Die Erhöhung beträgt erneut über 5 Prozent und trifft rund 135.000 Haushalte in ganz Österreich. Alle vier Erhöhungen der Kategoriemieten seit April des Vorjahres zusammengerechnet machen mehr als 24 Prozent aus!
Kategoriemieter zahlen drauf
„Die neuerliche Erhöhung der Kategoriemieten kostet Mieter-Haushalte in einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung im privaten Altbau rund 220 Euro mehr pro Jahr“, erklärt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. „Rechnet man die insgesamt vier Steigerungen seit April 2022 bei den Kategoriemieten zusammen, dann muss ein 70-Quadratmeter-Haushalt eine Mehrbelastung von mehr als 800 Euro pro Jahr stemmen.“
Teuerung schlägt bei ungeregelten Mieten voll durch
Die Erhöhung trifft nicht nur Kategoriemieter. Auch bei den ungeregelten Mieten (rund 425.000 Haushalte in Österreich) schlägt die Teuerung voll durch, die Erhöhungen machen AK-Berechnungen zufolge dort im Schnitt über 1.300 Euro pro Haushalt aus.
Betriebskosten steigen mit
Über den Umweg der Betriebskosten werden durch die Erhöhung außerdem rund 1 Million Haushalte zur Kasse gebeten. Hanel-Torsch: „Die Verwaltungshonorare, die mit den Betriebskosten verrechnet werden, sind mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt. Ein Plus von mehr als 5 Prozent bei Kategorie A bedeutet also auch ein Plus von mehr als 5 Prozent bei den Verwaltungshonoraren.“
Nachzahlungen überraschen Mieter
Gleichzeitig häufen sich die Fälle, in denen Mieter von hohen Nachzahlungen überrascht werden. Bei ungeregelten Mieten, die nur teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen (wie im sog. „freifinanzierten“ Neubau) ist es nämlich auch möglich, den Mietzins bis zu drei Jahre rückwirkend zu erhöhen. Ein Beispiel aus Salzburg: Familie P. erhielt ein Schreiben der Hausverwaltung, in dem diese eine Nachzahlung von über 2.600 Euro forderte. Aufgrund einer 5-Prozent-Klausel im Mietvertrag wurden ausstehende Miet-Erhöhungen von September 2019 bis September 2022 nachverrechnet.
„Diese Praxis ist gesetzlich gedeckt, aber deshalb noch lange nicht gerecht. Deshalb fordert die Mietervereinigung seit Jahren ein faires Mietrecht für alle“, sagt Hanel-Torsch. Im Vollanwendungsbereich des MRG verhindert eine gesetzliche Frist solche Nachzahlungen: da der Vermieter eine Erhöhung der Miete 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin schriftlich mitteilen muss, sind rückwirkende Verrechnungen ausgeschlossen.
Mietpreisbremse muss jetzt kommen
„Die Mieten steigen deutlich schneller als die Löhne. Das bedeutet, dass Mieter-Haushalten Monat für Monat weniger Geld zum Leben bleibt. So kann es nicht weitergehen“, sagt Hanel-Torsch.
Die Mietervereinigung pocht weiterhin auf eine Mietpreisbremse in Österreich und sammelt mit einer Petition Unterschriften dafür (https://www.openpetition.eu/petition/online/mietpreisbremse-jetzt).
„Wir fordern die Regierung einmal mehr auf, endlich eine Mietpreisbremse umzusetzen.“ Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung soll auf 2 Prozent begrenzt werden. „Das kostet kein Steuergeld und entlastet durch geringere Inflation alle Österreicher“, erklärt Hanel-Torsch.
Andere Länder machen es vor
Eine Mietpreisbremse ist möglich – viele Länder in Europa haben bereits Mietpreisbremsen eingezogen und damit die Teuerung erfolgreich bekämpft. In Spanien und in Portugal wurden Mieterhöhungen auf jährlich 2 Prozent gedeckelt. In Frankreich ist ein 3,5-Prozent-Deckel für Mieten in Kraft. In Dänemark wurden Mieterhöhungen bis 2024 mit 4 Prozent begrenzt.
Das Resultat: in allen diesen Ländern ist die jährliche Inflation geringer als in Österreich (HVPI +7,8 % im Juni 2023). In Dänemark beträgt diese 2,4 %, in Spanien 1,6 %, in Portugal 4,7 % und in Frankreich 5,3 %. Im Euroraum beträgt die HVPI 5,5 %.