Derzeit werden nur mehr rund 2 Milliarden Euro von der öffentlichen Hand für Wohnbauförderung ausgegeben. „Zu wenig angesichts der steigenden Bau- und Energiepreise. In den 90-er Jahren bis zum Jahr 2014 waren es noch 2,4 bis 3 Mrd. Euro“, wie Dr. Klaus Baringer, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen Österreichs in seinem Beitrag feststellte. Auch der Anteil der Wohnbauförderung am BIP ist in dieser Zeit von 1,3% auf unter 0,5 % gesunken.
Aus diesem Grund sollen die Mittel schrittweise um 0,1% vom BIP angehoben werden, um in 5 Jahren wieder zumindest 1% des BIP zu erreichen. Das wäre nach heutiger Preisbasis eine Anhebung um ca. 400 Mio € pro Jahr auf ca. 4 Mrd. € im Jahr 2027.
Da die Wohnbauförderung in der Kompetenz der Länder liegt, müssten die Länder im Wege des Finanzausgleichs mit mehr Mittel ausgestattet werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Hierfür ist eine Zweckbindung vorzusehen.
Die höheren Mittel sind erforderlich, um den Neubau zu den gestiegenen Baupreisen aufrecht zu erhalten. Die Länder haben zum Teil schon ihre Landeswohnbauförderungen auf das aktuelle Preisniveau adaptiert. Eine Erhöhung der Wohnbeihilfen ist ebenfalls von Nöten.
Die Bundesregierung solle jedoch auch den „Wohnschirm“, der für Menschen, die auf Grund von Corona-Auswirkungen in Not geraten sind, auf jene Menschen ausweiten, die unter den gestiegenen Energiekosten leiden und existentiell bedroht sind.
Zu überlegen wäre auch eine Vereinheitlichung der diversen Förderungsmaßnahmen wie dem Klimabonus, dem Ökobonus und dem Teuerungsausgleich. So sehr die Strompreisbremse und die noch zu erwartenden Maßnahmen zur Deckelung der Gaspreise zu befürworten sind, so sehr scheint eine neu zu konzipierende Sozialleistung, die regelmäßig gewährt und am Einkommen orientiert ist, unausbleiblich. Vorgeschlagen wird eine „Bundesenergiebeihilfe“, die sich an der „Wohnbeihilfe der Länder“ orientieren soll.
„Am Ende des Tages gehe es darum, dass wenn die Energierechnungen kommen, die Menschen das dafür notwendige Geld zur Verfügung haben und nicht um ihre Existenz zittern müssen“, so Gehbauer weiter.
Mag.a. Dr.in Petra Neuherz, Obmannstellvertreterin des Vereins für Wohnbauförderung, versichert, dass sich die Gemeinnützigen Bauvereinigungen Ihrer Mitverantwortung in dieser schwierigen Situation bewusst sind. „Wir setzen alles daran, unsere MieterInnen zu unterstützen.“ Der VWBF und seine Mitgliedsunternehmen werden bei Zahlungsschwierigkeiten Lösungen anbieten und die Mietverhältnisse auch in Notlagen mit individuellen Maßnahmen sichern.
„Niemand muss sich davor fürchten auf der Straße zu stehen. Wir sehen diese Vorgehensweise auch als Prävention zur Wohnungslosigkeit und zur Wohnungssicherung“, stellt KommR Mag. Michael Gehbauer fest.
Bei dem Symposium haben u.a. Dr. Markus Marterbauer, AK Wien, Dr.in Sigrid Stagl, WU-Wien, Dr.in Judith Lehner, TU Wien mit ihren Referaten wertvolle Fachbeiträge geleistet, wofür sich der VWBF ausdrücklich bedanken möchte.
Bei der Podiumsdiskussion wurden mit den Bautensprechern Mag.a Ruth Becher, SPÖ; Dr. Johannes Magreiter, NEOS; Mag. Philipp Schrangl, FPÖ und Mag.a Nina Tomaselli, Grüne die aktuellen Fragen diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.
„Es ist erfreulich, dass alle Fraktionen ein klares Bekenntnis zum gemeinnützigen Wohnbau ablegen. Die schwarz-grüne Regierung ist jedoch noch in dieser Legislaturperiode gefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen um leistbares Wohnen abzusichern“, schließt Mag. Robert Oberleitner, Obmannstellvertreter des Vereins für Wohnbauförderung.
Der Verein für Wohnbauförderung ist ein Verein in dem über 100 gemeinnützige Bauvereinigung in Österreich mit einem Verwaltungsbestand von rund 550.000 Wohneinheiten organisiert sind. Der VWBF setzt sich für die Förderung des „Sozialen Wohnbaus“ und für die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit leistbarem Wohnraum ein.