Rechte und Vorsorge in Patchwork-Familien besonders komplex – individuelle Lösungen schaffen Sicherheit

Immer mehr Menschen in Österreich leben in Patchwork-Familien. Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2023 über 62.000 Patchwork- bzw. Stieffamilien mit minderjährigen Kindern – das entspricht jeder zehnten Familie mit Kindern unter 15 Jahren. Doch das Rechtssystem bietet für diese vielfältigen Familienkonstellationen oft keine passenden Standardlösungen. Besonders im Erb- und Familienrecht entstehen dadurch rechtliche Unsicherheiten, die eine individuelle Beratung notwendig machen.

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„Das Leben bringt neue Formen des Zusammenlebens hervor – das Recht muss darauf individuell reagieren“, erklärt Notarsubstitutin Mag. Margit Winkler. „Oft stimmen persönliche Vorstellungen – etwa darüber, wer im Ernstfall erbt oder Entscheidungen trifft, nicht mit der gesetzlichen Lage überein.“

Stiefkinder und Lebensgefährten sind nicht automatisch abgesichert

Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die erbrechtliche Stellung von Stiefkindern: Ohne Adoption oder letztwillige Verfügung – wie ein Testament – haben Stiefkinder kein Erbrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Die gesetzliche Erbfolge in Österreich folgt dem sogenannten Parentelsystem – demnach erben nur direkte Nachkommen, Eltern oder Geschwister. Stiefkinder bleiben dabei außen vor, was in vielen Situationen nicht dem Wunsch der Familie entspricht.

Auch Lebensgefährt:innen sind rechtlich in vielen Bereichen nicht abgesichert: Sie haben nur ein außerordentliches Erbrecht (wenn es keine, auch keine entfernten, Verwandten gibt, die erben könnten) noch Unterhaltsansprüche. Ein wichtiges Thema ist auch die fehlende sozialversicherungsrechtliche Absicherung, insbesondere in Zusammenhang mit der Hinterbliebenenpension. „Diese Lücken lassen sich Großteils durch klare Regelungen wie Testamente, Vermächtnisse, Partnerschaftsverträge oder andere Vorsorgeinstrumente schließen“, so Margit Winkler. Daher empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Situation umfassend und individuell abzusichern.

Rechtzeitig vorsorgen – auch für den Krankheitsfall

Neben dem Erbe betrifft rechtliche Vorsorge auch den Alltag – etwa bei Krankheit oder Entscheidungsunfähigkeit. Besonders in Patchwork-Familien sollte frühzeitig geklärt werden, wer medizinische oder finanzielle Entscheidungen treffen darf. Ohne entsprechende Vollmacht sind weder volljährige Kinder noch unverheiratete Partner:innen in der Lage unmittelbar vertretungsweise Entscheidungen für die betroffene Person zu treffen.

Eine Vorsorgevollmacht bringt hier Klarheit. Sie sollte individuell formuliert und im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister registriert werden, um im Bedarfsfall wirksam zu sein. Ergänzend kann eine Patientenverfügung dafür sorgen, dass medizinische Behandlungswünsche respektiert werden.

Sorgerecht: Rechte von Stiefeltern sind begrenzt

Auch bei der Obsorge gelten klare gesetzliche Regelungen: Diese liegt immer bei den leiblichen Eltern. Stiefeltern haben keine elterlichen Rechte, es sei denn, es kommt zu einer Adoption. In Ausnahmefällen kann eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll sein – etwa, wenn ein Elternteil verstirbt oder seine Obsorge nicht ausüben kann. Diese Verfügung sollte gut überlegt und präzise formuliert sein und die Rechte des anderen leiblichen Elternteils angemessen berücksichtigen.

„Patchwork-Familien stehen vor besonderen rechtlichen Herausforderungen“, betont Margit Winkler. „Für viele Lebenssituationen bietet das Gesetz keine für den jeweiligen Einzelfall zufriedenstellende Regelung. Mit maßgeschneiderten Lösungen lassen sich aber Sicherheit und Klarheit schaffen – und persönliche Wünsche können rechtlich wirksam gemacht werden. Wir sehen es als Notar:innen in unserer Verantwortung hier Klarheit zu schaffen und den Österreicher:innen beratend zur Seite zu stehen.“

Österreichische Notariatskammer

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  • Erschienen am:
    26.08.2025
  • um:
    09:00
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