Das sogenannte Bestellerprinzip ist in Deutschland bereits seit Juni 2015 gültig und hat in den ersten Jahren für viel Aufregung gesorgt. Die Regelung besagt, dass die Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen von jener Person übernommen werden muss, die den Immobilienmakler mit der Dienstleistung beauftragt hat. Auch in Österreich könnte die Regelung 2021 eingeführt werden, die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits in die Wege geleitet. Sollte das Gesetz in Österreich in Kraft treten, dann ist die aktuelle Praxis, dass Vermieter einen Immobilienmakler zwar beauftragen, aber Mieter die Maklerprovision bezahlen müssen, nicht mehr gestattet.
Eine überwiegende Mehrheit, der in Österreich nach Immobilien suchenden Menschen, befürwortet das Bestellerprinzip.
Wer eine Wohnung sucht, findet auf dem Immobilienportal Mietguru.at zahlreiche Immobilien-Inserate für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen in ganz Österreich. Die Immobilienplattform betreibt auf Facebook zahlreiche, thematisch auf Immobilien fokussierte und täglich gewartete Gruppen, in denen in etwa 300.000 Mitglieder auf der Suche nach Mietwohnungen und Immobilien aller Art sind. In einer zum Thema Bestellerprinzip im Dezember 2020 unter den Mitgliedern durchgeführten Umfrage von Mietguru.at haben 1.160 Personen teilgenommen. Dabei hat sich eine Mehrheit von 55% dafür ausgesprochen, dass der Auftraggeber die Vermittlungsprovision bezahlen sollte. 34% waren der Meinung, dass der Vermieter die Maklergebühren übernehmen sollte, 10% sind für eine 50:50 Teilung zwischen Vermieter und Mieter eingetreten und nur 1% war der Ansicht, dass die Mieter für die Maklerprovision aufkommen sollten. Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass das Bestellerprinzip für Mietwohnungen in Österreich befürwortet wird.
Aktuelle Entwicklungen in Österreich
Das aktuelle Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung enthält den Punkt „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“, wonach die AuftraggeberInnen des Immobilienmaklers, dessen Dienstleistungen bezahlen müssten. Im Justizministerium wird bereits an einem Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip in Österreich gearbeitet. Das Prinzip könnte unterschiedlichste Auswirkungen haben, eine Evaluierung aus Deutschland wird erst im Verlauf des Jahres 2021 erwartet.