In einer aktuellen Studie beleuchtet PriceHubble, der Marktführer für Performance-Datenlösungen im Bereich Immobilien und Finanzen, die Anzahl an privaten Immobilieninseraten in Österreich. Dabei steht das am 1. Juli 2023 in Österreich eingeführte Bestellerprinzip im Fokus. Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Provision von Immobilienmakler:innen bei der Vermittlung von Mietwohnungen künftig von der Auftraggeberseite bezahlt werden muss – in den meisten Fällen sind das die Vermieter:innen.
Mehr als doppelt so viele private Inserate
Für die Studie hat PriceHubble insgesamt 593.303 Inserate über vier verschiedene Zeiträume analysiert: Im Zeitraum von Juli bis Oktober 2022, bevor das Bestellerprinzip für den 1. Juli 2023 angekündigt wurde, waren 14,5 Prozent der Immobilieninserate privat. Dieser Anteil stieg bereits im Zeitraum November 2022 bis Februar 2023, nachdem das Gesetz für den 1. Juli 2023 angekündigt wurde, auf 21,9 Prozent an. Eine weitere Zunahme war im Zeitraum März bis Juli 2023, nachdem das Gesetz dann endgültig im Nationalrat beschlossen wurde, zu verzeichnen, mit einem Anstieg auf 27,8 Prozent. Schließlich erreichte der Anteil privater Inserate im Zeitraum Juli bis November 2023, also in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Höchststand von 33 Prozent. Christian Steinke, Chief Sales Officer Central Europe bei PriceHubble, erläutert die Auswirkungen: „Mit dem Anstieg von mehr als doppelt so vielen privat inserierten Immobilien zeigt unsere Studie, dass das Bestellerprinzip das Verhalten der Marktteilnehmenden signifikant beeinflusst zu haben scheint. Somit versuchen die Vermieter seither vermehrt, das Haus oder die Wohnung zunächst auch ohne Maklerdienste zu vermarkten.“
Gemischte Gefühle für das neue Gesetz
Als die österreichische Bundesregierung Ende 2022 die Einführung eines Erstauftraggeberprinzips („Bestellerprinzips“) bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen endgültig beschloss, sorgte dies für gemischte Reaktionen. Zum einen bietet die Gesetzesnovelle einen erheblichen Vorteil für Mieter:innen, welche zuvor in den meisten Fällen selbst für die Maklerprovision aufkommen mussten. Andererseits breiteten sich bei Makler:innen die Bedenken aus, dass es durch die Einführung des Bestellerprinzips zu einem beachtlichen Einbruch an Aufträgen kommt. Denn nun scheinen sich Vermieter:innen in Österreich deutlich öfter die Frage zu stellen, ob sie professionelle Makler:innen gegen Bezahlung beauftragen oder die Immobilien selbst inserieren wollen.
Makler:innen: Kurzfristiger Trend oder langfristige Auftragsverluste?
Die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich folgt dem Beispiel Deutschlands, wo diese Regelung bereits seit 2015 besteht. Auch hier stieg zunächst mit der Gesetzesänderung die Anzahl der privat inserierten Immobilien. Seitdem sieht man in Deutschland seitens Immobilienmakler:innen aber mittlerweile eine Marktberuhigung. Vermieter:innen nehmen Maklerdienste nach Erfahrungen der privaten Vergabebemühungen nun doch wieder vermehrt an, der prognostizierte und befürchtete Einbruch des Mietgeschäfts blieb somit aus. „Unsere Studie deckt auf, wie schnell und wie stark gesetzliche Änderungen einen Markt zunächst beeinflussen können. Es wird daher interessant sein zu beobachten, wann die Vermieter ähnlich wie in Deutschland wieder vermehrt auf die Maklerdienste zurückgreifen“, fügt Steinke hinzu.