaupolitik und der darin wirtschaftlich Tätigen, aber auch auf Kosten der Umweltpolitik erfolgen. „Bei den ohnehin niedrigen Richtwertmieten geht es darum“, erläutert Pisecky, „darauf zu achten, dass genug Geld für Sanierungen und für Dekarbonisierung – für eine Umrüstung hin zu „raus aus fossil“ – übrigbleibt.“ 

Klage gegen Mustermietvertrag 2019 in allen Punkten abgewiesen 

Pisecky nimmt auch Bezug auf die jüngst geäußerte Kritik an Mustermietverträgen. Solche Verträge sind über Jahrzehnte entstanden. Diese Verträge und Geschäftsbedingungen haben eine Konfliktvermeidungsfunktion und machen komplexe Sachverhalte im täglichen Geschäftsleben nachvollziehbar und operabel.  

Zudem verweist Pisecky darauf, dass zuletzt 2019 vier Klauseln in einem Mustermietvertrag vor Gericht beanstandet worden waren. „Schlussendlich hat der OGH die vier Klauseln geprüft und mit seiner Erkenntnis vom 25. 4. 2019 das Klagebegehren in allen Punkten abgewiesen“, so der Fachgruppenobmann.

Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

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  • Erschienen am:
    23.02.2023
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