Pisecky: Warnung vor mittel- und langfristigen Auswirkungen der derzeitigen KIM-Verordnung

Jüngst erfolgte Befreiung von Gebühren erspart Käufern von Eigenheimen bis zu 11.500 Euro. Diese vor wenigen Wochen angekündigten Befreiungen wurden nun präzisiert. Die Befreiung gilt ab 1. April 2024 und ist befristet mit 30. Juni 2026.

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„Die Vorhaben im jüngst vorgestellten Baupaket - die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufe – sind erste erfreuliche Schritte. So können wieder mehr Menschen Wohnungen oder Häuser im Eigentum erwerben.“ Das stellt heute der Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky, fest.

Diese vor wenigen Wochen angekündigten Befreiungen wurden nun präzisiert. Die Befreiung gilt ab 1. April 2024 und ist befristet mit 30. Juni 2026. Die neue Regelung bedeutet für die Käufer von Eigenheimen eine Ersparnis von bis zu 11.500 Euro.

Ebenso wichtig wie nun die Konkretisierung zu Befreiungen ist zu definieren, wer ab wann mit den im Baupaket angekündigten Darlehen bis 200.000 Euro zu 1,5 Prozent rechnen bzw. nachträglich umschulden kann. Hier sind, so Pisecky, auch die Länder gefordert. „Derzeit ist der Verkauf von Wohnungen und Häusern nahezu gestoppt, daher ist nun wirklich Eile geboten, um die gewünschte Stimulierung des Eigentumsmarktes zu erreichen“, so der Fachgruppenobmann.

Erwerb von Eigenheim erleichtern – dazu Schuldendienstquote auf 60 Prozent anheben

„Die jüngst bekannt gegebene Maßnahme des Finanzmarktstabilitätsgremiums zur KIM-Verordnung kann nur ein erster Schritt sein“, stellt Pisecky weiters fest. Die Regelung, auf die sich Pisecky bezieht, betrifft das Ausnahmekontingent der Banken. Dieses war bisher bezogen auf das Wohnkreditvolumen des jeweiligen Instituts. Das Ausnahmekontingent wurde nun vom Gremium vereinfacht und auf 20 Prozent vereinheitlicht. Die Ausnahmen hingen bisher unter anderem von der jeweiligen Größe der Bank ab. Die neue Regelung soll bei den Banken Bürokratie reduzieren und Flexibilität ermöglichen.

Jetzt müssen aber weitere Schritte folgen, verlangt Pisecky, um insbesondere Jungfamilien und Ersterwerbern das Finanzieren von Wohnen im Eigentum zu ermöglichen. Vorrangig wäre dazu das Anheben der Schuldendienstquote von 40 Prozent auf 60 Prozent, wie das auch in Deutschland der Fall ist. Diese Erhöhung soll für Haushalte gelten, die Kredite mit einem festen Zinssatz oder einer Zinsobergrenze für mindestens 10 Jahre oder die Hälfte der Laufzeit haben und deren Haushaltsnettoeinkommen zumindest 3.500 Euro beträgt. Mit dieser Schwelle beim Haushaltseinkommen wird eine Sicherheitsstufe gegen Überschuldung bei niedrigem Einkommen eingezogen. 

Wohnen im Eigenheim ist wichtige Maßnahme für leistbares Wohnen im Alter 

„Die wichtigste finanzielle Vorsorge, die Menschen fürs Leben im Alter treffen können, ist während des Berufslebens Wohnungen oder Häuser im Eigentum zu erwerben. Bei durchaus vorhandenem Verständnis für Kontrollen bei der Kreditvergabe, darf die KIM-Verordnung dem nicht entgegenstehen. Sonst begründet nämlich die Verordnung von heute für viele tausende Menschen Probleme, die dann in einigen Jahrzehnten mit hohen Wohnungskosten im Alter schlagend werden“, warnt Pisecky vor den mittel- und langfristigen, negativen Auswirkungen der KIM-Verordnung.

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  • Erschienen am:
    21.03.2024
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