Das berichtete der Fachgruppenobmann der Wiener Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger in der Wirtschaftskammer Wien (WKW), Michael Pisecky, anlässlich der Fachgruppentagung. Pisecky nannte auch die Gründe für diese erfreuliche Entwicklung: „Potentielle Käufer sehen, dass es im Neubau nicht billiger wird und auch im Bestand halten die Wohnungen und Häuser mit Qualität den Preis. Daher bleiben derzeit wegen der KIM-Verordnung jene auf der Strecke, die auf eine Finanzierung angewiesen sind!“
Deshalb verlangte Pisecky erneut Änderungen bei den Kriterien zur Vergabe von Immobilien-Krediten. Die heuer bereits gesetzten Maßnahmen haben nicht ausgereicht, um wieder mehr Menschen aus der Gruppe derer, die Finanzierungen zum Erwerb von Wohneigentum benötigen, den Erwerb auch tatsächlich zu ermöglichen. So hat zum Beispiel die seit 1. April geltende Berücksichtigung von Zwischenfinanzierungen leider wenig geändert.
Anheben der Schuldendienstquote auf zumindest 50 Prozent unterstützt Jungfamilien beim Erwerb von Wohnraum
Daher nennt Pisecky als weitere Unterstützungen, die insbesondere Jungfamilien und Ersterwerbern helfen würden, sich Wohnen im Eigentum leisten zu können:
Anheben der Schuldendienstquote von 40 Prozent auf zumindest 50 Prozent. In Deutschland liegt sie sogar bei 60 Prozent. Diese Anhebung wäre zumindest für Kredite, die mit einer Zinsobergrenze, mindestens über die halbe Laufzeit, abgesichert werden, möglich. Eine Zinsgarantie ist weniger zu empfehlen, da innerhalb der Laufzeit wieder mit niedrigeren Zinsen zu rechnen ist. Das heißt dann in der Praxis, die Rate würde nicht steigen, aber sie könnte bei fallenden Zinsen sinken.
Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Streichen der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Wohnen im Eigentum ist beste Vorsorge für leistbares Wohnen im Alter
Pisecky nennt die Intention der KIM-Verordnung verständlich, aber sie sei zum schlechtesten Zeitpunkt gekommen und stark überzogen in den Regelungen. „Die Schaffung von Wohnen im Eigentum während des Berufslebens ist die beste Vorsorge für leistbares Wohnen im Alter. Diese Vorsorge bleibt aber durch die KIM-Verordnung höchst schwierig. Wir appellieren daher erneut an das Finanzstabilitätsgremium und an die Finanzmarktaufsicht (FMA) um baldige, weitere Adaptionen dieser Vorgaben“, fordert Pisecky weitere Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum.
Österreich hinkt mangels rechtlicher Rahmenbedingungen bei Sanierung von Bestandsbauten hinterher
Was die neue Bauordnungs-Novelle für Wien betrifft, hofft Pisecky, dass hier den Anregungen der Wirtschaftskammer Wien, an denen die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder wesentlich mitgewirkt hat, Rechnung getragen wird: „Mittlerweile liegt ein Regierungsbeschluss vor und wir warten auf die Veröffentlichung der Details. Nur wenn es gelingt, im innerstädtischen Bereich zu verdichten, wird es möglich sein, die Klimaziele zu erreichen. Es gibt im innerstädtischen Bereich ein großes Potential ohne weitere Bodenversiegelung zu bauen. Die Aufstockung, bis zur möglichen Höhe laut Bauklasse und/oder der Dachgeschossausbau ermöglichen erst die Generalsanierung. Damit wird hochwertiger Wohnraum geschaffen, die Wohnqualität der bestehenden Wohnungen wesentlich angehoben, die Energiekosten für die Mieter und Wohnungseigentümer gesenkt und damit ohne zusätzliche Versiegelung zur Erreichung der Klimaziele beigetragen.“
Pisecky räumt in diesem Zusammenhang auch mit einem, wie er wörtlich sagt, „Schauermärchen“ auf: „Es wird immer behauptet, dass teure Dachgeschoßwohnungen nur für einige wenige sind, die sich das leisten können und finanziell weniger gut abgesicherte Bewohner vertrieben würden. Wahr ist aber vielmehr, dass teurere Wohnungen die Generalsanierung des Gebäudes ermöglichen und damit die die Wohnungen in den anderen Geschossen und vor allem deren Energieverbrauch verbessern. So profitieren alle davon und es kommt zu einer sozialen Durchmischung.“
Bei Nicht-Erreichen der EU-Vorgaben bei Wohnbausanierung drohen Strafzahlungen
Einmal mehr verweist Pisecky auch darauf, dass die Sanierungsrate in Österreich und speziell in Wien, im internationalen Vergleich stark hinterherhinkt: „So wird es uns nicht gelingen, die EU-Vorgabe, dass alle Gebäude bis 2050 klimaneutral sein müssen, zu erfüllen.“ Die Sanierungsrate liegt in Österreich derzeit bei 1,8 Prozent pro Jahr. Zum Erreichen der EU-Klimaziele sind aber 2,5 Prozent notwendig. Die Quote ist 2022 noch dazu wegen der hohen Zinsen und der enormen Baukosten zurück gegangen und nicht gestiegen. Da drohen eines Tages hohe Strafzahlungen der EU, so Pisecky, wenn die Ziele nicht erreicht werden.
Jetzt wäre, so Pisecky, noch genug Zeit, hier tätig zu werden. So verlangt Pisecky bessere Rahmenbedingungen bei der Sanierung. Zum einen geht es um den Beschluss des Erneuerbare-Wärme-Gesetz und um steuerliche Erleichterungen und Anreize für Investitionen im Wohnrecht.
Der zu sanierende Wohnraum, räumt Pisecky mit einer Fehlinformation auf, befindet sich nicht in der Hand superreicher Milliardäre, sondern in öffentlicher Hand und in der von privaten Vermietern. Damit die Sanierungen für diese Eigentümer finanzierbar sind, wird es für die Sanierung der Bestandsbauten einen Anreiz geben müssen, was das Mietrecht betrifft sowie steuerliche Anreize. Das fertige Konzept dazu, so Fachgruppenobmann Pisecky, liegt vor.