Negative Überraschungen bei neuer Gebührenbefreiung vermeiden

In Kürze ist es soweit: Ab 1.7.2024 kann für den Erwerb von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beantragt werden. Der nun vorliegende Durchführungserlass zeigt, dass sich künftige Immobilieneigentümer:innen vorausschauend überlegen müssen, ob sie die Voraussetzungen für die Befreiung auch längerfristig erfüllen können.

© jm_video

Zahlreiche Notariate sind in den letzten Wochen mit einer deutlich erhöhten Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Immobilienkäufen konfrontiert. Grund dafür ist, dass ab 1. Juli 2024 der Immobilienkauf unter ganz bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung bestimmter Fristen von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr befreit ist und damit erhebliche Nebenkosten eingespart werden können. Um in den Genuss der Gebührenbefreiung zu kommen, muss der Grundbuchsantrag nach dem 30.6.2024 und vor dem 1.7.2026 gestellt werden. Nun wurde auch ein entsprechender Durchführungserlass zur Umsetzung der neuen Rechtslage veröffentlicht. 

Befreiung gilt pro Erwerbsvorgang

In der Bevölkerung noch wenig bekannt ist die Tatsache, dass die Befreiung für € 500.000 pro Erwerbsvorgang bis zu einer Höchstsumme von € 2 Mio. gilt. Im Klartext: Bei einem Ehepaar (bzw. eingetragenen Partnern), das sich zum Beispiel gemeinsam ein Haus um € 1 Mio. kauft, kann jeder der (Ehe-)Partner die Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr (1,1% des Kaufpreises) für einen Erwerbsvorgang von € 500.000 beantragen. Dadurch erspart sich jeder (Ehe-)Partner € 5.500.

Immobilientransaktionen auf Grund von Erbschaften und Schenkungen

Im notariellen Beratungsalltag geht es häufig um den Erwerb von Liegenschaften im Erbwege oder durch Schenkung. Notarinnen und Notare weisen darauf hin, dass diese nicht unter die Gebührenbefreiung fallen, da nur entgeltliche Rechtsgeschäfte befreit sind. Schenken beispielsweise Eltern ihrer Tochter eine Liegenschaft samt einem darauf befindlichen, renovierungsbedürftigen Haus, muss die Eintragungsgebühr für den Erwerb durch Schenkung entrichtet werden. Nimmt die Tochter einen Kredit auf, der zu mehr als 90 % für die Sanierung verwendet wird, gibt es auch keine Befreiung von der Pfandrechtsgebühr, da das Pfandrecht im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft stehen muss. 

Nachträglicher Wegfall innerhalb der 5 Jahres-Frist

Die Aufgabe der Notariate ist es, in der Beratung vorauszudenken und möglichst alle Eventualitäten im Sinne der Klient:innen einzubeziehen. Die Notarinnen und Notare legen daher großen Wert darauf, ihre Klient:innen über die Konsequenzen eines nachträglichen Wegfalls der Gebührenbefreiung innerhalb der 5 Jahres-Frist aufzuklären. Der Wegfall muss im Übrigen dem Gericht innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt aktiv angezeigt werden. Sofern der Mitteilungsverpflichtung nicht nachgekommen wird und das Gericht von sich aus feststellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht oder nicht mehr vorliegen, kann zusätzlich zur Eintragungsgebühr auch eine Gebührenerhöhung vorgeschrieben werden.

Wie realitätsnah ein solcher Wegfall sein kann, verdeutlicht die letzte Scheidungsstatistik der Statistik Austria aus dem Jahr 2022. Allein in diesem Jahr wurden in Österreich knapp 13.500 Ehen geschieden. Im selben Zeitraum wurden rund 46.500 Ehen standesamtlich geschlossen sowie knapp 1.600 eingetragene Partnerschaften begründet.

Wenn beispielsweise ein Ehepaar (oder eingetragene Partner) mit einem dringenden Wohnbedürfnis gemeinsam eine Wohnung zu einem Gesamtkaufpreis von € 600.000 erwirbt, liegen die Voraussetzung für die Geltendmachung der Befreiung vor. Pro Erwerbsvorgang sind € 300.000 und somit der gesamte Kaufpreis von der Eintragungsgebühr befreit. Nach zwei Jahren wird die Ehe (Partnerschaft) einvernehmlich geschieden (aufgelöst) und die gemeinsame Wohnung verkauft. Jeder (Ehe-)Partner ist verpflichtet, binnen eines Monats das zuständige Gericht vom Wegfall der Befreiung zu informieren. Beiden wird die Eintragungsgebühr nachträglich vorgeschrieben. 

„Derzeit erbringen die Notariate eine wichtige Beratungsleistung, indem sie ihre Klient:innen aktiv über die praktischen Konsequenzen der neuen Rechtslage informieren. Für Immobilienkäufer:innen ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig bei ihren Notariaten zu erkundigen, ob die Voraussetzung für die bereits in Anspruch genommene Gebührenbefreiung nachträglich wegfallen könnte. So lassen sich teure Überraschungen vermeiden“, rät Notar Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer, abschließend.

Österreichische Notariatskammer

Noch keine Beschreibung vorhanden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

12.07.2025

Wie aus Brownfields Stadtteile werden

Beim ArchitekturMorgen diskutieren Andreas Hawlik und Evgeni Gerginski (beide HAWLIK GERGINSKI Architekten) mit ihren Gästen die Möglichkeiten, die Brownfields bieten, um neue lebenswerte Plätze in den Städten zu schaffen. Claudia Brey (Geschäftsführerin ÖBB-Immobilienmanagement), Michaela Koban (Head of ARE Development), Bernhard Steger (Leitung Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südost, MA 21) sowie Peter Ulm (Geschäftsführer allora Immobilien) sprachen über ihre Erfahrungen mit diesen speziellen Flächen.

10.07.2025

KPMG-Experte analysiert aktuelle Herausforderungen am Investmentmarkt

„Die größte Herausforderung derzeit im Investitionsbereich ist sicherlich die großwirtschaftliche Gemengelage in puncto auf die fehlende Sicherheit für die Investitionen, die derzeit vorherrscht", erläutert Stefan Rufera, Partner bei KPMG im Transaktionsbereich, in einem aktuellen Fachgespräch zur Situation auf dem Immobilienmarkt.

09.07.2025

Gerald Herndlhofer: Ein strategischer Vordenker für die internationale Expansion

„Die Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach integrierten Lösungen und einem standortübergreifenden Denken", erklärt Gerald Herndlhofer, der kürzlich zum Partner in der internationalen Drees & Sommer-Gruppe ernannt wurde. Das auf Infrastruktur, Bau und Immobilien spezialisierte Beratungsunternehmen stärkt mit dieser Entscheidung nicht nur seine Position am österreichischen Markt, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen für die weitere Internationalisierung der Gruppe.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    18.06.2024
  • um:
    15:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 27/2025

Wir Gratulieren Raiffeisen Immobilien Österreich zu erreichten 20 Punkten!

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Platz 3

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Investment spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News