Im Test hatten sich zwei österreichische Staatsbürger, einmal mit und einmal ohne Migrationshintergrund, um günstige private Mietwohnungen in den Landeshauptstädten beworben. Dass die Testperson mit Migrationshintergrund am Telefon mehr Fragen beantworten musste, als jene Testperson mit österreichisch klingendem Namen und im Anschluss auch weniger Besichtigungstermine erhielt, führt Immo-Branchensprecher Gerald Gollenz nicht auf Diskriminierung zurück. "Die Tester haben verabsäumt, im Anschluss den betroffenen Makler:innen gegenüber den Test offenzulegen und sie nach ihren Entscheidungsgründen zu fragen. Absagen auf Diskriminierung zurückzuführen, ist daher eine Mutmaßung."
Dass alle Anrufer einen Besichtigungstermin bekommen, ist bei stark nachgefragten Wohnungen immer unwahrscheinlich. Gollenz verwehrt sich gegen Diskriminierung: "Makler:innen sind ihren Vermieter:innen gegenüber verpflichtet. Eine eingehendere Prüfung der telefonischen Angaben ist deshalb jedenfalls erforderlich." Prüfungsverfahren, so Gollenz, seien in jeder Branche und bei allen Bewerber:innen, unabhängig von der Herkunft, üblich.
"Auf dem privaten Wohnungsmarkt gibt es keinerlei Zugangsbeschränkungen", so Branchensprecher Gerald Gollenz. "Von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ist der überwiegende Teil von Menschen aus Drittstaaten aber von vornherein ausgeschlossen. Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte, Ukrainer:innen oder Menschen mit befristeten Niederlassungsrechten wohnen privat – und das auch dank der Vermittlungstätigkeit unserer Makler-Kolleginnen und -Kollegen", hält Fachverbandobmann Gollenz abschließend fest. (PWK201)