Er fühlt sich dadurch in der Forderung des VWBF bestätigt, dass nur eine Erhöhung der Wohnbauförderung zu einer dauerhaften und effizienten Lösung des Problems der steigenden Mieten führen kann. Wie schon mehrfach kommuniziert, sank der Anteil der Wohnbauförderung am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich von 1,3 % auf derzeit nunmehr 0,4%.
Nicht anschließen könne er sich hingegen der Darstellung exorbitant steigender Mieten über den gesamten Sektor hinweg. Bekanntlich ist die Wohnbauförderung seit 1989 in der Kompetenz der Länder. Nunmehr treten Schwachstellen einzelner Landeswohnbauförderungssysteme zutage, die zu einem großen Teil auf Kapitalmarktfinanzierungen setzen, wie z.B. in Niederösterreich oder in der Steiermark.
In Wien trete dieses Problem schon deshalb nicht so massiv auf, weil hier das Landesdarlehen mit 1% fix verzinst ist und eine Rückzahlung des Darlehens erst nach Tilgung eines zusätzlich zur Finanzierung dienenden Bankdarlehens erfolgen muss. Man müsse so ehrlich sein und die Kritik an die richtigen Verantwortlichen adressieren. Bei den konkreten Beispielen gehe es vor allem um Niederösterreich, wo gerade der Wahlkampf in die Intensivphase tritt. Hier ergeht seitens des Vereins für Wohnbauförderung die Empfehlung, das bestehende Wohnbauförderungssystem krisensicherer und unabhängiger vom Kapitalmarkt auszugestalten.
Natürlich könne man das "Einfrieren" von Mieten fordern. Allerdings schreiben gemeinnützige Bauvereinigungen kostendeckende Mieten vor, denen Kreditverträge und entsprechend vereinbarte Darlehenskonditionen zugrunde liegen. Hier ist es vielmehr erforderlich, mit den finanzierenden Banken das Gespräch zu suchen, oder öffentliche Mittel zur Umfinanzierung heranzuziehen um für die Mieter*innen sinnvolle Lösungen zu erwirken.
Außerdem müsse man aus den Gesamtmietensteigerungen die Betriebskostenerhöhungen herausrechnen, für die weder der gemeinnützige Vermieter noch die Finanzierungsinstitute verantwortlich sind.
Eine Erhöhung der Wohnbauförderungsmittel für die Subjektförderung unter Einbeziehung der Betriebs- und Energiekosten sollte jedenfalls für die einkommensschwachen Mieter*innen überlegt werden. Auch der vorgeschlagene „Wohn-Schutzschirm“ ist zu begrüßen. Weiters sind die Einkommensgrenzen für die Wohnbauhilfe zu erhöhen.
Will man das System des "geförderten gemeinnützigen Mietwohnungsbaus" dauerhaft sichern, so müsse man, wie es der VWBF immer wieder betont, die Wohnbauförderung erhöhen, um die Mieten zu stabilisieren.
Die Finanzreferent*innen der Länder werden aufgefordert, dies bei den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen zu berücksichtigen, da gerade die Gespräche über die Zuweisung der entsprechenden finanziellen Mittel für die nächsten Jahre stattfinden.
„Das Problem ist jetzt sofort anzugehen, um eine kurzfristige Lösung zu ermöglichen“, schließt VWBF-Obmann KommR Mag. Gehbauer.