Michael Pisecky betont, dass eine Aussetzung der Wertanpassung bei gesetzlich geregelten Mieten eine Kürzung des Auslagenersatzes für Verwaltungskosten ist, mit all seinen negativen Folgen für die Hausverwaltungen und damit für Mieter und Vermieter. Da diese Mieten gesetzlich geregelt sind und daher sehr günstig, gelingt es kaum, mit dem Vermieter höhere Kosten für die Verwaltung zu vereinbaren. Deshalb bleibt es oft beim wiederum gesetzlich geregelten Mindestauslagenersatz für Verwaltungskosten, die der Vermieter dem Mieter weiterverrechnen darf.
Schon 2024 gab es durch das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) eine nicht erfolgte Wertanpassung. Jetzt wird die vorgesehene Anpassung der Mieten durch das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz ausgesetzt. Das reduziert die von der Aussetzung der Wertanpassung betroffenen Mieten real erneut und damit aber auch den Ersatz der Auslagen für die Verwaltungskosten. In den meisten Fällen führt das zu geringeren Einnahmen bei gleichzeitig steigenden sonstigen Kosten, vor allem bei den Personalkosten, aber auch bei den Betriebskosten. Pisecky: „Wir erwarten eine Wertanpassung des Auslagenersatzes für Verwaltungskosten, um den Betrieb der tausenden Hausverwaltungen weiter aufrecht erhalten zu können und werden dementsprechende Lösungen vorschlagen.
Gebot der Stunde: Neubau und Sanierung fördern
„Um das Wohnungsproblem auf Dauer in den Griff zu bekommen, sind vor allem Maßnahmen erforderlich, die Neubau, Sanierung und Umrüstung fördern. Leistbarer Wohnbau und Sanierungsturbo sind das Gebot der Stunde. Wir hoffen, dass die weiteren Punkte im Regierungsprogramm, die den Neubau, die Sanierung und die Umrüstung fördern und vorantreiben, rasch angegangen werden“, unterstreicht der Obmann der Fachgruppe Wien Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Michael Pisecky, die tatsächlich notwendigen Schritte für ausreichende Wohnversorgung und klimagerechtes Wohnen.